nachkorrektur bei guter note?

Dr Franke Ghostwriter
Habe im vordiplom wenn ich alle punkte zusammenzähle und dann dividiere eine 3.0 mit 69.6 Punkten - letzt geschriebene Klausur war makro mit 84 Pkt - und ab 70.0 Punkte hat man eine 2.7 - super oder 😀 - wiedereinmal ein glückspilz!!!
also sollte ich nachkorreektur beantragen oder die sache vergessen und mich mit 3.0 zufriedengeben? :schmoll: übrigens habe noch nie um eine sogenannte nachkorrektur gebeten
 
Petra Müller schrieb:
also sollte ich nachkorreektur beantragen oder die sache vergessen und mich mit 3.0 zufriedengeben? :schmoll:

Niemals! 😀 Eine Nachkorrektur ist dein gutes Recht, völlig unabhängig von der Note. Ich habe diesmal auch in einer Klausur nur 94% erreicht und eine Nachkorrektur beantragt.

So einen Antrag kannst du ganz formlos ans Prüfungsamt stellen. Name und Matrikelnummer drauf und die Bitte um Nachkorrektur der Klausur. Fertig.
 
Laut Notenspiegel auf den jeweiligen Bescheinigungen wird z. B.: 2.7 erst über 69.9 vergeben - aber vielleicht hast du ja recht
 
Klär das doch am besten erst mal beim Prüfungsamt nach und dann kannst Du Dir die Nachkorrektur immernoch überlegen...zu verlieren hast Du ja nix.
 
Yara schrieb:
Ähm, wird bei 69.6 nicht sowieso auf 70 aufgerundet?!?

Ein Blick auf mein eigenes VD-Zeugnis zeigt mir: da wird nicht gerundet... Auch in der DPO ist nur vom Durchschnitt der Noten die Rede, nicht vom Runden. 🙁

Sorry,
Dirk
 
Maedels & Junx! 🙂

Zu dieser Sache muss ich dann auch mal ein klinken ... 😉

Kann man den Antrag auf NachKorrektur nur auf die zuletzt geschriebenen Klausuren bezogen stellen? Oder gibt es auch hier "Verjährungsfristen"? 🙄
Also im BeispielFall von Kollegin Petra Müller, könnte es ja sein, dass in früheren Klausuren eventuell ähnlich knappe KlausurErgebnisse erzielt wurden und dort vielleicht auch noch Punkte durch NachKorrektur gefunden werden könnten ... 🙄 Dann hätte man ja größere Chancen, Punkte zu schoren.
 
Könnte ja BWL II beantragen, mein schlechtestes Ergebnis mit 54 Punkten 😀 (war froh dass ich durch war)- liegt allerdings schon ein paar semester zurück - also ich glaub´daß muss man spätenstens bis zum nächsten klausurtermin beantragt haben, sonst würde das ja nie enden....
 
also Nachkorrektur-antrag kann man bei jeder Note stellen - egal ob gut oder schlecht, bestanden oder durchgefallen. Da bin ich mir SICHER.

Ich GLAUBE aber, dass es nur für die zuletzt geschriebenen Klausuren geht - auch mit irgendeiner Frist (2 oder 4 Wochen?).
Bin mir zwar nicht 1000 % sicher, aber alles andere macht m.E. auch wenig Sinn, wenn man sich den sinn und Zweck einer Nachkorrektur vor Augen führt, denn eine Nachkorrektur soll ja möglich sein, weil man der Meinung ist, es wurden irgendwo Punkte übersehen, vergessen, ungerecht schlecht bewertet, was auch immer. Ziel ist ja nicht, einem die Durchschnittsnote der Klausur oder des VD oder was auch immer zu verbessern.

Wo ich mir aber auch recht sicher bin, dass die Fernuni nicht "einfach so" zur Notenverbesserung oder Studienbeschleunigung Punkte verschenkt - würden sie das tun, hätte ich mein VD ein Semester schneller bekommen und dabei hätte sich noch nicht mal die Note geändert, hätte Makro nur etwas besser nicht bestehen müssen, um ausgleichen zu können 🙄... aber ehrlich gesagt, kann ich mit etwas persönlichem Pech besser leben als mit dem Gefühl, dass da irgendwie willkürlich ungerecht Punkte verschenkt werden 😉.

