Herr Szkua,
wie sieht es aus mit denjenigen, die zu M 18 zugelassen wurden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Klausuren im September 2006 bestanden werden.
Heißt das, wenn es mich durch Rhetorik oder Verwaltungsrecht haut, ich Modul 18 erst im SS 2007 schreiben kann? Oder bekomme ich im WS 2006/ 2007 die Chance, die Klausur in M 12 oder M 13 zu wiederholen?
Vielen Studienkollegen geht es ähnlich wie mir. Sie haben zwar alle Zu-
lassungen. Eventuell schreiben sie die erforderlichen Klausuren jetzt oder sich können nicht einmal alle Klausuren schreiben, da sich beispielsweise
M 5 und M 13 oder M 11 und W 12 klausurtechnisch schneiden?
Da der voraussichtliche Abgabetermin der Seminararbeit im April oder Mai sein dürfte, würde somit die Korrektur von M 18 bzw. M 12 oder M 13 ja
eigentlich zeitgleich erfolgen?
Wenn der BoL auf sieben Semester aufgestockt wird, heißt das auch, dass inhaltlich etwas dazu kommt? Vielleicht noch ein Wahlmodul im 6. Semester und dann Seminar und Bachelorprüfung im 7. Semester? Wäre schon interessant ein Zeugnis zu bekommen, in dem stattt einer Regelstudienzeit von 6 Semestern die Zahl 7 steht 😉
Grüße nach Hagen
Sandra