• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Master jetzt nur noch 3 Semester

Orbis!

Tja, eigentlich wollte doch die FU den LLB auf 7 Semester bei gleichem Inhalt erhöhen und den LLM auf jeden Fall nur 3 Semester lang werden lassen. Nachdem, was in der letzten Hagener Depeche zum Inhalt des Studienganges des LLM stand, ist mir auch unklar, wie man den Studiengang zum LLM auf 4 Semester in die Länge ziehen will/ muss.
Na ja, am 21.08.2006 ist die nächste Sitzung des Akreditierungsrates. Vielleicht sind wir dann schon schlauer.

Gruss
zephyr
 
Ich bin mir zwar nicht genau sicher aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es was mit der Akkreditierung bzw. der Wertigkeit des Masters zu tun hat. Denn nur mit einer gewissen Anzahl an Semestern wird er auch im Ausland oder auch im öffentlichen Dienst anerkannt.

Gruss
Philip
 
LL.M. in drei Semestern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der ab dem Sommersemester 2007 startende Master of Laws an der Fernuni Hagen wird drei Semester dauern. Der Studiengang Bachelor of Laws wurde am 22.08.2006 auf einen siebensemestrigen Studiengang umgestellt.

Der Studienverlaufsplan des Master of Laws wird so aussehen, wie in der Hagener Depesche IV veröffentlicht.
 
Das ist doch eine hervorragende Nachricht.:genau:
Also, erst einmal herzlichen Glückwunsch an die FeU und vor allem an Sie, Herr Szuka. Da fällt uns allen bestimmt ein Stein vom Herzen, denn die Ungewissheit ist jetzt nach der Akkreditierung passé.🙂

:dankescho

LG
zephyr
 
Herr Szkua,

wie sieht es aus mit denjenigen, die zu M 18 zugelassen wurden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Klausuren im September 2006 bestanden werden.

Heißt das, wenn es mich durch Rhetorik oder Verwaltungsrecht haut, ich Modul 18 erst im SS 2007 schreiben kann? Oder bekomme ich im WS 2006/ 2007 die Chance, die Klausur in M 12 oder M 13 zu wiederholen?

Vielen Studienkollegen geht es ähnlich wie mir. Sie haben zwar alle Zu-
lassungen. Eventuell schreiben sie die erforderlichen Klausuren jetzt oder sich können nicht einmal alle Klausuren schreiben, da sich beispielsweise
M 5 und M 13 oder M 11 und W 12 klausurtechnisch schneiden?

Da der voraussichtliche Abgabetermin der Seminararbeit im April oder Mai sein dürfte, würde somit die Korrektur von M 18 bzw. M 12 oder M 13 ja
eigentlich zeitgleich erfolgen?

Wenn der BoL auf sieben Semester aufgestockt wird, heißt das auch, dass inhaltlich etwas dazu kommt? Vielleicht noch ein Wahlmodul im 6. Semester und dann Seminar und Bachelorprüfung im 7. Semester? Wäre schon interessant ein Zeugnis zu bekommen, in dem stattt einer Regelstudienzeit von 6 Semestern die Zahl 7 steht 😉

Grüße nach Hagen


Sandra
 
Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon so gemeint wie es in den Bescheiden geschrieben ist. Sie müssen in dem Fall, wenn Sie durch Klausuren fallen mit einem Widerruf der Zulassung rechnen.

Um es noch einmal deutlich zusagen: Die Bachelorprüfung ist eine Abschlussprüfung des Studiums. Sie werden auch an einer Präsenzuniversität kein Examen ablegen können ohne vorher Ihre Scheine abgelegt zu haben.

Kollidierende Klausuren sind hier kein Argument, da es geringe Einzelfälle sind, die sich lange vorher absehen lassen und somit in die Studienplanung einbauen lassen.

Und ja, im Bachelor of Laws wird es ab dem Sommersemester 2007 mehr Module geben, diejenigen von Ihnen, die aber bis dahin schon eingeschrieben waren bzw. sind, können noch nach der alten Modulzahl zu Ende studieren.