@ Petra: ich würde nachkorrektur Deiner letzten Klausur beantragen, Du hast da ja nichts zu verlieren - wenns nicht klappt, halb so schlimm. Vielleicht hast Du im HS mehr Glück und da ist die Note letztlich wichtiger
 
Petra,

viel Glück mit der Nachkorrektur! Und ob es auch bei älterenKlausuren geht, kannst Du ja auch mal im Prüfungsamt abfragen - falls ja, bitte hier posten
 
ich habe auch einmal Nachkorrektur beantragt, bei 92 oder 93 Punkten, weiß nicht mehr so genau.

Ich hatte aber zuerst mit dem Lehrstuhl Kontakt aufgenommen und wir haben die Fehler am Telefon besprochen.
Dabei hatte sich herausgestellt, daß mir zwei richtige Sachen als falsch angestrichen wurden, was die sich dort auch nicht mehr erklären konnten, allerdings war ich mir bei der Klausur ganz sicher, daß da was falsch gelaufen war, hatte sie ja zu Hause und konnte nachrechnen.

Im Fall von Makro ist das schwieriger abzuschätzen, da man ja nicht nur ankreuzen muß, also würde ich es auf jeden Fall versuchen, es lohnt sich meistens.

Im nachhinein stelle ich gerade fest, war es dann auch entscheidend für meinen Schnitt im Vordiplom.


Gruß,
Christiane
 
ich möchte eine Nachkorrektur für Makro beantragen. Reicht es, wenn ich um Nachkorrektur ersuche, oder muß ich das Ansuchen auch begründen?

Was meint ihr?
 
Minze,

Du brauchst keine Begründung, das meine ich nicht nur, das weiss ich (hab ich selbst schon so gemacht). Ein zweizeiler mit der Bitte um Nachkorrektur, Matrikel-Nr und der Angabe der Klausur, um die es geht, reicht 😉 - Auch Dir viel Glück !
 
Kerstin,

Danke für's Daumendrücken. Kann ich gut gebrauchen. Brauche "nur" 3 Punkte, um Makro mit Mikro ausgleichen zu können.

Gruß Minze
 
Bei den fächern drück ich Dir ganz besonders die Daumen... wie ich schon mal geschrieben habe, hats bei mir genau in der Kombi mit 2 Punkten leider nicht geklappt -> 1 Sem. länger GS :mad
 
Maedels & Junx!


Kerstin schrieb:
... Ich GLAUBE aber, dass es nur für die zuletzt geschriebenen Klausuren geht - auch mit irgendeiner Frist (2 oder 4 Wochen?).
Bin mir zwar nicht 1000 % sicher, aber alles andere macht m.E. auch wenig Sinn, wenn man sich den sinn und Zweck einer Nachkorrektur vor Augen führt, denn eine Nachkorrektur soll ja möglich sein, weil man der Meinung ist, es wurden irgendwo Punkte übersehen, vergessen, ungerecht schlecht bewertet, was auch immer. Ziel ist ja nicht, einem die Durchschnittsnote der Klausur oder des VD oder was auch immer zu verbessern. ...
... genau ... 🙄


Ich habe nun folgendes gefunden:

Gemäß § 30 Einsicht in die PrüfungsAkten der DiplomPrüfungsOrdnung ist eine Einsicht in die PrüfungsArbeiten nach Abschluss des PrüfungsVerfahrens (VorDiplom- und Diplom-Prüfung) möglich. Der Antrag ist zudem innerhalb eines Monats nach Erhalt des PrüfungsZeugnisses an das PrüfungsAmt zu stellen, das dann den Termin für die EinsichtNahme festlegt.

Aber die einzelnen Lehrstühle handhaben das wohl etwas "lockerer" ... z. B. der LSt Endres ermöglicht bei der Mikro-Klausur Studierenden, deren Klausur als "nicht ausreichend" bewertet wurde oder bei denen die PunktZahl entscheidend für das Bestehen der ZwischenPrüfung ist, innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des KlausurErgebnisses einen schriftlichen Antrag auf NachKorrektur der Klausur an den Lehrstuhl zu stellen.
Man kann auch explizit auf die Aufgaben hinweisen, die man für falsch bewertet hält.
 
