Zum einen finde ich, daß Patientenverfügungen (notariell beglaubigt) Folge geleistet werden sollen.
In akuten Situationen sollte es dem Patienten (soweit zurechenbar) in
Verbindung mit dem/den engsten Angehörigen, einem Mediziner und vielleicht noch eines unabhängigen Seelsorgers, obliegen, wobei definitiv die Zustimmung des Patienten und des Arztes gegeben sein muß.
Im aktuellen Falle aus den Staaten, in dem eine Patientin nur noch vegetiert, aber nie wieder leben wird,und das über einen langen Zeitraum, sollten die Maschinen abgeschaltet werden.Sicherlich ist diese Entscheidung für den einen oder anderen Angehörigen unerträglich. Letztlich geht es aber um den Patienten, den man so etwas nicht zumuten darf, dem man, so weh es tut, eine Erlösung zugestehen muß. Meist wären gerade die Kranken froh, wenn die Angehörigen loslassen könnten und würden. Den Dahinsiechenden zwanghaft leben lassen zu wollen, egal zu welchem Preis, ist zwar verständlich, aber eigentlich nur, das ist jetzt ein hartes, aber nicht von Ungefähr kommendes Wort, Egoismus, wenn auch aus Liebe, aber nur um seiner selbst Willen, um seiner Verlustängste, seiner Verbundenheit, seiner Gefühle willen.