Nils Szuka
 
Herr Szuka,

ich habe auch noch eine Frage zum Master of laws. So würde ich gerne wissen, ob es denn möglich ist bereits Module des ll.m. zu belegen und die zugehörige Klausur zu schreiben, obgleich ich noch nicht den Bachelor abgeschlossen habe.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
 
Herr Szuka,

hierzu noch ne Frage: Gesetz denn ich bestehe die beiden austehenden Klausuren und mache erfolgreich meine Bachelorprüfung. Abgabetermin wird voraussichtlich April oder Mai 2007 sein. Wird man dann mit Beantragung des BoL-Zeugnisses, sofern man dies wünscht, noch im SS 2007 für den MoL umgeschrieben und kann dann im SS 2007 noch einzelne Fächer abschließen (= nahtloser Übergang) oder verliert man ein komplettes Semester, weil man bis zur Neueinschreibung bis zum WS 2007/ 2008 warten muss ?

Gruß


Sandra
 
Herr Szuka!

nein, der Master ist konsekutiv. Sie müssen erst den Bachelor of Laws abschließen und können dann in den Master of Laws wechseln.

Besteht denn die Möglichkeit, Mastermodule im Rahmen des Akademiestudiums abzuschließen oder fällt das auch wegen dem Stufenmodell flach?

Gibt es übrigens schon Informationen darüber, welche zusätzlichen Module für den LL.B geschaffen werden?
 
Fragen über Fragen...

Ja, man wird nahtlos wechseln können, meldet sich als Bachelor of Laws zurück und wird dann im laufenden Semester praktisch umgemeldet...

Ob ed die Möglichkeit eines Akademiestudiums von Mastermodulen geben wird weiß ich wehrlich gesagt noch nicht...

Die zusätzlichem Module werden rechtzeitig veröffentlicht...

Die Gutachterkommission hat die Akkreditierung empfohlen, sie steht also unmittelbar bevor.
 
*g*

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fakultät hat schon 26 Beiträge *froi*, ab 50 gibt`s dann schon ein zweites Sternchen und man ist dann schon kein Anfänger mehr 😉

Aber danke für die Beantwortung der Fragen, auch wenn wir Studies nerven *zwinker*

Gruß


Sandra
 
Herr Szuka,

ich habe nochmal eine Frage bezüglich des LL.M.:
Ich habe vor im Rahmen des LL.B. evtl. das ein oder andere Wahlfach mehr zu belegen, um die Studieninhalte vergleichen zu können und dann das Fach nehmen zu können, welches mir mehr zusagt.
Gehen wir einmal davon aus, dass ich auch dann in einem Fach mehr als gefordert die Klausur schreibe und auch bestehe.
Wenn nun dasselbe Wahlfach auch im LL.M. angeboten wird, besteht dann die Möglichkeit, sich dieses bestandene Wahlfach anrechnen zu lassen?

Kurzes Beispiel: LL.B.: Belegung von Unternehmensrecht II, Kapitalgesellschaftsrecht, Grundzüge der Statistik und Doppelmodul "Personalführung und Organisation".
Alle Klausuren werden bestanden!
Kann ich dann die Fächer Unternehmensrecht II und Grundzüge der Statistik mit in den LL.M. Studiengang nehmen - denn diese brauche ich dann ja quasi für den LL.B. nicht!

Vorteil wäre natürlich, dass man kein "leeres" Semester hätte...

MfG
Markus
 
Markus,

die Frage kann auch ich Dir beantworten.

Wenn Du zum Beispiel die Klausur in W 1, W 2 und W 11 schreibst, dann gelten diese Fächer als verbindlich gewählt und auch nur diese Fächer kommen in das Bachelorzeugnis. Die Reihenfolge, in der Du die Prüfungen schreibst, entscheidet letztendlich.

Allerdings kannst Du darüber hinaus auch andere Fächer belegen und auch eine Klausur darin schreiben. Dann erhälst Du vom PA lediglich eine Bescheinigung über das jeweilige Fach. Ob Du diese Fächer dann in den MoL mit hinübernehmen kannst, weiß ich nicht.

Ich habe beispielsweise W 1, W 2, W 11, W 12 zusätzlich. Bei dem von mir angeforderten Zwischenzeugnis hat das Prüfungsamt mir bestätigt, dass ich die Zusatzmodule belegt und das erforderliche Quorum an Einsende-
arbeiten bestanden habe.