GringOrk schrieb:
Ich habe nun folgendes gefunden:

Gemäß § 30 Einsicht in die PrüfungsAkten ist eine Einsicht in die PrüfungsArbeiten nach Abschluss des PrüfungsVerfahrens (VorDiplom- und Diplom-Prüfung) möglich. Der Antrag ist zudem innerhalb eines Monats nach Erhalt des PrüfungsZeugnisses an das PrüfungsAmt zu stellen, das dann den Termin für die EinsichtNahme festlegt.

Aber die einzelnen Lehrstühle handhaben das wohl etwas "lockerer" ... z. B. der LSt Endres ermöglicht bei der Mikro-Klausur Studierenden, deren Klausur als "nicht ausreichend" bewertet wurde oder bei denen die PunktZahl entscheidend für das Bestehen der ZwischenPrüfung ist, innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des KlausurErgebnisses einen schriftlichen Antrag auf NachKorrektur der Klausur an den Lehrstuhl zu stellen.

Ich bin beeindruckt. Habe nämlich noch nicht in der Prüfungsordnugn nachgelesen 😱
Aber offenbar ist das "lockerere" Verfahren wohl Standard, zumindest habe ich meinen Nachkorrektur-Antrag immer (3 Mal um genau zu sein) an das Prüfungsamt gestellt und immer ohne vorherige Einsicht (rd. 600 km nach Hagen wäre mir das nicht wert gewesen).

GringOrk schrieb:
Man kann auch explizit auf die Aufgaben hinweisen, die man für falsch bewertet hält.

... muss man aber nicht, und ich denke, sowas wie mir fehlt noch ein Punkt zu ner besseren Note im VD sollte man vielleicht auch eher nicht schreiben...

Wenn es um solche Themen geht, im Zweifelsfall wie gesagt Prüfungsamt, am besten Hr. Dr. Hoffmann
 
Weiß jemand, wie die Nachkorrekturanträge bei BWL III und Recht I gehandhabt werden? Muß man über das PA gehen oder kann man direkt bei den Lehrstühlen nachfragen?

In BWL III gehts bei mir um 7 Punkte, in Recht I um 6 Prozentpunkte - hätte das überhaupt Aussicht auf Erfolg?
 
Thomas ...


DerFlieger schrieb:
Weiß jemand, wie die Nachkorrekturanträge bei BWL III und Recht I gehandhabt werden? Muß man über das PA gehen oder kann man direkt bei den Lehrstühlen nachfragen?
Ich vermute, dass ein Antrag auf NachKorrektur direkt beim LSt gestellt werden müsste, schließlich erfolgte auch dort die Korrektur. 🙄
Das PrüfungsAmt sehe ich da nur als ZwischenGlied zwischen den LSt' und Studierenden - stellt also das organisatorische BindeGlied dar.

Du kannst aber auch die jeweilige FachBeratung zu den einzelnen Kursen ansprechen:

Für BWL3 ist das Frau H. Raubenheimer:
Tel.: (0 23 31) 987 – 02331 / 987 - 2513
Fax: (0 23 31) 987 – 2575
E-mail: [email protected]
Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 - 12.00 Uhr

Für Recht1 ist das Herr O. van der Hoff:
Tel.: 0 23 31 / 987 2915
Fax: 0 23 31 / 987 – 2917
e-mail: [email protected]
Sprechstunden: Montag und Donnerstag


DerFlieger schrieb:
In BWL III gehts bei mir um 7 Punkte, in Recht I um 6 Prozentpunkte - hätte das überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Vielleicht ... 🙄
Also ich selbst habe bisher noch keinen Antrag auf NachKorrektur gestellt, daher kann ich dir leider auch nicht sagen, wie die Chancen in deinem Fall zu bewerten sind.
Obwohl die 7 bzw. 6 Punkte ziemlich viel zu sein scheinen, würde ich es trotzdem versuchen ... vielleicht hast du ja Glück. 🙂


Viel Erfolg und viel Glück bei deinem Antrag!
 
Danke für die Kontaktadressen - hab die mal angemailt und lasse mich mal überraschen. Ich glaube auch nicht wirklich daran, daß sich was tun könnte, aber man soll ja nie nie sagen (die Hoffnung stirbt zuletzt 😉 😛 und eine positive Überraschung ist immer gut)
 
DerFlieger schrieb:
Weiß jemand, wie die Nachkorrekturanträge bei BWL III und Recht I gehandhabt werden? Muß man über das PA gehen oder kann man direkt bei den Lehrstühlen nachfragen?

