Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren

Dr Franke Ghostwriter
Hallöchen,

sitze gerade vor meiner Steuererklärung und Frage mich, wie ich die Kosten für das Studium absetzen kann. Ich werde zusammen mit meinem Mann
veranlagt und war letztes Jahr teilzeit beschäftigt. Kann ich die Kosten als
Werbekosten absetzen? Allerdings hat das Studium nicht direkt etwas mit
meiner beruflichen Tätigkeit zu tun. Kann ich dann ein Erst-Studium als
Ausbildungskosten absetzen? Ist jemand in steuerlichen Fragen fit und kann mir
Auskunft geben.
Gruß aus Karlsruhe
Ursula
 
Ich glaube, daß Du die gesamten Kosten als Werbungskosten geltend machen kannst, egal, ob Erst- oder Zweitstudium.

Tja, wer hat denn hier schon Steuerlehre erfolgreich hinter sich gebracht?? Bestimmt der ein oder andere Wirtschaftswissenschaftler...? 😉

Oh, ich habe was im Glossar auf der Unihomepage gefunden, stelle es mal ein:
Die Kosten eines Fernstudiums können Sie in der Regel steuerlich geltend machen. Die Kosten eines Erststudiums sind neuerdings auch als Werbungskosten, wie die Kosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium zur besseren Qualifizierung als abzugsfähig. Als Nachweis der Aufwendungen sollten Sie den Gebührenbescheid und die erforderlichen Belege über Arbeitsmaterial oder Fachliteratur vorlegen. Auch Fahrten zur Unibibliothek, in ein Studienzentrum oder zu Klausurorten sind steuerlich absetzbar.

Weitere Infos zur Bundesfinanzhof-Entscheidung:
https://www.bundesfinanzhof.de
Az.: VI R 137/01 und VI R 120/01

Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Finanzamt.
 
Madeleine,

Danke für die schnelle Antwort.
By the way: Komme ursprünglich auch aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Habe früher in
Neunkirchen-Seelscheid gewohnt.

Gruß Ursula
 
ich brüte auch grade über der Steuerklärung, wollte nur erst mal die ersten EAs auf den Weg bringen, man muss halt Priortäten setzen. und da ich bis heute nicht weiß, ob ich überhaupt zur Veranlagung verpflichtet bin oder nicht und es mir auch niemand erklären kann, habe ich es nicht so eilig mit dem Termin. Jedenfalls, meine ich auch gelesen zu haben, was Madeleine schreibt, dass der BFH entscheiden hat, dass man jetzt auch ein Studium absetzen kann, dass nicht direkt oder nur mittelbar was mit dem ausgeübten Beruf zu tun hat. also werde ich alles als Werbungskosten absetzen.
Danke für den Link, Madeleine.
 
Katerin,

Angaben ohne Gewähr, aber soweit ich weiß:
die Steuererklärung musst Du machen (zur Veranlagung verpflichtet), wenn du mehr als eine Lohnsteurkarte hast, mehr als einen Job, Teile deines Lohns nicht besteurt wurden, Freibeträge auf der Lohnsteurkarte sind, du nebenher freiberuflich tätig warst, sonstige Einkünfte (Vermietung o.ä.) hast ... ich glaube auch, wenn du nicht das gesamte Jahr angestellt warst (?).

Das steht aber auch alles in den Erläuterungen zur Steuererklärung.

Ich habe gerade gesehen, dass du mit deinem Mann veranlagt wirst - da kenne ich mich gar nicht aus, Sorry!


Zum Thema Fernuni:
Ich setze es immer bei den Sonderausgaben an, weil mein Studium mit der derzeitigen Tätigkeit nichts zu tun hat und ich schon ein Studium hinter mir habe. Es kann sinvoll sein, es bei Werbekosten einzutragen, wenn man damit über die Pauschale kommt und außerdem ist der Betrag, den man bei Sonderausgaben absetzten kann, geringer. Wenn man aber keine anderen Werbekosten haben sollte, dann kann u.U. die Angabe bei Sonderausgaben sinnvoll sein. (Angaben ohne Gewähr, bin kein Fachmann sondern nur selbst Steuererklärungsausfüller 🙂)
 
Hallo allerseits

Die Kosten für ein 1. Studium sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz bis zu 4000,00 €uronen als Sonderausgaben absetzbar. Diese Variante lohnt sich vor allen Dingen bei Leuten, die mit den "normalen" Werbungskosten eventuell unter dem pauschal in die Tabellen eingearbeiteten Betrag liegen. Diese können dann trotzdem die vollen Studienkosten über die Sonderausgaben geltend machen. Diese Regelung wurde wohl erst im vorigen Jahr in das EStG (zumindest in dieser Höhe) aufgenommen. Wichtig ist aber: Erststudium. So hebe ich es gemacht und es hat keine Probleme beim FA (QLB) gegeben.

Viele Grüsse Meisenkaiser
 
Ursula,

falls Du die Steuererklärung noch nicht gemacht hast, ein kleiner Tip.

Im Heft Juni 2005 der Zeitschrift Finanztest findest Du auf den Seiten 44-46 einen sehr guten Beitrag exakt zu deiner Frage.

LG

Peter
 
Fernuni Absetzbarkeit!

Noch ein TIP!

Vergesst nicht neben den Gebühren für das Studienmaterial auch Fahrkosten für Besuche von Seminaren / Vorlesungen, Bibliotheksgängen, Klausuren mit anzusetzen.

Stellen ebenfalls Kosten des Erst bzw. Zweitstudiums dar.

