KEINE Absetzbarkeit ab 07

Dr Franke Ghostwriter
KEINE Absetzbarkeit ab 2007

Gestern habe ich im STZ erfahren, dass das Studium nur noch durch Vollzeitstudenten ohne vorherige Ausbildung abgesetzt werden kann 😱 .
 
Das wäre ja die absolute Katastrophe. Das kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen. Von was sollen die VZ-Studenten denn ihr Studium absetzen ? Außer bei der FU verdient kein VZ-Studi soviel, daß er sein Studium von der Steuer komplett absetzen kann. Die im STZ haben bestimmt was anderes gemeint. Ich hab schonmal gehört, daß evtl. die Studis an einer Präsenzuni ihre Studikosten evtl. auf ein später erwirtschaftetes Gehalt anrechnen können und damit von der Steuer absetzen können sollen. Spruchreif ist das aber noch nicht.
 
sisa schrieb:
Das wäre ja die absolute Katastrophe. Das kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen. Von was sollen die VZ-Studenten denn ihr Studium absetzen ? Außer bei der FU verdient kein VZ-Studi soviel, daß er sein Studium von der Steuer komplett absetzen kann. Die im STZ haben bestimmt was anderes gemeint. Ich hab schonmal gehört, daß evtl. die Studis an einer Präsenzuni ihre Studikosten evtl. auf ein später erwirtschaftetes Gehalt anrechnen können und damit von der Steuer absetzen können sollen. Spruchreif ist das aber noch nicht.

genau aus diesem grunde fand ich die info auch unlogisch, deshalb habe ich nochmal nachgefragt bzw. wiederholt, was ich wie verstanden habe und es blieb dabei 😕 . das glaube ich auch erst, wenn es raus ist.

für mich wäre es echt deprimierend, da meine steuerrückzahlung, neben 60 % weihnachtsgeld meine einzige zusätzliche geldquelle ist... dann wäre
der urlaub zukünftig auch gestrichen :mad
 
kathleen schrieb:
genau aus diesem grunde fand ich die info auch unlogisch, deshalb habe ich nochmal nachgefragt bzw. wiederholt, was ich wie verstanden habe und es blieb dabei 😕 . das glaube ich auch erst, wenn es raus ist.

für mich wäre es echt deprimierend, da meine steuerrückzahlung, neben 60 % weihnachtsgeld meine einzige zusätzliche geldquelle ist... dann wäre
der urlaub zukünftig auch gestrichen 😡


Da würde es sich so mancher Studi (inkl. mir) überlegen, ober weitermacht bzw. ob er überhaupt anfängt zu studieren. Da muß erst richtig Geld investiert werden und man weiß ja auch gar nicht, was man zurückbekommt. Im Sinne einer besseren Bildung wäre das total kontraproduktiv.
 
kathleen schrieb:
für mich wäre es echt deprimierend, da meine steuerrückzahlung, neben 60 % weihnachtsgeld meine einzige zusätzliche geldquelle ist... dann wäre der urlaub zukünftig auch gestrichen 😡

Was ist Weihnachtsgeld :confused
 
JuttaB schrieb:
Was ist Weihnachtsgeld 😕
Vorenthaltenes Gehalt, das für unmündig erklärten Angestellten in Form einer Sonderzahlung am Jahresende ausbezahlt wird, damit sie es nicht vorher ausgeben und ihre Lieben nix zu Weihnachten kriegen
 
JuttaB schrieb:
Was ist Weihnachtsgeld 😕

Die Steuerrückzahlung ist auch meine einzige zusätzliche Geldquelle neben dem normalen Gehalt. Ich würde mich sehr ärgern, wenn diese Quelle versiegt. Ansonsten sitzt der Staat auf seinem Geld und man kann ihm als unabhängig Beschäftigter so schwer Geld entlocken.
 
Kathleen,
woher haben denn die Leute im Studienzentrum ihre Info hergehabt? Gibt es dazu einen Link?
Und gilt das für ein Zusatzstudium? Sollte mich doch wundern, da es sich hier um Fortbildung handelt.
Gruss
Carsten
 
Das kann so insgesamt nicht stimmen, denn in diesem Fall müsste ja das Steuerrecht geändert werden. So kann man einen Zusatzstudiengang als Weiterbildungskosten (unter Werbungskosten) absetzen. Und im Steuerrecht ist in diesem Bereich keine Änderung geplant.

Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
Es sollte doch alle Subventionen im Steuerrecht abgeschafft werden und die Arbeitnehmerpauschale erhöht.
Da würde sicher FU wie die Entfernungspauschale wegfallen - aber das ganze Projekt ist ja in weiter Ferne. Ich glaube kaum, dass bei unseren derzeitigen Arbeitsmarktsituationen der Staat ernsthaft daran interessiert sein kann, eine bessere Qualifizierung für den Arbeitsmarkt nicht weiter zu fördern.
 
soweit ich weiß, soll ein Vollzeitstudium (z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) nicht mehr anrechenbar sein, da es zur Erstausbildung gehört.
Hingegen wird auch weiterhin die Weiterbildung als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.

Alex
 
alex:jura schrieb:
Hallo,

soweit ich weiß, soll ein Vollzeitstudium (z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) nicht mehr anrechenbar sein, da es zur Erstausbildung gehört.
Hingegen wird auch weiterhin die Weiterbildung als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.

Alex

Und das heisst?? Keine Sonderausgaben bis 4'000 € mehr sondern nur noch 920 € absetzbar? Na, da brauche ich nichts absetzte, die habe ichmit meinen Fahrtkosten schon drin! Das wäre in der Tat lächerlich!

Aber wahrscheinlich ist das nur eine Ente oder? Ich hoffe doch! :mad
 
alex:jura schrieb:
Hallo,

soweit ich weiß, soll ein Vollzeitstudium (z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) nicht mehr anrechenbar sein, da es zur Erstausbildung gehört.
Hingegen wird auch weiterhin die Weiterbildung als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.

Alex

Es ist wohl so, daß nur ein Erststudium nicht absetzbar ist, d.h. wenn man direkt nach dem Abi anfängt zu studieren und vorher noch nicht gearbeitet hat (es gibt auch Grenzfälle), dann gilt die Nichtabsetzbarkeit. Das was die meisten hier machen, nämlich arbeiten und studieren oder zuerst arbeiten z.B. Lehre und dann Studium, gilt als Weiterbildung und ist somit absetzbar. Ob die Weiterbildung in Vollzeit- oder Teilzeit geschieht, ist für die Ansetzbarkeit nicht relevant, natürlich muß man irgendwie Steuern bezahlt haben, damit man davon was absetzen kann.
 
sisa schrieb:
Es ist wohl so, daß nur ein Erststudium nicht absetzbar ist, d.h. wenn man direkt nach dem Abi anfängt zu studieren und vorher noch nicht gearbeitet hat (es gibt auch Grenzfälle), dann gilt die Nichtabsetzbarkeit. Das was die meisten hier machen, nämlich arbeiten und studieren oder zuerst arbeiten z.B. Lehre und dann Studium, gilt als Weiterbildung und ist somit absetzbar. Ob die Weiterbildung in Vollzeit- oder Teilzeit geschieht, ist für die Ansetzbarkeit nicht relevant, natürlich muß man irgendwie Steuern bezahlt haben, damit man davon was absetzen kann.

Ja, das wäre die logische Version. Aber Logik und Bildungspolitik....
 
kathleen schrieb:
Ja, das wäre die logische Version. Aber Logik und Bildungspolitik....

Wenn die Fernuni sogar einen Studiengang Bildungspolitik anbietet, muß das doch ein wichtiges Thema sein, oder ? Logik und Bildungspolitik sollten sich nicht ausschließen. Aber bei den Politikern, die was zu entscheiden haben, bin ich mir machmal nicht so ganz sicher, nach welchen Kriterien da entschieden wird.
 
auch ich habe diese Debatte mit einigem Kopfschütteln verfolgt - das wäre wirklich hart, wenn man Investitionen in Weiterbildung nicht mehr absetzen kann. Die Frage kam vorher schon auf - gibt's zu dem Thema einen Link?
 
TWagner schrieb:
Hallo - auch ich habe diese Debatte mit einigem Kopfschütteln verfolgt - das wäre wirklich hart, wenn man Investitionen in Weiterbildung nicht mehr absetzen kann. Die Frage kam vorher schon auf - gibt's zu dem Thema einen Link?

Ich hab noch keinen gefunden. Über Geheimpläne der Finanzministerien wirds keine öffentlichen Äußerungen geben (wenn es denn so sein sollte).
 