Den Antrag auf Nachkorrektur schickst Du formlos an das PA.
@GringOrk: geht man direkt an die Lehrstühle, verweisen die einen sofort ans PA!! (Ich spreche aus Erfahrung!!!)
 
samiroquai ... 😉


samiroquai schrieb:
Den Antrag auf Nachkorrektur schickst Du formlos an das PA.
@GringOrk: geht man direkt an die Lehrstühle, verweisen die einen sofort ans PA!! (Ich spreche aus Erfahrung!!!) 😀
Danke, dass du meine Unwissenheit bloß gestellt hast. 😀 😉
Aber immerhin weiß ich dann jetzt auch, wie ich bei meinen zukünftigen Anträgen auf NachKorrektur vorzugehen habe.
 
GringOrk schrieb:
Hallo samiroquai ... 😉


Danke, dass du meine Unwissenheit bloß gestellt hast. 😀 😉
Aber immerhin weiß ich dann jetzt auch, wie ich bei meinen zukünftigen Anträgen auf NachKorrektur vorzugehen habe. 😉

Hey, es lag nicht in meiner Absicht, dich oder deine Unwissenheit bloßzustellen😱 , aber es reicht doch wenn ein paar 100 FUzzies dieselben Fehler machen (aus Unwissenheit übrigens 😀 ) und nicht ein paar 1000!!! 😀
 
Ich habe bis jetzt zumindest eine Antwort vom Recht I - Lehrstuhl; die kümmern sich darum und ob es etwas gebracht hat, erfahre ich dann vom PA. Sehr freundlich - danke 🙂

Ob das evtl "gegen die Regeln war", weiß ich natürlich nicht...
 
Wer weiß, wie lange eine Nachkorrektur (Makroökonomik) dauert?
Übrigens: (was ich ja eh vermutet habe, aber man kann´s mal probieren 😀)

Sehr geehrte Frau Müller,

nein, es findet keine Rundung der Durchschnittspunkte statt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinz Hoffmann
Prüfungsamt der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Tel. 02331/987-2433
Fax. 02331/987-4759
E-Mail: [email protected]





 
Bevor ich einen neuen Thread eröffne, krame ich erstmal den alten raus... Ich überlege, bei der letzten HS-Klausur eine Nachkorrektur zu beantragen. Reicht eine kurze Mail an das Prüfungsamt mit dem Antrag oder ist zusätzliche eine Begründung erforderlich? Ist Beantragung "aus der Ferne" möglich, oder muss man zur Einsicht nach Hagen fahren?

Und - um den worst case auszuschließen - kann man sich in einer Nachkorrektur auch noch verschlechtern?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
 
Angie,

für die Nachkorrektur reicht eigtl. ein schriftlicher Antrag in der vom PA gesetzten Frist (i.d.R. ein Monat).

Leider ist auch eine Prüfung ein Verwaltungsverfahren. Bei einer Nachkorrektur kann sich hier die Note sowohl zum Positiven als auch zum Negativen für Dich ändern, da in dem Fall, weil Du ja quasi Dein bisheriges Prüfungsergebnis anzweifelst, kein Vertrauen Deinerseits auf den Dich "begünstigenden" (oder auch "belastenden") Verwaltungsakt gegeben ist.

Daher müsstest Du bei einer guten Note wirklich die Vor- und Nachteile abwägen, ob Du eine etwaige Verschlechterung riskieren möchtest. Ich würde dies nur machen, wenn im Gesamtabschluss meine Note davon abhängt.

Gruß


Sandra
 
Hallo Angie,

für die Nachkorrektur reicht eigtl. ein schriftlicher Antrag in der vom PA gesetzten Frist (i.d.R. ein Monat).

Leider ist auch eine Prüfung ein Verwaltungsverfahren. Bei einer Nachkorrektur kann sich hier die Note sowohl zum Positiven als auch zum Negativen für Dich ändern, da in dem Fall, weil Du ja quasi Dein bisheriges Prüfungsergebnis anzweifelst, kein Vertrauen Deinerseits auf den Dich "begünstigenden" (oder auch "belastenden") Verwaltungsakt gegeben ist.

