Sterbehilfe für todkranke Leute?

Dr Franke Ghostwriter
Was meint ihr, sollte man todkranken Leuten die unter erheblichen Schmerzen leiden die Sterbehilfe ermöglichen oder kategorisch die Sterbehilfe ablehnen. Wir hatten in Deutschland ja schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit Euthanasie und es ist gewiss immer ein Problem die richtige Grenze zu ziehen. Was meint ihr dazu?
 
Schwieriges Thema, vor einiger Zeit hätte ich noch gesagt Euthanasie darf nicht legalisiert werden.

Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass ein jeder das Recht hat(bei klarem Verstand) selbst entscheiden zu können welcher krankheitszustand für ihn lebenswert ist oder nicht. Jemand der an MS leidet, sieht den fortschreitenden Verfall seines Körpers, kann sich aber im Endstadium der Krankheit nicht mehr selbst töten.

Noch heikler wird es bei Menschen die unerwartet durch einen Verkehrsunfall oder einen plötzlichen Krankheitsausbruch (Schlaganfall oder so) an der Beatmungsmaschine angeschlossen im Krankenhaus auf der Intesivstation liegen.
Anna:confused
 
Eine schwierige Frage ist ja wie man einen Patienten fragen soll, der die Frage nicht versteht und auch nicht antworten kann 😕

Und was ist eine schwerwiegende Krankheit? Was ist klarer Verstand? Wie darf ich mich töten lassen? 😱 Alles Fragen die nicht so einfach sind!!
 
Die meisten Krankheiten die zum Tode führen werden (Krebs, etc. ), werden in einem Stadium diagnostiziert, in dem der Patient sich noch bei klarem Verstand befindet und eine Patientenverfügung verfassen kann.

Mit einer Patientenverfügung kann man aber nur erwirken, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden. Aktive Sterbehilfe (Todesspritze) ist nicht erlaubt. Damit ist Menschen die bei klarem Verstand oder auch bewusstlos (Koma) ans Bett gefesselt sind, über eine Magensonde ernährt werde, Urin und Stuhl unter sich lassen oder vieleicht auch schon einen künstlichen Darmausgang inkl. Blasenkateter haben, die gefangen in ihrem eigenen Körper sind, unter Umständen Morphium als Schmerzmittel erhalten (gerade soviel, dass sie davon nicht sterben) und trotzdem Schmerzen haben auch nicht geholfen.

Gibt es nicht in den Niederlanden so etwas Sterbehilfe ??
 
Ich finde, wenn man selbst noch in der Lage ist, zu entscheiden, dann sollte auch die Möglichkeit bestehen, selbst entscheiden zu können.
Aber wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, dann sollte es auch kein anderer für ihn tun.
Lucienne
 
Ich glaube die totkranken und damit auch kostenintensivsten Patienten bringen keinen Gewinn
 
Denkst du das Krankenhaus behandelt die umsonst 😱 Die Ärzte bekommen Geld, der Krankenhausmanager auch und wer gibt das Geld?

Jeder der in einer Krankenversicherung ist!!!!
 
Niemand wird freiwillig schwer krank und jeder Betrieb schaut, dass er mit Gewinn arbeitet. Und Krankenhäuser arbeiten sowieso nur kostenneutral.😉

Wir waren doch bei der Zulässigkeit von Sterbehilfe ?? oder ??
 
Das Ärtze und Krankenhäuser kostenneutral arbeiten kann man nun wirklich nicht sagen, wobei es bei den KH auch eine Frage der Verweildauern je Krankheitsbild, DRG`s ist. So ein schwer kranker Mensch muss nicht Gewinn für`s Unternehmen=Krankenhaus bringen, eher im Gegenteil-dieses wird aber wieder versucht durch andre Patienten auszugleichen
 
Vielleicht kann die Sterbehlfe aus ökonomischer oder rechtlicher Sicht
vertretbar sein aber aus anderer Sicht, hmm ?
Oben untern oder so?
Vielleicht ist es nicht immer das richtige gel?
 
Rechtlich nööö, ökonomisch darf man's nicht sehen,

es geht ja um die Ethik!

Nur: sollte man so etwas überhaupt zulassen, und wenn ja unter welchen Umständen? Und vor allem: wie?
 
Das hört sich ja mächtig nach Stammtischparole an, bist wohl auf Provokationskurs.

