Thomas ...
DerFlieger schrieb:
Weiß jemand, wie die Nachkorrekturanträge bei BWL III und Recht I gehandhabt werden? Muß man über das PA gehen oder kann man direkt bei den Lehrstühlen nachfragen?
Ich vermute, dass ein Antrag auf NachKorrektur direkt beim LSt gestellt werden müsste, schließlich erfolgte auch dort die Korrektur.
🙄
Das PrüfungsAmt sehe ich da nur als ZwischenGlied zwischen den LSt' und Studierenden - stellt also das organisatorische BindeGlied dar.
Du kannst aber auch die jeweilige FachBeratung zu den einzelnen Kursen ansprechen:
Für BWL3 ist das Frau H. Raubenheimer:
Tel.: (0 23 31) 987 – 02331 / 987 - 2513
Fax: (0 23 31) 987 – 2575
E-mail:
[email protected]
Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 - 12.00 Uhr
Für Recht1 ist das Herr O. van der Hoff:
Tel.: 0 23 31 / 987 2915
Fax: 0 23 31 / 987 – 2917
e-mail:
[email protected]
Sprechstunden: Montag und Donnerstag
DerFlieger schrieb:
In BWL III gehts bei mir um 7 Punkte, in Recht I um 6 Prozentpunkte - hätte das überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Vielleicht ...
🙄
Also ich selbst habe bisher noch keinen Antrag auf NachKorrektur gestellt, daher kann ich dir leider auch nicht sagen, wie die Chancen in deinem Fall zu bewerten sind.
Obwohl die 7 bzw. 6 Punkte ziemlich viel zu sein scheinen, würde ich es trotzdem versuchen ... vielleicht hast du ja Glück.
🙂
Viel Erfolg und viel Glück bei deinem Antrag!