Daher müsstest Du bei einer guten Note wirklich die Vor- und Nachteile abwägen, ob Du eine etwaige Verschlechterung riskieren möchtest. Ich würde dies nur machen, wenn im Gesamtabschluss meine Note davon abhängt.

Gruß


Sandra


Nach meiner Kenntnis kann man sich bei einer Nachkorrektur NICHT verschlechtern. Andernfalls würde sich niemand mehr trauen, eine Nachkorrektur zu beantragen. Ich habe damals eine schriftliche, formlose Anfrage geschickt und ca. 2 Wochen später eine Antwort erhalten.
Leider steht unter https://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtportal/korrektur.shtml weder das eine, noch das andere ausdrücklich.
 
Nach meiner Kenntnis kann man sich bei einer Nachkorrektur NICHT verschlechtern. Andernfalls würde sich niemand mehr trauen, eine Nachkorrektur zu beantragen. Ich habe damals eine schriftliche, formlose Anfrage geschickt und ca. 2 Wochen später eine Antwort erhalten.
Leider steht unter https://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtportal/korrektur.shtml weder das eine, noch das andere ausdrücklich.

Das mit der Nachkorrektur von Prüfungsleistungen stammt aus dem Skript "Allgemeines Verwaltungsrecht" des Lehrstuhls Schlieffen mit ausführlicher Begründung, soweit ich mich hier dunkel erinnere.

Die Argumentation mit dem fehlenden Vertrauenstatbestand war für mich aus juristischer Sicht nachvollziehbar.

Sandra
 
In den HS-Klausuren sind die Punktdifferenzen zwischen den einzelnen Noten aber doch so gross, dass mit einer Verschlechterung doch gar nicht denkbar ist, oder?! Schliesslich geht es doch sicher um eine Note, die knapp an der besseren Note vorbei ist!
 
Vielen Dank erstmal für die Antworten!

Ja, es geht um eine Note, die ziemlich knapp an der besseren Note vorbei ist (und noch dazu unerwartet schlecht ist)...

Nachdem ich jedoch schon im Vordiplom die Erfahrung gemacht hatte, dass letztendlich für den Schnitt ausschlaggebend der Durchschnitt der Punkte und nicht der Noten ist, könnte ja auch dieselbe Note mit geringfügig weniger Punkten "schaden" :confused
 
Wenn Du im Wiwi-Diplom bist, ist das aber im HS anders. Da zählt die Note, weil alle Klausuren unterschiedliche Punktzahlen haben (von 100 bis 240 alles im Angebot).
 
Bevor ich einen neuen Thread eröffne, krame ich erstmal den alten raus... Ich überlege, bei der letzten HS-Klausur eine Nachkorrektur zu beantragen. Reicht eine kurze Mail an das Prüfungsamt mit dem Antrag oder ist zusätzliche eine Begründung erforderlich? Ist Beantragung "aus der Ferne" möglich, oder muss man zur Einsicht nach Hagen fahren?

Und - um den worst case auszuschließen - kann man sich in einer Nachkorrektur auch noch verschlechtern?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!


Hallo Angie,

bei sowas wuerde ich IMMER direkt beim Pruefungsamt nachfragen... Vor allem bezueglich Deiner letzten Frage! Die Studenten hier koennen Dir doch gar keine verbindliche Auskunft geben... hab schon auf einige Fragen hier im Forum unterschiedliche Antworten und Meinungen gesehen - und mich dann schon so einiges Mal echt verrueckt gemacht... meistens ganz umsonst!
Und fuer eine Frage reicht eine einfache Email an das Pruefungsamt. Die sind auch immer total schnell und sehr hilfsbereit...
 
Hallo Angie,

bei sowas wuerde ich IMMER direkt beim Pruefungsamt nachfragen... Vor allem bezueglich Deiner letzten Frage! Die Studenten hier koennen Dir doch gar keine verbindliche Auskunft geben... hab schon auf einige Fragen hier im Forum unterschiedliche Antworten und Meinungen gesehen - und mich dann schon so einiges Mal echt verrueckt gemacht... meistens ganz umsonst!
Und fuer eine Frage reicht eine einfache Email an das Pruefungsamt. Die sind auch immer total schnell und sehr hilfsbereit... 🙂

Warum sollte sich Prof. Schlieffen die Mühe machen, uns Rewis etwas Falsches beizubringen?
 