Solltet ihr des weiteren noch Fahrten gehabt haben, wo ihr eventuell auch übernachten musstet bzw. > 8h unterwegs wart, so könnt ihr noch eine Verpflegungsmehraufwendung geltend machen.

Bei Fragen gebe ich gerne TIPs, aber keine Steuerberatung!

Gruß
Marc

... BWL Student Fernuni & ausgebildeter Steuerfachangestellter.
 
Deuce21 schrieb:
Noch ein TIP!

Vergesst nicht neben den Gebühren für das Studienmaterial auch Fahrkosten für Besuche von Seminaren / Vorlesungen, Bibliotheksgängen, Klausuren mit anzusetzen.

Stellen ebenfalls Kosten des Erst bzw. Zweitstudiums dar.

Solltet ihr des weiteren noch Fahrten gehabt haben, wo ihr eventuell auch übernachten musstet bzw. > 8h unterwegs wart, so könnt ihr noch eine Verpflegungsmehraufwendung geltend machen.

Bei Fragen gebe ich gerne TIPs, aber keine Steuerberatung!

Gruß
Marc

... BWL Student Fernuni & ausgebildeter Steuerfachangestellter.
Hallo,
hab da mal eine Frage.
Wie sieht es den mit eventullen Studiengebühren aus. Da diese jetzt wohl oder übel eingeführt werden. Kann man diese Studiengebühren dann auch steuerlich absetzen?
Für einen schadienlichen Rat vielen Dank im voraus,
Norbert
 
kann mir vielleicht jemand sagen, inwiefern ein angeschafftes Notebook absetzbar ist ? Ich habe zwar schon einen "normalen" PC (den ich nicht absetze), halte aber ein Notebook für das Studium für praktischer und würde es dementsrechend auch gern von der Steuer absetzen.


Danke Zeus
 
Zeus,

Notebook kannst Du als Arbeitsmittel, also Werbekosten (wenn zum Beruf passt) bzw. Sonderausgaben (wenn nicht zum Beruf passt, aber Erststudium an Hochschule in Deutschland ist) im Rahmen Deines Studiums absetzen.
Wird auch durchgehen, da bei Fernstudierenden das Gerät einfach mal dringend notwendig ist.
Da ein NB aber im Regelfall bei Neukauf die magische Grenze von 410€ (GWG- gering... Wirtschaftsgut) übersteigt kannst pro Jahr nur eine anteilige AfA (Abschreibung für Abnutzung) absetzen.
Die Regel besagt eine Nutzung für PC´s von 3 Jahren! Macht also: Deine Anschaffungskosten (brutto) AK durch die 3 Jahre und dann haste den jährlichen Absetzungsbetrag.

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Deuce, der TIP´s aber keine Beratung gibt!
FAZIT: GESAGT WIE, GEMACHT SELBST!!!
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Ich danke für den Tip. Ich werde es einfach nächstes Jahr versuchen. Werde mir das Notebook erst anschaffen. D.h. ja eigentlich, ich darf nur die Hälfte für 2005 absetzen. Mal schauen, wie es mein Finanzamt sieht, da ich schon ein berufsbegleitendes Studium hinter mir habe. Allerdings wird es zumindest bei der FU nicht als Erststudium gesehen, weil es an der FH des Bundes war. Müsste dann ja beim Finanzamt ähnlich sein und würde bei mir dann wohl unter Sonderausgaben fallen. Wie siehst du es?


Gruß Zeus
 
ich schiebe meine Steurerklärung immer noch vor mir her. Im kleinen Konz habe ich gelesen, dass man ein Notebook absetzen kann wenn nur fürs Studium angeschafft.
z. B. wenn man für Privatnutzung noch einen "normalen PC" hat.
Also werde ich es mal angeben als Abschreibung über 3 Jahre, im Jahr der Anschaffung aber wohl nur anteilig für die verbleibenden Monate.
Ich meine für Werbungskosten kommt es nur darauf an, ob das Studium für den Beruf nutzbar ist. Da muss ich mir noch ne gute Begründung einfallen lassen.
Das Studium an der FH Bund (habe ich auch hinter mir) wird ja nach meiner Erfahrung nicht als richtiges Studium anerkannt, hoffentlich auch beim Finanzamt.
 
Zeus schrieb:
Ich danke für den Tip. Ich werde es einfach nächstes Jahr versuchen. Werde mir das Notebook erst anschaffen. D.h. ja eigentlich, ich darf nur die Hälfte für 2005 absetzen. Mal schauen, wie es mein Finanzamt sieht, da ich schon ein berufsbegleitendes Studium hinter mir habe. Allerdings wird es zumindest bei der FU nicht als Erststudium gesehen, weil es an der FH des Bundes war. Müsste dann ja beim Finanzamt ähnlich sein und würde bei mir dann wohl unter Sonderausgaben fallen. Wie siehst du es?


Gruß Zeus

Hi Zeus,

ich setze meine Studienkosten und alles was damit zusammen hängt über die Fortbildungskosten ab. Hab voher auch an einer FH des Bundes studiert. FA macht damit gar keine Probleme. Ich wähl diesen weg, weil ich über den Pauschbetrag für die Werbungskosten nicht drüber komme und so den Pauschbetrag und die Fortbildungskosten absetzen kann. Müsste bei Dir dann genauso gehen.
Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das Studium sich auf den Beruf bezieht oder nicht. So jedenfall ein Urteil des BFH.
 
