Nutzung BGB - Frage zum richtigen suchen

Dr Franke Ghostwriter
folgende Frage: Im Sachverzeichnis des BGB (also gaaaanz hinten) steht unter Schadensersatzpflicht relativ weit oben: "Benutzung öffentl. Grundtücke 2 106
106 ist der §, dass ist klar. Aber aufgrund der 2 finde ich den § nicht. Steh da etwas auf dem Schlauch:confused
 
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