TWagner schrieb:
Hallo - auch ich habe diese Debatte mit einigem Kopfschütteln verfolgt - das wäre wirklich hart, wenn man Investitionen in Weiterbildung nicht mehr absetzen kann. Die Frage kam vorher schon auf - gibt's zu dem Thema einen Link?
nein, ich habe leider keine quelle, deshalb habe ich diese nicht belegte info hier eingestellt, um eure meinung zu erfahren
 
Und wie verhält es sich, wenn man ein Zweitstudium an der FU Hagen als Fortbildung darstellt, kann es dann abgesetzt werden ???
Aber mal ehrlich, sind ja "nur" 400 Euronen pro Semester .... als Zahnarzt zahle ich für eine Weiterbildung locker mal 7500 Euro pro Semester ...
 
Und wie verhält es sich, wenn man ein Zweitstudium an der FU Hagen als Fortbildung darstellt, kann es dann abgesetzt werden ???
Aber mal ehrlich, sind ja "nur" 400 Euronen pro Semester .... als Zahnarzt zahle ich für eine Weiterbildung locker mal 7500 Euro pro Semester ...

Ein Zahnarzt ist Unternehmer und kann Fortbildung - ebenso wie das Gehalt für seiner Helferinnen oder die Praxismiete - als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit seinem Beruf als Zahnarzt steht. Die Höhe der Kosten ist dabei irrelevant.

Das ist nur bedingt mit den Kosten für ein privat durchgeführtes Studium vergleichbar. Hier unterscheidet sich der Zahnarzt nicht von anderen FU Studierenden. Ich mache die Kosten für mein Studium seit eh und je als Werbungskosten geltend und hatte noch nie Probleme damit.

Grüße von
Klara
 
Sollen wir der Diskussion mal wieder ne volkswirtschaftliche Richtung geben?

Also los:

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungs- oder Fortbildungsaufwändungen ist in meinen Augen völliger Blödsinn und nur Beschäftigungstherapie für Finanzämter und Studenten. Insofern kann ich es nur begrüßen, wenn das abgeschafft wird.

Steuerliche Absetzbarkeit in Verbindung mit Studiengebühren (oder verkappten à la FeU) sind Blödsinn^2 und lediglich Ausdruck von Feigheit (ok - klingt zu hart - nennen wir es Mutlosigkeit) der verantwortlichen Entscheider (hm, komisches Wort für Politiker, oder?).

Ich ärgere mich jedes Jahr wieder, dass unser Steuerzahler mich dressiert wie nen Äffchen vom Leierkastenspieler, damit ich auch brav jede Briefmarkenquittung für die EAs an die Steuererklärung tackere....
 
also ich glaube da sind die im Studienzentrum irgendwie falsch informiert oder haben einen Zeitungsartikel falsch verstanden, die Zeitungen schreiben sehr viel Blödsinn in Bezug auf Steueränderungen und erwecken auch leider oft den Eindruck irgendeine Änderung sei bereits genehmigt und Gesetz, obwohl das nur irgendeine unqualifizierte Äußerung eines Politikers war der da Änderungen fordert um auch mal in die Schlagzeilen zu kommen. Ich bin beruflich dazu verurteilt die aktuelle Steuergesetzgebung mitzuverfolgen und von so einer gravierenden Änderung ist mir nichts bekannt, das hätte mir eigentlich auffallen müssen, da bin ich durch das Fernstudium hellhörig. Allerdings: seit dem Regierungswechsel wurden bereits 10 Gesetze mit umfangreichen Steueränderungen verabschiedet sowie noch eine ganze Reihe die nicht so umfangreiche Änderungen beinhalten, mindestens 5 größere Reformgesetze sind in Planung und kommen demnächst. Da kann ich also auch mal was übersehen haben oder die Fachliteratur hat die Änderung als „nicht so wichtig“ nicht erwähnt. Was ich mir so einem gravierenden Einschnitt wie dem kompletten Wegfall der Studienkostenabsetzbarkeit aber nicht so recht vorstellen kann. Ich habe deshalb gerade nochmal einige Informationsquellen zu den Steueränderungen durchgeschaut, da war aber keine Gesetzesänderung bei den Aus- oder Fortbildungskosten erwähnt. Wenn die im Studienzentrum genauere Angaben geben können oder jemand von Euch genauere Angaben liefern kann, kann ich gerne nochmal recherchieren.