Katerin schrieb:
Hallo,

ich schiebe meine Steurerklärung immer noch vor mir her. Im kleinen Konz habe ich gelesen, dass man ein Notebook absetzen kann wenn nur fürs Studium angeschafft.
z. B. wenn man für Privatnutzung noch einen "normalen PC" hat.
Also werde ich es mal angeben als Abschreibung über 3 Jahre, im Jahr der Anschaffung aber wohl nur anteilig für die verbleibenden Monate.
Ich meine für Werbungskosten kommt es nur darauf an, ob das Studium für den Beruf nutzbar ist. Da muss ich mir noch ne gute Begründung einfallen lassen.
Das Studium an der FH Bund (habe ich auch hinter mir) wird ja nach meiner Erfahrung nicht als richtiges Studium anerkannt, hoffentlich auch beim Finanzamt.

Wie gesagt, würde das FU-Studium immer unter den Fortbildungskosten angeben. Da wurde die Begrenzung inzwischen auch wesentlich erhöht und es ist unerheblich, ob das Studium für den Beruf nutzbar ist.
Abschreibung Notebook nur anteilig, falls erst im zweiten HJ gekauft - dann eben die halben AfA. Wenn im ersten Hj gekauft, kannst Du die vollen AfA für das ganze Jahr ansetzen.
 
sunshine06 schrieb:
Ich wähl diesen weg, weil ich über den Pauschbetrag für die Werbungskosten nicht drüber komme und so den Pauschbetrag und die Fortbildungskosten absetzen kann.

Wenn Du nicht über den Pauschbetrag kommst, wäre es ja gerade interssant, das Studium bei den Sonderausgaben abzusetzen, weil Du die Pauschale ja auf jeden Fall berücksichtigt kriegst.
Ich habe z.B. 0 Werbungskosten und würde damit ja die 920 Pauschale verlieren. Verstehe ich was falsch ? Vorausgesetzt die Kosten wären noch unter der Grenze, die bei den Sonderausgaben möglich ist, aber das wird wohl so sein.

Und das mit der AfA hat sich geändert, nur noch monatsweise möglich.

Gruß ELiza
 
Eliza schrieb:
Wenn Du nicht über den Pauschbetrag kommst, wäre es ja gerade interssant, das Studium bei den Sonderausgaben abzusetzen, weil Du die Pauschale ja auf jeden Fall berücksichtigt kriegst.
Ich habe z.B. 0 Werbungskosten und würde damit ja die 920 Pauschale verlieren. Verstehe ich was falsch ? Vorausgesetzt die Kosten wären noch unter der Grenze, die bei den Sonderausgaben möglich ist, aber das wird wohl so sein.

Und das mit der AfA hat sich geändert, nur noch monatsweise möglich.

Gruß ELiza

Nee, bei den Werbungskosten komm ich nicht über den Pauschbetrag und den bekomm ich eh. Fortbildungskosten fällt unter Sonderausgaben, nicht unter Werbungskosten. Daher hab ich dann beides.

Letztes Jahr - also für 2004 - ging das mit der AfA noch wunderbar vereinfacht. Selbst bei Schatz so gemacht mit im Dezember gekauftem Schleppi. Oder FA gepennt - dann aber nicht mein Problem...
 
ich habe bis jetzt immer alles als Werbungskosten abgerechnet. Es gab nie irgendwelche Nachfragen seitens des Finanzamtes. Es ist mein Zweitstudium. Also bezahle ich auch Studiengebuehren, die ich natuerlich ebenfalls absetzen werde. Wie das im Erststudium ist (ausserdem gibt es doch im Moment noch keine Studiengebuehren), weiss ich nicht.

Ich wuerde immer erstmal die Kosten als Werbungskosten absetzen. Bei den Sonderausgaben gibt es schliesslich eine Hoechstgrenze. Wenn es nicht klappt, kann man noch immer die Kosten als Sonderausgaben angeben, oder Einspruch erheben. Meist kann man doch irgendwie erklaeren warum man nun unbedingt studieren muss und das ganze fuer den Beruf vorteilhaft ist.

Vor Jahren habe ich selbst die Kosten fuer einen Franzoesischkurs plus Buecher abgesetzt, obwohl ich als Statistikerin Franzoesisch nicht brauch. Meine Erklaerung damals war eben, dass ich mich auch mit meinen franzoesischen Kollegen unterhalten will. Immerhn hat das Finanzamt das anerkannt.
 
Cobra schrieb:
Ich wuerde immer erstmal die Kosten als Werbungskosten absetzen. Bei den Sonderausgaben gibt es schliesslich eine Hoechstgrenze. Wenn es nicht klappt, kann man noch immer die Kosten als Sonderausgaben angeben, oder Einspruch erheben. Meist kann man doch irgendwie erklaeren warum man nun unbedingt studieren muss und das ganze fuer den Beruf vorteilhaft ist.

Das nützt Dir aber nichts, wenn Du mit den Kosten nicht über den Pauschbetrag für die Werbungskosten kommst, weil du zum Beispiel nicht täglich zur Arbeit pendelst und im Erststudium bist.
Die Grenze für Fortbildungskosten bei den Sonderausgaben wurde übrigens drastisch erhöht, so dass es überhaupt kein Problem ist den ganzen FU-Kram dort unter zu bringen.
Werbungskosten sind rein steuerlich betrachtet nicht für jeden vorteilhaft!
 
