Ja, du hast Recht. Synallagmatisch steht ja für das Gegenseitigkeitsverhältnis. Bei einem nicht synallagm. Schuldverhältnis wird nur ein Vertragspartner zur Hauptleistung verpflichtet z.B. bei der Schenkung, da stehen die Pflichten nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.
Grüße Sanni