Schöne Grüße

Rennschnecke
 
Sollen wir der Diskussion mal wieder ne volkswirtschaftliche Richtung geben?

Also los:

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungs- oder Fortbildungsaufwändungen ist in meinen Augen völliger Blödsinn und nur Beschäftigungstherapie für Finanzämter und Studenten. Insofern kann ich es nur begrüßen, wenn das abgeschafft wird.

Steuerliche Absetzbarkeit in Verbindung mit Studiengebühren (oder verkappten à la FeU) sind Blödsinn^2 und lediglich Ausdruck von Feigheit (ok - klingt zu hart - nennen wir es Mutlosigkeit) der verantwortlichen Entscheider (hm, komisches Wort für Politiker, oder?).

Ich ärgere mich jedes Jahr wieder, dass unser Steuerzahler mich dressiert wie nen Äffchen vom Leierkastenspieler, damit ich auch brav jede Briefmarkenquittung für die EAs an die Steuererklärung tackere....

Wir können der Diskussion gerne eine volkswirtschaftliche Richtung geben, kein Problem. Daß Du dagegen bist und Dich über die steuerlichen Erleichterungen ärgerst, will ich dabei inhaltlich gar nicht in Frage stellen. Nur würde ich jedoch gerne von Dir erfahren, WARUM Du das so siehst und nicht anders (den volkswirtschaftlichen Hintergrund sehe nämlich ich bis jetzt noch nicht ganz in Deinem Beitrag).
 
Ich ärgere mich jedes Jahr wieder, dass unser Steuerzahler mich dressiert wie nen Äffchen vom Leierkastenspieler, damit ich auch brav jede Briefmarkenquittung für die EAs an die Steuererklärung tackere....

\BEGIN{Polemik}
Dafür, dass Du den Staat eigentlich für überflüssig hälst, bist Du aber ganz schön großherzig, wenn es um seine Alimentierung durch Steuern geht.

Sei doch froß, wenn es Möglichkeiten gibt, die den Betrag kürzen, den Du an den Staat abführst, der Dich gegen ja Deinen Willen knechtet, indem er etwa auf kostengemäße Studiengebühren verzichtet.
\END{Polemik}

😀
 
OK - auf ins Gefecht 😀 :

@ Dirk

Da sind wir wieder beim Spiel, dass wir bei der Aldi-Verkäuferin-bezahlt-mein-Hobby Diskussion schon hatten.

Ich spiel das Spiel mit, wissend, dass es uns allen ohne das Spiel besser ginge. Aber solange die regeln nicht geändert werden und ich aus anderen Gründen noch nicht ausgewandert bin, spiel ich halt mit.

Zur Sache:

Der volkswirtschaftliche Aspekt meiner Aufregung ergibt sich daraus, dass es zum Schaden unserer Volkswirtschaft ist, wenn sich Herrschaaren von Finanzbeamten damit beschäftigen, Kleinigkeiten von Leute nachzuprüfen, die in stundenlanger Kleinarbeit Briefmarkenquittungen zusammensuchen.

Das ist unproduktiv und Verschwendung von Humankapital. Die Studenten könnten in dieser Zeit lernen oder Bier konsumieren, das hat wenigstens ne porduktiven Effekt.

Die Beamten könnten das gleiche tun und die Finanzamtsgebäude vermieten wir an eine Softwareschmiede oder machen ein Studentenwohheim draus.

Der Steuererlass durch Quittungssammelzwang kostet mich als steuerzahlender (und damit finanzbeamtenfinanzierender) Student mehr, als er mir bringt.

Jemand nen Argument zur Widerlegung?

Das ist auch durchaus konsistent mit meiner Staatsabneigung:

Wenn ich schon Steuern zahlen soll, dann so wenig wie möglich. Das wäre aber der Fall, wenn ich nicht die Beamten mit meiner zentimeterdicken Erklärung nerven würde, weil cih die Jungs und Mädels dann nicht bezahlen brauchte.

Ihr seid wieder dran!
 