sunshine06 schrieb:
Das nützt Dir aber nichts, wenn Du mit den Kosten nicht über den Pauschbetrag für die Werbungskosten kommst, weil du zum Beispiel nicht täglich zur Arbeit pendelst und im Erststudium bist.
Du hast recht! Da ich nie Schwierigkeiten habe ueber den Pauschbetrag fuer Werbungskosten zu kommen, habe ich nicht daran gedacht, dass es anderen anders geht.
sunshine06 schrieb:
Die Grenze für Fortbildungskosten bei den Sonderausgaben wurde übrigens drastisch erhöht, so dass es überhaupt kein Problem ist den ganzen FU-Kram dort unter zu bringen.
Werbungskosten sind rein steuerlich betrachtet nicht für jeden vorteilhaft!
Das die Sonderausgaben so weit erhoeht wurden, ist mir entgangen. Ganz frueher waren sie mal auf 900 DM. Da konnte man nunmal nichts unterbringen.
 
danke für die Ratschläge. Ich habe mir heute ein Notebook gekauft. Ich werde es nächstes Jahr einfach versuchen über die Werbungskosten abzusetzen. Ich komme auch ohne irgendetwas vom Studium abzusetzen jedes Jahr über den Pauschbetrag, schon alleine durch Fahrtkosten zur Arbeit und Lehrgänge für den Beruf, so dass es sich dann (hoffentlich) lohnt, die Beiträge darauf zu packen. Zur Not kann ich dann ja immer noch mal vorher das FA anrufen (obwohl ich manchmal das Gefühl habe,das die Fachkompetenz nicht besonders stark ausgeprägt ist😀 ).Einen wirklichen Bezug vom Beruf zum Studium herzustellen wird aber auch bei mir nicht so wirklich funktionieren.

Was habt ihr bei der FH Bund studiert ? *neugierig*


Gruß Zeus
 
Also, ich setz fürs Studium im GS schon immer knapp unter 1.000 € ab...dann noch ein wenig Fahrtkosten zur Arbeit & Co...so komm ich derzeit immer über den Pauschbetrag der Werbungskosten und richtig drüber kommt man, wenn man dann im HS auch öfter nach Hagen muss....ein Wechsel zu den Sonderausgaben (Fortbildung) ist dann nicht mehr möglich - daher habe ich die Werbungskostenvariante gewählt und fahre gut damit. Mit Anerkennungen des 1.Studiums (FH öff. Verwaltung) gabs auch nie Probleme!
 
Antje schrieb:
Also, ich setz fürs Studium im GS schon immer knapp unter 1.000 € ab...dann noch ein wenig Fahrtkosten zur Arbeit & Co...so komm ich derzeit immer über den Pauschbetrag der Werbungskosten und richtig drüber kommt man, wenn man dann im HS auch öfter nach Hagen muss....ein Wechsel zu den Sonderausgaben (Fortbildung) ist dann nicht mehr möglich - daher habe ich die Werbungskostenvariante gewählt und fahre gut damit. Mit Anerkennungen des 1.Studiums (FH öff. Verwaltung) gabs auch nie Probleme!

Hihi, mein täglicher Arbeitsweg sind 2km mit dem Rad. Daher komm ich nicht über den Pauschbetrag.
Muss eben jeder selbst sehen, wie's am Besten passt und ich hatte mich direkt am Anfang für die Sonderausgaben entschieden. Wie Du schon sagst, späterer Wechsel nicht mehr möglich, daher sollte man sich das eben vorher nach der persönlichen Situation überlegen.
 
Zeus schrieb:
Was habt ihr bei der FH Bund studiert ? *neugierig*


Gruß Zeus

War nicht die FH Bund. Ich hab an der FH der Deutschen Bundesbank (Hachenburg im schönen Westerwald - da weht der Wind wirklich kalt!) feinste BWL studiert - Fachrichtung Notenbankwesen, wobei der Schwerpunkt sich das extrem gewandelt hat und mehr auf der Bankenaufsicht liegt. Also bin ich quasi ein Bankenaufsichtsgenie - mein Chef hat's nur noch nicht erkannt.
 
Wie hoch ist denn jetzt die Grenze bei den Fortbildungskosten? Vielleicht bringe ich sie dann doch dort unter, manchmal komme ich nicht über die Werbungskostenpauschale.

Ich habe übrigens an der FH Bund, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten in Bonn studiert, also gehobener Auswärtiger Dienst, wenn mans denn Studium nennen will.
 
4.000 €?!?! Wow, das ist echt viel...als ich die Entscheidung treffen musste, wo ich diese Kosten hinstecke, waren es bisserl mehr als 900 € - daher die Entscheidung mit den Werbungskosten!
 
Jipp, das war damals so wenig. Daher hab ich auch recht genau überlegt. Kam aber nicht über die Summe drüber - keine Studiengebühren. Inzwischen sieht's damit auch anders aus, zumal seit dem Umzug auch ein Arbeitszimmer da ist und das auch abgesetzt werden kann (bis zu 1250 EUR im Jahr). Von daher kommt mir die Neuregelung sehr entgegen.
 
Ist es eigentlich für die steuerliche Absetzbarkeit interessant, ob ich ein Erst- oder Zweitstudium absolviere?
Ich habe mal irgendwo gehört, dass man innerhalb der ersten 7 Semester einen Studiengang wechseln muss, sonst gilt das neue Studium dann nicht mehr als Erststudium.
Beispiel: Nach meinem 8.Semester VWL entscheide ich mich, Mathe zu studieren, was dann nur als Zweitstudium anerkannt wird.
Hat jemand dazu Informationen?
Wann meine Info zutrifft, wie werden dann Teilzeitsemester gewertet? Nur die Hälfte?
Könnte ich also 14 Teilzeitsemester studieren?