Ich hab von Krankenhäusern geredet und nicht von den dort angestellten Ärzten oder freiberuflich tätigen Ärzten !!(Die hast du ja wohl gefressen) Aber auch von denen hat sich wohl noch keiner (bis auf die Schönheitsquaksalber) eine goldene Nase verdient im Gegensatz zu Vorstandsmitgliedern von deutschen Banken oder größeren Unternehmen
 
Sterbehilfe ja oder nein, ist ein schwieriges Thema. Ich stelle mir die
Frage: wenn ja, wer entscheidet über die Euthanasie
der Betroffene selbst, die Angehörigen, die Ärzte, ein Vormund oder Richter?
 
Selbst wenn man geklärt hat wer darüber entscheidet, ich würde für den Patienten selbst und hilfsweise für einen Richter/in plädieren, die Schwierigkeit besteht doch eher darin ein Gesetz zu verfassen, dass gerecht die Fälle abgrenzt bei denen es erlaubt wäre.
 
Elefant, der Richter ist ja auch nicht besser als die Familie oder so, dem Richter ist der Patient ja völlig egal, anders als seine Familie!
 
Ich finde, man sollte auch nicht unbedingt Familienmitglieder mit dieser Entscheidung belasten. Wenn ich an meine Mutter denke, die letztes Jahr an Krebs gestorben ist und zuvor wirklich heftige Schmerzen hatte, hätte ich nicht eine solche Entscheidung über Sterbehilfe treffen wollen. Das sollte nur jeder für sich selbst entscheiden!!! Und zwar dann, wenn er bei vollem Bewusstsein und ohne Schmerzen ist.
Lucienne
 
Gerade für die Familie ist eine solche Situation schwierig, kann man von einem "Kind" verlangen über den Tod des Vaters oder der Mutter objektiv entscheiden? Mir viel es schon schwer meine Katze einschläfern zu lassen (die ein Nierentumor im Endstadium hatte und sich selbst innerlich so vergiftet hat dass sie ständig zur Seite gefallen ist und unkontrolliert unter sich gelassen hat), ich habe danach 3 Tage nichts essen können. Wie schwer muss eine solche Entscheidung für einen Angehörigen sein.
 
Lucienne,

du hast dann zwei Probleme
1. gibt es leider Menschen die keine Patientenverfügung treffen (vor allem wenig Leute unter 18!)
2. behaupten viele Leute, dass diese Patientenverfügungen teilweise ungültig seien, weil sich die Leute nicht in eine zukünftige Krankheit hineinversetzen können
 
Wenn man sich selbst schwer mit der Entscheidung tut, dann sollte man diese Entscheidung auf keinen Fall irgendjemand anderem überlassen, dem die Person völlig egal ist !
 
Für jemanden, der die Person nicht kennt, ist eine solche Entscheidung aber leichter zu treffen, als wenn man die Person kennt. Ich möchte niemals in eine solche Situation gedrängt werden, für jemanden zu entscheiden, ob er weiter leben darf oder nicht.

Dies sollte nur jeder für sich selbst dürfen.
Lucienne
 
Wie definierst du egal?

bezogen auf die Person, die mit der Entscheidungsfindung verbundene Arbeit?
Jede richterliche Entscheidung muss begründet werden unter Zugrundelegung der maßgeblichen (derzeit nicht vorhandenen) Vorschriften und Berücksichtigung des tatsächlichen Lebenssachverhalts.
 
Auf alle Faelle bewundere ich das Pflegepersonal.Die verdienen allerhoechsten Respekt weil sie sich jeden Tag neu motivieren und rumsabberdennde, in Stuhl und Urin liegende Koerper waschen,eincremen,streicheln,pflegen etc.
Das muss erstmal einer machen jeden Tag aufs neue und dann noch bei der Bezahlung.
Da kann man nicht mehr von Beruf sprechen,das muss schon Berufung sein.

Ich persoenlich haette glaub ich schon lange mal den einen oder anderen abgeschaltet.
 
Abschalten---hm, wohl eher nicht, aber rein vom Beruf her kann ich nen Lied singen
 
Zum einen finde ich, daß Patientenverfügungen (notariell beglaubigt) Folge geleistet werden sollen.
In akuten Situationen sollte es dem Patienten (soweit zurechenbar) in
Verbindung mit dem/den engsten Angehörigen, einem Mediziner und vielleicht noch eines unabhängigen Seelsorgers, obliegen, wobei definitiv die Zustimmung des Patienten und des Arztes gegeben sein muß.
Im aktuellen Falle aus den Staaten, in dem eine Patientin nur noch vegetiert, aber nie wieder leben wird,und das über einen langen Zeitraum, sollten die Maschinen abgeschaltet werden.Sicherlich ist diese Entscheidung für den einen oder anderen Angehörigen unerträglich. Letztlich geht es aber um den Patienten, den man so etwas nicht zumuten darf, dem man, so weh es tut, eine Erlösung zugestehen muß. Meist wären gerade die Kranken froh, wenn die Angehörigen loslassen könnten und würden. Den Dahinsiechenden zwanghaft leben lassen zu wollen, egal zu welchem Preis, ist zwar verständlich, aber eigentlich nur, das ist jetzt ein hartes, aber nicht von Ungefähr kommendes Wort, Egoismus, wenn auch aus Liebe, aber nur um seiner selbst Willen, um seiner Verlustängste, seiner Verbundenheit, seiner Gefühle willen.
 
