ökonomische Aussage KW39

Dr Franke Ghostwriter
Meine Frage hat zwar mit der Diskussion direkt nichts zu tun, aber welche Mittel stehen euch bei so einer Vermutung zur Verfügung? Wahrscheinlich sind euch doch die Hände gebunden, oder?

Wir sehen uns die Kontoauszüge der letzten Monate an. Wer in der Zeit nicht mindestens 250 € Barmittel (oder EC-Karteneinkäufe) ausgewiesen hat, bei dem wird der Spieß umgedreht: Jetzt ist er dran zu beweisen, wie er seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Kann er das nicht, gehen auch die gerichte davon aus, dass er was nebenbei gehabt hat. Solnage er dann nicht sagt, was er nebenbei verdient hat und warum er das jetzt nicht mehr hat, kriegt er nix mehr.

In der Sozialhilfe stellen übrigens auch Einnahmen aus Diebstählen und anderen Straftaten anrechenbares Einkommen dar!
 
😀
Das ist ja geil! Wie muss ich mir das vorstellen? Wenn man weiß, dass jemand noch irgendwo ´n paar tausend von seinem letzten Banküberfall rumliegen haben muss, dann gibt´s nix?

Ne, anders rum:

Die Leute, die mit den o.a. Kontoauszügen nicht nachweisen können, wovon sie gelebt haben, stehen dann vor gericht und sagen:

Ich musste klauen gehen, um meinen Lebensunterhalt zu bestreieten, weil das Geld vom Sozialamt ja nicht reicht!

Schön, sagen wir dann, dann haben Sie ja genug zum Leben!

Fakt ist in diesen Fällen ja, dass sie nicht klauen sondern schwarzarbeiten waren und sie versuchen, uns den Schwarzen Peter zuzusschieben. Und das läuft halt nicht.
 
Wie? Und dann geben die Leute lieber einen Diebstahl zu anstatt gelegentlicher Schwarzarbeit? Wie bescheuert ist das denn? :confused
 
Wie? Und dann geben die Leute lieber einen Diebstahl zu anstatt gelegentlicher Schwarzarbeit? Wie bescheuert ist das denn? 😕

Die geben das nicht zu - weil sie's ja gar nicht gemacht haben. Sie drücken nur über ihren Anwalt auf die Tränendrüse und behaupten das mit tränenreichen Worten.

Da sie aber natürlich keine konkreten Taten beichten, sondern nur sagen " .... mit gelegentlichen Ladendiebstählen über Wasser gehalten...", kann man sich die Arbeit einer Strafanzeige schenken.

Bitte beachten: Das ist nicht der Regelfall, sondern sind Ausnahmen. Diese Ausnahmen haben aber zu dem o.a Grundsatz der Sozialhilferechtsprechung geführt, dass auch Einkommen aus Kriminalität den Bedarf decken kann.
 
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