Dann grübelt mal...
 
es ist insofern relevant, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, weil ein Erststudium so weit ich informiert bin, nur bei den Werbbungskosten abzusetzen geht. Vorausgesetzt, Du hast noch keine Ausbildung gemacht. Ein Zweitstudium kannst Du entweder bei den Werbungskosten oder unter den Sonderausgaben als Fortbildung absetzen. (Bitte Widersprechen, falls ich da gerade Müll erzähle!)

Für die steuerliche Absetzbarkeit ist es übrigens egal, wie viele Semester Du studierst, aber richtig als TZ-Student zählt jedes verbrauchte Semester nur zur Hälfte und wird Deinem Studienkonto also auch nur mit 0,5 Semester belastet, was ergo dazu führt, dass Du soppelt so lang studieren darfst.
 
Vielen Dank.
Da ich mein Studium sowieso als Werbungskosten absetze, ist es also für mich egal.
Mir fällt aber noch was anderes ein:

Geht es eigentlich, ein Teilzeitstudium an der Fernuni und eines an einer Präsenzuni gleichzeitig abzusetzen?
 
sunshine06 schrieb:
Hi, es ist insofern relevant, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, weil ein Erststudium so weit ich informiert bin, nur bei den Werbbungskosten abzusetzen geht. Vorausgesetzt, Du hast noch keine Ausbildung gemacht. Ein Zweitstudium kannst Du entweder bei den Werbungskosten oder unter den Sonderausgaben als Fortbildung absetzen. (Bitte Widersprechen, falls ich da gerade Müll erzähle!)

So jetz bitte nochmal für kleine - dumme - naturblondinen *ggg*

Ich hab ne fertige Ausbildung hinter mir und gehe vollzeit Arbeiten ( ich glaube alleine mit meinen Fahrtkosten erreiche ich fast den Pauschbetrag für die Werbungskosten 🙂 ).
Nun studiere ich aber auch noch WiWi an der FU. Kann ich mir jetzt überlegen ob ich es über Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzte?

Lohnt sich Sonderausgaben immer nur dann wenn man den Pauschbetrag der Werbungskosten NICHT erreicht? Und muss ich bei den Sonderausgaben dem FiAmt erklären können das mein Studium mit meinem Beruf zu tun hat ( könnte als Versicherungskauffrau mit WiWi nämlich blöd werden )

Vielen Dank!!!
 
Da es nicht die erste Ausbildung ist, kannst Du Dir überlegen, ob Werbungskosten oder Sonderausgaben. Da bei den Sonderausgaben inzwischen bis zu 4.000 EUR jährlich absetzbar sind, ist es auch relativ egal, wo man das absetzt.
Außer man erreicht trotz Kosten des Studiums bei den Werbungskosten nicht mehr als den Pauschbetrag, dann bietet es sich an, die Kosten für die FU und alles drum und dran über die Sonderausgaben geltend zu machen, weil man die dann zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag absetzen kann.

In Erklärungsnot gerätst Du als Versicherungskauffrau mit WiWi übrigens in keinem Fall. Ist definitiv artverwandt genug. Darüber hinaus gab es ein Urteil vom BFH, dass Studium unabhängig von artverwandtschaft zum bisher erlernten Beruf als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann.
 
Tiia schrieb:
Lohnt sich Sonderausgaben immer nur dann wenn man den Pauschbetrag der Werbungskosten NICHT erreicht? Und muss ich bei den Sonderausgaben dem FiAmt erklären können das mein Studium mit meinem Beruf zu tun hat ( könnte als Versicherungskauffrau mit WiWi nämlich blöd werden )

Vielen Dank!!!
1. Meiner Meinung nach ja, weil Du ja sonst den Pauschbetrag verschenkst
2. Meiner Meinung nach ist es umgekehrt, daß es bei den Werbungskosten was mit dem Beruf zu tun haben muß (so wie die Fahrkosten eben auch).
Bei SOnderausgaben ist es eine zusätzliche, fremde Ausbildung.

Ach hätte mal erst sehen sollen, daß sunshine ja schon alles beantwortet hat.
 
Vielen lieben dank ihr beiden!!! dann werd ich mit den werbungskosten meine ganzen fahrtkosten abdecken und alles unizeug über sonderausgaben absetzen 🙂

auf die steuerrückzahlung freu ich mich jetzt schon *lach*
 
Tiia schrieb:
Vielen lieben dank ihr beiden!!! dann werd ich mit den werbungskosten meine ganzen fahrtkosten abdecken und alles unizeug über sonderausgaben absetzen 🙂

auf die steuerrückzahlung freu ich mich jetzt schon *lach*
Wenn Du unter dem Pauschbetrag bleibst, kannst Du Dir auch sparen
alle km/Tage haarklein aufzuführen, Pauschale ist Pauschale und die zieht eben immer. Mein Vorteil, weil ich z.B. Null Fahrtkosten habe
 
Wo liegt den der pauschbetrag? bei 900 euro oder? ich hab etwa 1800 euro 🙂 daher meinte ich das ich da schon genug hab *g*
 
Tiia schrieb:
wo liegt den der pauschbetrag? bei 900 euro oder? ich hab etwa 1800 euro 🙂 daher meinte ich das ich da schon genug hab *g*
ja dann auf alle Fälle, ich dachte Du bist etwas darunter.
Ist ein krummer Betrag mit 9xx, habe ihn gerade nicht im Kopf.
 
Tiia schrieb:
Ich hab ne fertige Ausbildung hinter mir und gehe vollzeit Arbeiten


( könnte als Versicherungskauffrau mit WiWi nämlich blöd werden )

Huhu, hier ist noch eine Vollzeit arbeitende Versicherungskauffrau. 😀

Ich werde auch versuchen, die Studienkosten als Sonderausgaben anzugeben.
 