Nächste Woche werde ich in W 1, W 11 und W 12 noch eine zusätzliche Klausur schreiben.

Gruß


Sandra
 
Bei dem von mir angeforderten Zwischenzeugnis hat das Prüfungsamt mir bestätigt, dass ich die Zusatzmodule belegt und das erforderliche Quorum an Einsende-
arbeiten bestanden habe.

Hallo, kannst du mir einen Link oder Tipp nennen, was das genau für ein Zwischenzeugnis ist (nicht die Auflistung zum Selbstdrucken?) und wann man das beantragen kann (nach wievielen/welchen Modulen)? Denn so ein Zeugnis soweit es "offiziell" mit Stempel etc.pp. könnte ich in 12 Monaten sehr gut gebrauchen - genau genommen brauche ich es unbedingt.. 😉

Danke, gruß
 
Hallo, kannst du mir einen Link oder Tipp nennen, was das genau für ein Zwischenzeugnis ist (nicht die Auflistung zum Selbstdrucken?) und wann man das beantragen kann (nach wievielen/welchen Modulen)?

Hi tast,
sobald du die ersten Leistungen an der FeU erbracht hast kannst dich z.B. per Mail an das Prüfungsamt (Adresse auf der Homepage) wenden, dann bekommst du dein Zeugnis.

Grüße
Orbis
 
Genau, dann bekommst Du jeweils zwei Ausfertigungen mit der Auflistung Deiner bisher erbrachten Prüfungsleistungen, auf der dritten Seite bekommt Dein potentieller Arbeitgeber eine Übersicht über das Bachelorcurriculum. Und natürlich alles mit Unterschrift und offiziellem Stempel des Prüfungsamtes.

Natürlich kannst Du Dir auch jederzeit einen Ausdruck aus Deinem Prüfungskonto machen und den dann kurzfristig Deiner Bewerbung beifügen, mit dem Hinweis darauf, dass Du Dir bei Bedarf auch ein ent-
sprechendes Zwischenzeugnis vom PA ausstellen kannst.


Gruß


Sandra
 
Zulassung zum LL.M
Hallo!

Hab gerade mal auf der neueingerichteten HP der Fernuni nach den Zulassungskriterien des LL.M-Studienganges geschaut. Da ist mir etwas komisches aufgefallen. Zum LL.M -Studium sind auch ohne weiteres Studenten zugelassen, die das erste Staatsexamen bestanden haben.
Wenn sie den LL.B machen wollen, bekommen sie die Module BWL I-III nicht angerechnet(laut Prüfungsverfahrensordnung) und müssen diese erst bearbeiten und noch die Bachelorarbeit. Versteh ich das richtig? Find ich etwas merkwürdig. Wieso müssen die, die das 1. Staatsexamen bestanden haben, wenn sie den LL.M machen wollen nicht auch noch BWL I-III bearbeiten. Um diese wirtschaftswissenschaftlichen Module geht es doch auch gerade? Somit werden zukünftig die, die das 1.Staatsex. haben direkt den LL.M machen und die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung geht verloren. Der LL.M ist doch die höherwertige Ausbildung....
Vielleicht lieg ich ja auch falsch und jemand kann mir das mal erklären...

Gruss Frank
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Dr Franke Ghostwriter
Zulassung zum LL.M
Der LL.M ist doch die höherwertige Ausbildung....
Vielleicht lieg ich ja auch falsch und jemand kann mir das mal erklären...

LL.M höherwertig als was?
Sicher höherwertiger als LL.B, aber nicht als das 1. juristische Staatsexamen.
Ich habe jetzt die ersten Unterlagen vorliegen und muss sagen, dass die ersten Mastermodule zum Standartwissen eines Juristen gehören. Für LL.M Studenten mit dem 1. Staatsexamen sind die ersten Module nur Wiederholungsaufgaben. Aber das ist man ja von der Examensvorbereitung her gewohnt. 😀

BWL Module interessieren mich auch, aber sind nur dann wichtig wenn ich auch die entsprechenden Wahlmodule belege. Wozu braucht man für das Wahlmodul Strafrecht BWL I.:confused
 
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