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wie ist das eigentlich im betrieblichen Steuerwesen, darf man im Gesetzbuch markierungen machen wie in Recht 1 und 2? Darf man auch PostIts reinkleben? Das wurde uns ja in Recht 2 noch während der Klausur untersagt.
Also eigentlich waren Post its bisher in Recht I und II immer erlaubt bis auf letzte Klaurur Recht II in Bochum (in allen anderen Prüfungsorten waren sie scheinbar erlaubt)
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."