Für die Selbständigen unter Euch:
Lt. meinem Steuerberater kann ich mein Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht voll absetzen, wenn ich den Sinn erklären kann.

Gruss
Tildchen
 
sunshine06 schrieb:
Hi, es ist insofern relevant, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, weil ein Erststudium so weit ich informiert bin, nur bei den Werbbungskosten abzusetzen geht. Vorausgesetzt, Du hast noch keine Ausbildung gemacht. Ein Zweitstudium kannst Du entweder bei den Werbungskosten oder unter den Sonderausgaben als Fortbildung absetzen. (Bitte Widersprechen, falls ich da gerade Müll erzähle!)

Dann widerspreche ich mal 😉

Zu unterscheiden sind Ausbildungs- und Fortbildungskosten.

Bei den Werbungskosten kannst Du alles absetzen, was unter "beruflicher Fortbildung" läuft, d.h. es muß im Zusammenhang mit dem stehen, was man jetzt schon tut. Wenn ich also Grafiker bin und E-Technik an der Fernuni studiere sieht's hier schlecht aus. Wenn ich Jurist bin und den Zusatzstudiengang für Juristen mache, könnte es klappen. Fortbildungskosten können unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden, "lohnen" sich aber erst, wenn über dem Arbeitnehmerfreibetrag liegt.

Ausbildungskosten sind Kosten für eine erste Ausbildung oder eine Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Ausbildungskosten kann man bei den Sonderausgaben absetzen, zählen dort ab dem ersten Euro sind aber nach oben gedeckelt, ich weiß den Satz gerade nicht, Fernuni hat da aber bisher immer reingepaßt 😀.

Es ist nicht immer klar, wo die Grenze zu ziehen ist, ich habe damals einfach mal beim Finanzamt angerufen, war kein Problem. Man sollte nur nicht jede Jahr zwischen Aus- und Fortbildung wechseln...

Grüße,
Olli
 
da kann ich doch auch mal ein bisschen was beitragen:

Die Grenze für Sonderausgaben (Ausbildung) wurde kürzlich erhöht und ist jetzt 4000 Euro (vorher ich glaube um die 900).

Eigentlich hat man kein Wahlrecht, sondern muss das nehmen was passt - wie Olli geschrieben hat.
Wobei ich nicht verstehe, warum ein BWL-Studium für mich als Industriekauffrau als Werbungskosten abgelehnt wurde, weil es angeblich keine Fortbildung ist 😕 - aber egal, ich setze dann halt Sonderausgaben ab...

Gruß Kerstin
 
Dagegen könntest Du Widerspruch einlegen. Die FernUni hat dazu eine Info rausgegeben im Glossar:
Kosten

Neben den Gebühren für den Bezug von Fernstudienmaterial können Kosten für die Fahrten zum Klausurort und zum Studienzentrum und für evtl. erforderliche Fachliteratur entstehen. Diese Kosten können Sie in der Regel steuerlich geltend machen.
Die Kosten für ein berufsbegleitendes erstes Hochschulstudium sind künftig in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dadurch besteht die Möglichkeit, die mit dem Studium an der FernUniverstiät entstehenden Kosten (Materialbezugsgebühren, Fahrten zum Studienzentrum oder zur Bibliothek bzw. Lernmittel( Literatur, PC) voll als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Weitere Informationen unter:
https://www.bundesfinanzhof.de
Az VI R 137/01 und VI R 120/01
Die Kosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium zur besseren Qualifizierung sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig.

Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Finanzamt. Informationen zu anfallenden Gebühren können Sie den Bewerbungs- bzw. Rückmeldeunterlagen entnehmen.
 
Ausgaben nächstes Jahr absetzen

Hallo,
hier noch eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt, zwecks Steuererklärung (Frist läuft).
Durch mein Zweitstudium habe ich zwar relativ hohe absetztbare Kosten, hab aber gleichzeitig im Jahr 2004 wegen Pause fürs Studium relativ wenig Steuern bezahlt. Darum die Frage - kann ich die Kosten fürs Studium zumindest z.T. ins Jahr 2005 übertragen, in dem ich wieder voll arbeite.
Vielen Dank + Gruss aus Freiburg.
 
Jutta-Martha schrieb:
Dagegen könntest Du Widerspruch einlegen. Die FernUni hat dazu eine Info rausgegeben im Glossar:
Kosten

Neben den Gebühren für den Bezug von Fernstudienmaterial können Kosten für die Fahrten zum Klausurort und zum Studienzentrum und für evtl. erforderliche Fachliteratur entstehen. Diese Kosten können Sie in der Regel steuerlich geltend machen.
Die Kosten für ein berufsbegleitendes erstes Hochschulstudium sind künftig in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dadurch besteht die Möglichkeit, die mit dem Studium an der FernUniverstiät entstehenden Kosten (Materialbezugsgebühren, Fahrten zum Studienzentrum oder zur Bibliothek bzw. Lernmittel( Literatur, PC) voll als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Weitere Informationen unter:
https://www.bundesfinanzhof.de
Az VI R 137/01 und VI R 120/01
Die Kosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium zur besseren Qualifizierung sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig.

Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Finanzamt. Informationen zu anfallenden Gebühren können Sie den Bewerbungs- bzw. Rückmeldeunterlagen entnehmen.

