Mehrere Studiengänge als Zweithörer?

Dr Franke Ghostwriter
Leider habe ich weder über Google noch in der Immatrikulationsordnung etwas zu dem Thema gefunden. Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen 😉

Derzeit studiere ich an einer Präsenz-Uni Chemie und bin als Studiengangszweithörerin an der FernUni in Hagen im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben. Nun interessiere ich mich aber für weitere Studiengänge und würde eventuell gerne einen weiteren Studiengang belegen (Wirtschaftswissenschaft, Psychologie oder Bildungswissenschaft). Kann ich mich für einen weiteren Studiengang einschreiben? Wenn das geht, wie? Oder kann ich zumindest mal nebenher Module aus den entsprechenden Studiengängen belegen und dann anrechnen lassen, um den Abschluss zu erhalten?

Wäre echt super, wenn das jemand weiß.
 
Module konnte man aber immer auch aus anderen Studiengängen belegen - wüsste nicht, dass das geändert worden wäre... Dann kannst Du schon mal ausprobieren, was Dir gefällt und vielleicht sogar später was anerkennen lassen (das aber vorher mit dem Prüfungsamt besprechen).
 
Liegts daran?
"(2) Zweithörerinnen oder Zweithörer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 und 2 für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden. Die Zulassung zu mehreren Studiengängen ist im Rahmen des § 77 Abs. 1 Satz 3 möglich. In den Fällen des § 77 Abs. 1 Satz 3 ist die Zulassung zum Studium des gemeinsamen Studienganges nach Maßgabe der Hochschulvereinbarung auch bei der Hochschule von Amts wegen zulässig, bei der die Studierenden nicht eingeschrieben sind."
 
Liegts daran?
"(2) Zweithörerinnen oder Zweithörer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 und 2 für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden. Die Zulassung zu mehreren Studiengängen ist im Rahmen des § 77 Abs. 1 Satz 3 möglich. In den Fällen des § 77 Abs. 1 Satz 3 ist die Zulassung zum Studium des gemeinsamen Studienganges nach Maßgabe der Hochschulvereinbarung auch bei der Hochschule von Amts wegen zulässig, bei der die Studierenden nicht eingeschrieben sind."

Korrekt. Das ist die Rechtsgrundlage der entnommen wird, dass man nur in -einem- Studiengang als Zweithörer zugelassen werden kann. (§ 52 Abs. 2 HG NRW)
 
Weiterhin ist noch zu erwähnen: Module können belegt werden, aber nur in bestimmtem Umfang. Im BSc Psychologie kann zB nur M1 und M2 als "Akademiestudierender" oder Zweithörer in einem andern Studiengang belegt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Alle anderen Module stehen nur eingeschriebenen Studierenden offen (zumindest mit Abschlussprüfung).
 
Vielen Dank für deine Hilfe 🙂 Das hat mich nun schon sehr viel weitergebracht. Wenn ich ein halbes Jahr Vollzeit-Student wäre, müsste ich bei der erneuten Umschreibung zum Zweithörer dann wieder einen Studiengang abbrechen, wenn ich nicht fertig werde, oder? Da gibt es wahrscheinlich keine Lücken 🙁
Und Psychologie fällt dann wohl eher raus. Wie sieht es denn mit Bildungswissenschaft aus? Einige Wirtschaftswissenschaft-Module könnte ich ja schon im Rahmen des Rechtswissenschaf-Bachelors machen, weiß da jemand, ob ich mehr belegen darf als ich müsste?
 
Bei der erneuten Umschreibung zum Zweithörer müsstest du einen Studiengang wieder abbrechen. Psychologie und Bildungswissenschaften sind beide an der Fakultät KSW - die bieten immer nur die Einstiegsmodule für 'Fremdhörer' an. In WiWi kannst Du mehr belegen, müsstest halt nur schauen, wieviele Module aus dem Akademiestudium dann angerechnet werden können. Das ist teilweise begrenzt.
 
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