Ich bin ganz deiner (Gerry) Meinung. Für die Komapatientin wäre es eine Erlösung. Seit 15 Jahren ist sie in dem Wachkoma und soll sie nun weitere 15 Jahre "dahinvegetieren"?

Ich möchte unter diesen Umständen nicht mehr weiterleben wollen, deshalb habe ich bereits eine Patientenverfügung verfasst.
 
Na, ich hoffe, daß man bei mir im Ernstfall meinen Organspendeausweis finden, müßte als Willenserklärung fast ausreichen.
 
Bin auch eurer Meinung (gerry und tocoof). Der Einspruch gegen die richterliche Entscheidung in Amiland ist abgelehnt worden. Die Komapatientin wird sterben dürfen.
Sich über den eigenen Tod oder eine mögliche schwere Erkrankung Gedanken zu machen und eine eigene Patientenverfügung zu verfassen (vorzusorgen) ist irgendwie merkwürdig und so weit entfernt.
Aber niemand lebt ewig!!
 
Organspende: Patient ist Hirntod, aber das Herz schlägt noch: Der richtige Zeitpunkt für die Organspende ist gekommen ..... :dafuer
 
Das letzte was ich von dieser Welt mitbekommen möchte ist das ich zum Zeitpunkt meines Todes merke wie ein Skalpell mir elegant die Hornhaut wegschürft :dafuer
 
Zwischen Hirntod (der von zwei unabhängigen Neurologen festgestellt werden muss, die an der Organentnahme nicht beteiligt sind) und Organentnahme vergehen meist 12-24 Stunden. Von dem Skalpell wirst du nichst mehr mitbekommen.
 
Sorry, wollte damit nur ausdrücken, dass die eigentliche Handlung meist viel bürokratischer und emotionsloser abläuft als die Diskussion darüber
 
Der Körper wird nach dem Hirntod natürlich noch weiter "frisch" gehalten, so dass am besten das Herz noch schlägt. Emotionslos handeln ... klingt nach Terminator :dafuer: Während das Herz noch schlägt, der Hirntod aber von zwei - natürlich absolut unabhängigen Neurologen🙂 diagnostiziert wurde - wird einem dann schön die Hornhaut weggekratzt :dafuer
 
Gutgut, schließlich habe ich ja mit meinem Organspendeausweis angefangen, aber vielleicht sollten wir die Diskussion doch wieder auf die eigentliche Frage nach der ethischen Bewertung von aktiver Sterbehilfe fokussieren, die vor Kurzem auch unsere Justizministerin Zypries aufgeworfen hat mit Blick auf Mündigkeit und Selbstbestimmungsrecht des Patienten ( wobei ich doch lieber "des Menschen" sagen würde). In Deutschland steht sie bisher ja noch (leider) unter Strafe, während in Holland diese unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
 
Da ist ja einer gut informiert, laut Zypries wird es keine aktive Sterbehilfe in Deutschland geben.In den Niederlanden gibt es offenbar eine gesetzliche Regelung die Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Ich glaube das ist Thema "aktive Sterbehilfe" wegen der Euthanasie - Praktiken während der NS - ZEit für jeden Politiker ein zu heißes Eisen. Ein Politiker der sich auf eine solche Diskussion einlässt, bietet zu viel Angriffsfläche für den Wahlkampf.

Aber auch passive Sterbehilfe bietet genug Diskussionsstoff!!
Ein Geschäftsunfähiger kann keine wirksame Willenserklärung abgeben. Da eine Patientenverfügung ähnlich wie ein Testament höchstpersönlich abgegeben werden muss, bleibt die Abgabe einer PV allen Geschäftsunfähigen versagt. Bleibt die Frage, ab wann eine Geschäftsunfähikeit bei beispielsweise einem Alzheimer Patienten (Menschen) besteht.
Bislang ist die PV an eine Form nicht gebunden, wäre es wegen der Rechtssicherheit nicht sinnvoller die PV an eine notarielle Beurkundung zu binden ?
 
Wenn's eine notarielle Form gibt, dann gibt's bald vermutlich überhaupt keine PVs mehr, weil's zu kompliziert ist 🙂

Erstmal geht's darum, ob die Sterbehilfe überhaupt erlaubt sein sollte. Das ist ja im Moment eine rechtliche Grauzone!
 