Danke - allerdings hätte ich dann wohl vor ca. 5 Jahren Widerspruch einlegen können 😎, studiere schon ein bisschen länger. Außerdem bin ich nicht (mehr) berufstätig (Kinder), so dass berufsbegleitend auch nicht wirklich zutrifft.
Aber eigentlich ist es mir auch egal wie - hauptsache ist, dass wir das Studium absetzen können und da kommt mir die Erhöhung der Grenze doch sehr entgegen 😀!
Trotzdem: ein guter Hinweis, der vielleicht noch anderen hier hilft?

Gruß Kerstin
 
maxmax schrieb:
Hallo,
hier noch eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt, zwecks Steuererklärung (Frist läuft).
Durch mein Zweitstudium habe ich zwar relativ hohe absetztbare Kosten, hab aber gleichzeitig im Jahr 2004 wegen Pause fürs Studium relativ wenig Steuern bezahlt. Darum die Frage - kann ich die Kosten fürs Studium zumindest z.T. ins Jahr 2005 übertragen, in dem ich wieder voll arbeite.
Vielen Dank + Gruss aus Freiburg.

Meines Wissens können Steuerermäßigungen nur für Kosten in dem Jahr, in dem sie auch entstanden sind, geltend gemacht werden. Aber es könnte für Studierende auch eine Sonderregelung geben. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Was sagt Dein Finanzamt?
 
Jutta-Martha schrieb:
Meines Wissens können Steuerermäßigungen nur für Kosten in dem Jahr, in dem sie auch entstanden sind, geltend gemacht werden. Aber es könnte für Studierende auch eine Sonderregelung geben. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Was sagt Dein Finanzamt?
Es wird diskutiert, ob man im lfd. Jahr damit einen Verlustvortrag hat, den man dann ins Folgejahr vortragen kann. M.E. ist das noch nicht eindeutig geregelt ob es geht. Finanzamt fragen hat bei mir selten funktioniert, beim letzten Versuch hieß es: oh das ist ziemlich neu, fragen Sie doch bitte Ihren Steuerberater (für den war es aber auch neu)🙁

Da man die Kosten aber definitiv nicht im FOlgejahr ansetzen kann, kann man ja erstmal nix falsch machen.
 
Das ist allerdings noch sehr neu. Und es gibt die Möglichkeit wohl für Verluste aus Spekulationsgeschäften.

Für Werbungskosten/Sonderausgaben? Ehrlich keine Ahnung. Aber wenn, dann kann das nur gehen, wenn ich im Jahr davor durch die Kosten ein negatives zu versteuerndes Bruttoeinkommen erzielt habe. Ja, so etwas kann passieren, wenn die Werbungskosten nur hoch genug sind. Ich meine, es sei in keinem Fall ausreichend, nur unter die Bemessungsgrundlage für die Est zu rutschen. Aber das ist alles ohne Gewähr!!!
 
Sehe ich genauso. Für den Verlustvortrag bräuchte man schon ein negatives Einkommen. Und sooo teuer ist die Fernuni dann auch nicht...

Kann aber tatsächlich vorkommen: Man stelle sich vor, jemand arbeitet Januar und Februar um ab März an einem sauteuren MBA-Programm im Ausland teilzunehmen. Wenn der das als Fortbildung absetzen kann, dann kann er kann er den Verlustvortrag nutzen.

By the way: Wirtschaftlicher wäre es allerdings, wenn er bis Mitte des Jahres arbeitete und die Studiengebühren splittete.

Grüße,
Olli
 
Ich bin Wissenschaftliche Hilfskraft, und studiere an der Fernuni UND mache ein Promotionsstudium. Kann ich alles als Sonderausgaben absetzen, also auch mein Promotionsstudium? Das wäre ja irre. Dann hab ich ja letztes Jahr bares Geld verschenkt. Der Semesterbeitrag in Köln ist nähmlich nicht ohne.....
 
Da ich eine ziemliche Steuererklärungsanfängerin bin, habe ich noch eine allgemeine Frage: Wenn man die Ausgaben für das Fernstudium als Berufstätiger absetzt, muss man dann immer für alles einen Beleg beifügen? Bei dem Fernuni-Gebührenbescheid ist das ja kein Problem, aber wie sieht es aus mit z.B. Internetanschluss oder Computer? Muss ich das in einem beigefügten Blatt vorrechnen oder etwa alle in Frage kommenden Telefonrechnungen, eine alte Rechnung für den Computer beilegen?

Und überhaupt, kann man den Internetanschluss (in meinem Fall aber eine Flatrate) überhaupt in diesem Rahmen absetzen? Zumal ja - soweit ich das verstanden habe - jetzt von jedem Fernunistudenten verlangt wird, einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung zu haben.

Ich freue mich über jeden Beitrag!
 
Ich habe es auf einem blatt vorgerechnet, telefon 20% und internet (flat+dsl) 40% wurde so angerechnet. auch die lerngruppe wurde ohne nachweis anerkannt
 
Das problem ist, dass man die ausgaben dem finanzbeamten ( so wie ich einer bin 🙂) glaubhaft machen muss. Wie das im einzellfall zu machen ist kann sehr unterschiedlich sein. Zu not hilft auch fragen beim finanzamt, die meinsten sind garnicht so.
Als Tipp aber je mehr man an rechnungen, aufstellungen und berechnungen vorlegt, desto einfacher gehts durch.

