LL.B / LL.M & Selbständigkeit

Dr Franke Ghostwriter
Eine neues Fass für uns alle... Wie sieht es mit der Perspektive der Selbständigkeit aus? Es wird zwar stets behauptet, dies wäre für uns alle auch eine Option, ich persönlich wüsste aber nicht wirklich wie und in welcher Form. Irgendwelche Ideen?
 
Ich hab zwar noch nicht mal mit dem ersten Semester angefangen, aber mir diesbezüglich auch schon den ein oder anderen Gedanken gemacht, hauptsächlich allerdings als Nebenerwerb.
Hatte überlegt mich in dem Bereich Ausgestaltung von Verträgen, AGB's etc. zu versuchen, allerdings, wenn ich den Bericht der Hagener Depesche #13 (Seite 5) richtig interpretiere wäre dies ein den Volljuristen vorbehaltenes Betätigungsfeld.

Also nicht falsch verstehen, ich wollte den Notaren keine Arbeit wegnehmen, eher im Bereich Klein- Mittelständische Unternehmen bei rechtlichen Formulierungen, Ausarbeitung von Verträgen behilflich sein.

Aber erst mal schauen wie das Studium läuft und ob mir dann als Nicht-Laie noch ein paar bessere Ideen kommen.
trotzdem bin ich für weitere Ideen ebenfalls offen.
 
Spontan fällt mir zum Thema Selbständigkeit mit LL.B./LL.M. ein:

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (nach zusätzlicher Ausbildung plus Examen)
Mediator (Zusatzausbildung notwendig)
Insolvenzverwalter
Berufsbetreuer
Verfahrenspfleger
Verfahrensbeistand
Berufsvormund
Nachlasspfleger

Diese Berufe verlangen nicht unbedingt ein zweites Staatsexamen als Einstiegsvoraussetzung für Juristen. Einfach ist es jedoch nicht in diesen Bereichen Fuß zu fassen...

@ Saracas: Beratung und Hilfe bei der Ausgestaltung von Verträgen und AGBs ist eine typische Rechtsberatung und damit nur Rechtsanwälten und Notaren erlaubt.
 
Spontan fällt mir zum Thema Selbständigkeit mit LL.B./LL.M. ein:

Mediator (Zusatzausbildung notwendig)

Kleine Ergänzung dazu: Um als Mediator arbeiten zu können, brauchst Du nicht zwingend einen LL.B./LL.M. Der Begriff Mediator ist im Übrigen gesetzlich nicht geschützt; selbst nach dem Mediationsgesetz, das derzeit dem Vermittlungsausschuss vorliegt, hat nur der "zertifizierte Mediator" (mind. 120 Std. Ausbildung) bestimmte Anforderungen, der "Mediator" soll nur in eigener Verantwortung eine eigene Ausbildung sicherstellen (eine Ausnahme gibt es aber für Rechtsanwälte, die gem. § 7a BRAO eine Ausbildung nachweisen müssen, um sich Mediator nennen zu dürfen). Wenn man allerdings eine Anerkennung eines der großen Mediationsverbände anstrebt, muss man 200 Std. Ausbildung nachweisen.

Mediation ist m.E. auch eher eine Tätigkeit, die man neben oder innerhalb einer anderen Tätigkeit ausüben kann. Hauptberufliche Mediatoren sind eher selten.
 
Unternehmensberatung
Marketingbereich im Management
Insolvenzverwalter wurde schon genannt
Streitvermittlung zwischen Unternehmen
Berufsbetreuer
Personalwesen
Interim Manager v.a. im Bereich Fusionierung, Neustrukturierung, Insolvenz
Geschäftsführung mit LLM

Ich möchte mich selbstständig machen, was anderes kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Ich denke es wird ein Mix aus Unternehmensberatung und Interim Management werden.
Aber das liegt auch an meinen Zusatzqualifikationen 😉 Trotzdem würde ich auch ohne meinen bisherigen Lebenslauf diesen Schritt zumindest nach ein paar Jahren Arbeitswelt als Angestellte wagen ... ich denke einfach zu viel um auszuhalten, dass die Dinge nicht so laufen wie sie sollen nur weil die entscheidungkräftige Person nicht nachdenken will. Ich würde eingehen .... deshalb: 100% Selbstständig.
 
Also in die Insolvenzverwaltung wird man leider mit nem LL.M. nicht kommen. Habe an meiner alten Uni Insolvenzrecht gehört und der Praktiker hat mal erzählt wie das in der Realität so abläuft. Ist ganz schwer darein zukommen, da der Insolvenzverwalter ja vom Gericht bestellt wird.
 
Also in die Insolvenzverwaltung wird man leider mit nem LL.M. nicht kommen. Habe an meiner alten Uni Insolvenzrecht gehört und der Praktiker hat mal erzählt wie das in der Realität so abläuft. Ist ganz schwer darein zukommen, da der Insolvenzverwalter ja vom Gericht bestellt wird.

Das stimmt. Allerdings haben die bestellten Insolvenzverwalter (im mittleren bis großen Kanzleisegment) meist einen Mitarbeiterstab, welcher ihn bei seinen Aufgaben unterstützt. Hier kann man auch mit einem LLM als Sachbearbeiter tätig sein.
 
Ich bezog mich auf Jok0s Beitrag. Und da war der Sachbearbeiter angesprochen.

Außerdem halte ich es keineswegs für ausgeschlossen, daß man als LLM als Insolvenzverwalter bestellt wird. Ich arbeite in einer großen Insolvenzverwalterkanzlei und bei uns sind alle Verwalter Rechtsanwälte. Allerdings kenne ich auch Verwalter die keine RA sind, gerade für kleinere Verfahren werden auch andere bestellt.
 
Selbstständig mit LLB - ohne weitere Prüfungen fällt mir da nur Unternehmensberatung ein. Dafür braucht man zwar keinen Bachelor, da der Begriff nicht "geschützt" ist u d das theoretisch jeder kann, aber wenn man erfolgreich sein will, braucht man eine Ausbildung bzw. ein Studium ...
 
Allerhand theoretisches Wissen ...
Es ging doch um die Frage, wie man sich als LLB selbstständig machen kann, oder? Nicht um die Frage, was einen befähigt ...
 
Ja, das geht sicher auch, aber auch ohne LLB.
Meine Antwort ging eher dahin, dass einem das Studium im Idealfall auch Rüstzeug mitgibt. Ein guter Bekannter ist als "Diplom-Wirtschaftsjurist" (ich glaube, so heißt das) z.B. sehr erfolgreich als Unternehmensberater tätig. So kam ich drauf. Aber ist egal, ich möchte darüber eigentlich nicht debattieren.
Im übrigen weiß ich jedenfalls bei uns in der Region, dass zum Insolvenzverwalter lediglich die beim Amtsgericht gelisteten Personen zum Zuge kommen, da kriegt man so gut wie gar keinen Fuß in die Tür, z.B. als neuer Fachberater für Sanierung und Insolvenz, keine Chance. Ein selbstständiger LLB, in welcher Form auch immer die Selbstständigkeit läuft, hätte da noch weniger Chancen. Aber das kann natürlich woanders anders sein.
 
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