Sorry, René, ich habe zzt nicht die Muße für eine Grundsatzdiskussion. Ich melde mich dazu später... 😀 😀

Lass Dir Zeit - grundsätzliche Standpunkte wollen ja auch gründlich durchdacht sein 😀 😀 😀

(Wenn du wieder Zeit hats, schreib auch mal was zur Grosser-Veranstaltung am letzten Wochenende in Coesfeld - außer dass sich der Spaß-Prof. vor dem Koch erschreckt hat....😛 )
 
Hallo,

Ich bin grade durch Zufall hier gelandet und will mich auch gar nicht großartig einmischen, ich kann euch nur folgendes sagen:
1. die Abziehbarkeit von Fortbildungskosten ist nicht gefährdet, da es in § 9 EStG heißt: " Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Somit steht eine Streichung dieser Abzugsmöglichkeit garnicht auf dem Plan.
2. es geht für die Finanzbeamten nicht nur um einfache AN-Erklärungen, die machen am wenigsten Arbeit, schwieriger wird es Gewerbetreibenden oder AN mit Nebeneinkünften.

So, ich hoffe ich habe Niemanden vor den Kopf gestoßen, sondern konnte evtl. einen oder zwei im bezug auf die Steuerersparnis in den kommenden Jahren durch die Uni beruhigen.

Gruß Gottschi
 
ich bin grade durch Zufall hier gelandet und will mich auch gar nicht großartig einmischen, ich kann euch nur folgendes sagen:
1. die Abziehbarkeit von Fortbildungskosten ist nicht gefährdet, da es in § 9 EStG heißt: " Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Somit steht eine Streichung dieser Abzugsmöglichkeit garnicht auf dem Plan.

Es ging um die Absetzung des Studiums als Sonderausgaben und nicht um die Werbungskosten.
Bisher kann man sein Studium als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich zu den Werbungskosten dieses absetzen.
Wenn ich also werbungskosten von 0 € hätte würde ich die 920 € Pauschaöe bekommen und kann zusätzlich mein Studium als Sonderausgabe geltend machen.
 
"Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4 000 Euro im Kalenderjahr. "
ist gemäß aktuellem Steuerrecht die Abziehbarkeit. Ich verstehe die Problematik nicht?
Für die Erstausbildung immer SA sonst WK.
Außerdem sind doch WK viel sinnvoller, da sie zu 100 % abzugsfähig sind im Gegensatz zu den SA.
Wenn du pro Jahr 2 Semester belegst kommst du doch auf knapp 400 - 500 € plus Kosten für Zusatzliteratur, fahrten zum SZ usw., da kommst du doch locker über dir 920 die sich weit aus günstiger entwickeln als die anteiligen SA, oder?
Im Grunde bleibt es dir selber überlassen ob du es SA oder als WK ansetzt, es gibt keine Pflicht es als WK anzusetzen, da es im Gesetz heißt: "... sind abziehbar" also nicht sind als WK abzuziehen, sogesehen also ein Wahlrecht, dass ich in meiner ESt-Erklärung wenn es wirklich so aussähe als käme ich nicht über die 920 einfach dreisterweise anwenden würde.
 
Ich habe das jetzt hier nur überflogen, aber ich denke es geht wohl auch um die Absetzung der Kosten für die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf.

Ausbildungskosten? Berufsausbildung habe ich, WK also nein
Fortbildungskosten? Mein Studium kann man nicht 100%ig als Fortbildung in meinem jetzt ausgeübten Beruf bezeichnen, WK also nein
Bleibt also nur noch die Absetzbarkeit als SA. Wenn die nun gestrichen würden, bleiben die Kosten komplett bei mir hängen und da liegt wohl bei einigen auch die Problematik.
 
ES ist aber doch noch gar keine Streichung der Abzugsfähigkeit der SA geplant geschweige denn schon verabschiedet, ihr macht hier grade echt die Pferde scheu?
Bis jetzt werden nur so "unrelevante Dinge" wie dir Kilometerpauschale u.ä. gekürzt oder gar komplett gestrichen....
 
die Nichtabsetzbarkeit bezieht sich m.E. nur auf das reguläre Erststudium. Warum das so ist, kann ich mir auch gut vorstellen, da mir während meines Studiums in München einige WiWis erklärt haben, sie machen jedes Jahr eine Steuererklärung mit einem saftigen Verlustvortrag, den sie dann nach dem Berufsstart erstmal von der Steuer abziehen können. Ich hab mich damals immer gewundert, dass das gehen soll!

Offensichtlich ging's aber doch und diesem Vorgehen hat wohl das Finanzamt mal den Riegel vorgeschoben...

Für ein Zweitstudium gibt's natürlich weiterhin Fortbildungskosten!
 
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