Bzgl. der Patientenverfügung halte ich die notarielle Form für sehr sinnvoll. Oder unbürokratischer eine Hinterlegung beim Hausarzt nach Rücksprache mit diesem.Für akute Situationen sollte man zusammen mit Angehörigen , Fachmediziner und unabhängigem Seelsorger den Patientenwillen, sofern von diesem noch artikulierbar, erörtern, wobei ich dem Patientenwillen und dem Facharzturteil gemeinsam höchste Priorität einräumen wurde. Alles weitere habe ich ja schon weiter oben dargestellt.
 
Welches wirtschaftliche Eigeninteresse kann den ein Arzt bitte haben eine PV zu fälschen oder verschwinden zu lassen. Kriminelle Intetionen mal außer Acht gelassen ?
 
Was für ein wirtschaftliches Interesse könnte ein Arzt nach deiner Operation haben, dass du weiter eine Woche stationär behandelt wirst anstatt sofort nach Hause zu gehen :confused
 
Was hat den der Hausarzt davon, dass du eine Woche länger im Krankenhaus liegst? Davon wird seine Geldbörse auch nicht praller.

Also ich bin für passive Sterbehilfe und bei schwerstkranken Menschen sogar für aktive, um wieder auf die eigentliche Diskussion zurückzukommen.
Missbrauchmöglichkeit hin oder her.
Früher als es noch nicht so viele Lebenserhaltende Möglichkeiten gab, wären die Menschen ohnehin gestorben und haben sich damit zumeist eine MEnge Leid erspart.
 
Das größte Problem mit dem Tode haben ohnehin oft nur die Angehörigen ( wie bereits oben dargelegt), weil die persönliche Trauerarbeit natürlich unendlich schwer ist ( das moderne Bestattungswesen macht es da auch nicht gerade leicht), besonders dann, wenn man sich zu Lebzeiten niemals mit solchen Dingen wie Tod, Behinderung, Alter... intensiv beschäftigt hat, was natürlich ein lebens-notwendiger Verdrängungsmechanismus ist, der uns das Leben leichter ertragen läßt. Aber in solchen Entscheidungssituationen steht man dann unvorbereitet und hilflos mit seinen Gefühlen da und versucht krampfhaft alles, damit der andere am Leben bleibt-- für sich selbst und in der trügerischen Ansicht, daß es der Patient auch so möchte.
 
die Krankenhäuser bekommen für solche schwerkranke Personen oft nur noch Kostenpauschalen erstattet. Dieser reichen nicht aus um schwerkranken Personen kostendeckend zu behandelt.

Aber ich finde das sollte in einem solche Sozialstaat, in dem wir uns befinden, nicht die Frage der Kosten sein! (Würdet ich auch über Kosten sprechen, wenn es eure Angehörigen sind?)😕

Kein Mensch hat das Recht über den Tot eines anderen Menschen zu entscheiden. Daher bin ich grundsätzlich gegen eine Sterbehilfe. Es gab schon viele Menschen die als unheilbar krank galten und dann wieder relativ fit wurden. Die Entscheidung muss daher bei dem Patienten selbst liegen. Außerdem wird die Medizin immer besser und bietet immer bessere Heilungsmöglichkeiten.

Bereits in der Bibel steht "Du sollst nicht töten"

Habt ich euch schon einmal über die Folgen einer solchen Sterbehilfe gedanken gemacht? Hätten Mörder es dann nicht noch einfacher vor Gericht, indem diese sagen könnten, dass der Getötet es wollte??
 
Deswegen auch dieses Gremium aus Patient, Angehörigen, Fachmediziner und Seelsorger. Mörder gehören da nicht dazu, außer sie sind Fachärzte, aber dann fehlt immer noch die restlich Gemeinde. Aber eines solltest du nicht vergessen, es geht um ausweglose Fälle, die im Leiden stecken, quasi in medizinischer Gewahrsam, deren Leiden durch die moderne Medizin verlängert wird, ohne daß man dabei noch Lebensverlängerung reden kann, weil es kein Leben mehr ist, sondern ein bloßes Sein, eine Funktion, wenn also die Möglichkeiten der Medizin zur Heilung ausgeschöpft sind und sie sich nur zur Aufrechterhaltung von Grundfunktionen eignet.

"Du sollst nicht töten" ist ja schön und gut, darf aber nicht Selbstzweck sein (keine buchstabentreue Auslegung- Interpretation des Kerns dieser Aussage, teleologische Interpretation ist gefordert), denn Töten kann Leben schützen, aber auch Erlösung sein.
 
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