Markierungen im Gesetzestext erlaubt??

Dr Franke Ghostwriter
ich meine gelesen zu haben, dass das BGB und HGB in der Klausuren Markierungen enthalten darf ABER keine zusätzlichen Hinweise.

Finde das aber nirgends mehr?!

Kann mir einer schnell helfen??

Danke Marcus
 
Hi

ja genau so ist es. Du darfst zwar mit Textmarker und Co was markieren aber bspw. nicht schreiben 'siehe § XY'

hier nochmal der genaue Wortlaut:

Prüfungs-Nr.:
Klausur-Bezeichnung:
Klausurtermin:
31061
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Montag, 20.09.2010 18:00 - 20:00 Uhr
Prüfer:
Univ.-Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Hilfsmittel:
Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Ein-tragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benut-zung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
Stoffeingrenzungen:
Nicht klausurrelevant ist der Stoff des Kurses 40560.
Bemerkungen:
Die Klausur wird im Multiple-Choice-Format gestellt.
Sie besteht aus sowohl aus Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) als auch aus Mehr-fach-Auswahlaufgaben vom Typ (x aus 5).
Für die Bewertung der Einfach-Auswahlaufgaben gilt: Sind sie vollständig richtig, erhalten Sie die volle Punktzahl, ansonsten werden Null Punkte vergeben. Für die Bewertung der Mehrfach-Auswahlaufgaben vom Typ (x aus 5) gilt Folgendes: Für jede richtige Markierung / Nicht-Markierung werden 1/5 der maximalen Punktzahl vergeben, für jede falsche Markierung / Nicht-Markierung werden 1/5 der maximalen Punktzahl abgezogen. Die minimal erreichbare Punktzahl jeder Aufgabe beträgt Null Punkte.
Falls keine oder alle Alternativen markiert werden, wird die jeweilige Aufgabe mit null Punkten bewertet.
 
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