Beruhigt euch - es ist ja auch denkbar, das ReWis und WiWis das unterschiedlich handhaben 😕.

Ich persönlich glaube, dass die ReWi-Darstellung nach "den Worten des Gesetzes" korrekt sein mag - aber so in der Realität keine Anwendung findet 😉.

Ich weiß jedenfalls, dass mir auch für WiWi gesagt wurde, man könnte sich nicht verschlechtern 🙂. Ich habe ein paar Nachkorrekturen beantragt und das ist mir auch nie passiert, meist war das Ergebnis "keine Änderung".

Es ist auch richtig, dass im HS WiWi-Dipl. die Noten und nicht die Punkte zählen und die Spannen zur nächsten Note relativ groß sind - bzw. bei Nachkorretkurwunsch nach unten (Verschlechterung) doch schon größer sein sollten als nach oben 😉.

@Angie, ich würde dir raten, erst mal den betreffenden Lehrstuhl zu kontaktieren, evtl. ermöglicht der Lehrstuhl auch eine telefonische Besprechung - damit du weißt, wie die Punkte innerhalb der Klausur verteilt sind, also vielleicht ein paar Hinweise, woran es liegt, dass die Klausur so ausgefallen ist - und du kannst dann evtl. auch besser abschätzen, ob sich eine Nachkorrektur lohnen könnte 😀.
 
@Angie, ich würde dir raten, erst mal den betreffenden Lehrstuhl zu kontaktieren, evtl. ermöglicht der Lehrstuhl auch eine telefonische Besprechung - damit du weißt, wie die Punkte innerhalb der Klausur verteilt sind, also vielleicht ein paar Hinweise, woran es liegt, dass die Klausur so ausgefallen ist - und du kannst dann evtl. auch besser abschätzen, ob sich eine Nachkorrektur lohnen könnte 😀.

Das mit der telefonischen Besprechung halte ich für eine sehr gute Idee, zumal mir eben eine Kommilitionin bekannt ist, die sich während der Besprechung von 3,3 auf 1,7 verbessert hat (hatte einen komplett anderen - aber richtigen - Lösungsweg). Sie brauchte nicht einmal einen Antrag zu stellen. Die Note wurde vom Lehrstuhlmitarbeiter direkt geändert (gut, hier muss man dann eben gucken, dass die telefonische Besprechung auch innerhalb der Widerspruchsfrist stattfindet).

Ich hatte mit meinem Widerspruch nie Erfolg. In StR hatte ich es einmal gewagt, weil ich hier nur knapp bestanden hatte (50 %), aber eigentlich ein sehr, sehr gutes Gefühl nach der Klausur hatte (gut, in Jura kann frau sich leicht verschätzen) bzw. angesichts meiner Note (und v.a. der Tatsache, dass jede Note in die LL.B.-Endnote einfließt) lieber durchgefallen wäre. Ich erhielt ein Gutachten zu meiner Klausur, in welcher das Ding zerissen wurde und ich den Antrag im Nachhinein lieber nicht gestellt hätte ... Wer hört schon gerne auf 4 DinA 4 - Seiten, was für einen Mist man verzapft hat 😉

Gruß

Sandra
 
Mal eine Frage zur Nachkorrektur, wie lange kann es dauern bis man Antwort erhält?

Britta

Kommt drauf an, welchen Weg du gegangen bist. Und welcher Lehrstuhl. Kann man so allgemein nicht sagen. Und hängt sicherlich davon auch ab, wie viele das machen. Einige beantragen Nachkorrektur beim Prüfungsamt, andere rufen beim Lehrstuhl an. Also bei mir war es ein Anruf.
 
In Privat und Wirtschaftsrecht! Kann einfach nicht sein das ich da so knapp vorbei bei bin an den 50%. ( habe 49%) Habe mir wesentlich mehr ausgerechnet, von daher Nachkorrektur beantragt!
 
In Privat und Wirtschaftsrecht! Kann einfach nicht sein das ich da so knapp vorbei bei bin an den 50%. ( habe 49%) Habe mir wesentlich mehr ausgerechnet, von daher Nachkorrektur beantragt!

Bei MC gibt es ja die Vorlage, da gibt es keinen Spielrahmen so recht. Da kannst du dann bei so knapp nur auf einen Trostpunkt hoffen.
 
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