ANSONSTEN:
WER SICH NICHT WEHRT LEBT VERKEHRT!!!!!!
ZU NOT IMMER EINSPRUCH EINLEGEN
 
Absetzbarkeit Studium

Hallo,

ich bin gerade am überlegen, ob ich ein Abendstudium beginnen sollte. Ich habe eine Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht, arbeite Vollzeit und würde gern den Bachelor ranhängen.
Allerdings kostet dieses Studium € 300 im Monat. Ich weiß dass man diese als Werbungskosten absetzen kann (bis zu € 4.000).
Hier nun meine Frage: Da mein Verdienst nicht allzu hoch ist, zahle ich nicht so viel Steuern. Ich kann dann auch nicht € 4.000 absetzen?! Man kann doch nicht mehr erstattet bekommen, als man tatsächlich gezahlt hat?! Oder wie läuft das? Vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruß
 
Nalo,

die max. 4.000 EUR kannst Du von Deinem zu versteuernden Einkommen absetzen, was dazu führt, dass die von dir zu zahlende Steuer geringer wird. Je nachdem, wie viel Du bereits im Jahr gezahlt hast, bekommst Du dann etwas zurück oder musst nachzahlen. Bei Dir dürfte es wohl auf eine Erstattung hinauslaufen.
Das bedeutet aber noch nicht, dass man genau den Betrag, um den man sein Einkommen mindern konnte auch als Steuererstattung erhält. Denn man mindert nur 1:1 das Einkommen. Die Steuer entsprechend dem geltenden Steuersatz mindert man weniger.

Letztlich kannst Du aber tatsächlich nicht mehr Steuern erstattet bekommen als Du gezahlt hast, das ist richtig.
 
Ich würde es auf jeden Fall versuchen als Weiterbildung und alles anzusetzen, nicht als Werbungskosten mit der Beschränkung. Im Zweifelfall erkennt es das Finanzamt nicht an, sondern nimmt es als Ausbildung. Was man aber bestreiten kann. Normal müsste es da eigentlich schon ein Urteil dazu geben. Vor 3 Jahren war es noch so, dass ein Finanzamt es so entschieden hat und das nächste anders. Bei mir wurde es als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt und voll abgezogen. Man muss es allerdings begründen. Bei mir war es vom Einzelhandelskaufmann auf den Diplomkaufmann.

Für das jetzige Studium brauche ich das aber nicht, da ich genug Verlustvorträge hab für die nächsten Jahre ... auch so was gibt es, aber fragt besser nicht danach 🙁

Mein Steuerberater hat immer gesagt soviel ansetzen wie nur möglich, streichen tuts der Finanzbeamte schon, aber es gibt immer sachen, die man selbst nicht für Möglich gehalten hat.

Übrigens gibt es auch Dinge, die nicht die Bemessungsgrundlage verringern, sondern direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. So zum Beispiel Spenden an Parteien (ein Schelm wer Böses dabei denkt😀 ), die sind zur Hälfte von der Steuerschuld abziehbar.
 
jkhneuber schrieb:
Ich würde es auf jeden Fall versuchen als Weiterbildung und alles anzusetzen, nicht als Werbungskosten mit der Beschränkung. Im Zweifelfall erkennt es das Finanzamt nicht an, sondern nimmt es als Ausbildung. Was man aber bestreiten kann. Normal müsste es da eigentlich schon ein Urteil dazu geben. Vor 3 Jahren war es noch so, dass ein Finanzamt es so entschieden hat und das nächste anders. Bei mir wurde es als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt und voll abgezogen. Man muss es allerdings begründen. Bei mir war es vom Einzelhandelskaufmann auf den Diplomkaufmann.

Offenbar ist das wirklich alles etwas willkürlich - für mich als Industriekauffrau hat das FA (allerdings schon vor 5 Jahren) Werbungskosten abgelehnt und nur Sonderausgaben anerkannt.

Hat allerdings auch einen Vorteil: Die wirken ab dem 1. Euro - bei den Werbungkosten nur, wenn man (insgesamt) die Pauschale überschreitet - und das kann sich auch mit kürzeren Arbeitswegen etc. verschlechtern.

Außerdem sind 4000 Euro eine ganze Menge (aber wenn die Studiengebühren kommen auch sicher nötig, hoffentlich bleibt das so), bis vor kurzem waren es jedenfalls noch maximal irgendwas über 900 Euro
 
Damals war die Grenze noch nicht so hoch und ich habe ja etwa 400 DM gezahlt und wenn man dann noch PC, Arbeitsmittel und vor allem Fahrten zum Studienzentrum (sind bei mir auch hier 100km) ansetzt, hat man da schnell ein hübsches Sümmchen beieinander
 
Das ist jetzt vielleicht ne doofe Frage, aber muß ich Steuern zahlen, um die Studienkosten abzusetzen oder wird das gutgeschrieben für später, wenn ich Steuern zahle?
 
Sickman schrieb:
Das ist jetzt vielleicht ne doofe Frage, aber muß ich Steuern zahlen, um die Studienkosten abzusetzen oder wird das gutgeschrieben für später, wenn ich Steuern zahle?

Gutgeschrieben wird nur wenn du negatives Einkommen in nem Jahr hast, zum Beispiel wenn du mit einem Geschäft draufzahlst, also ein Verlustvortrag. Das kann auch durch die Studienkosten kommen, wird aber kaum eine Rolle spielen, weil es so ein relativ geringer Betrag ist. Aber du kannst meines Wissens keine Aufwendungen an sich auf ein Folgejahr verschieben ... nur bei Abschreibungen.
 
Bisher dachte ich ja immer es wäre egal ob ich die Unisachen nun bei den Werbungskosten oder bei den Sonderausgaben ansetze ( zumindest wenn man die Pauschale bei den Werbungskosten überschreitet ) aber bei der Steuererklärung bin ich über einen Punkt gestollpert und bei nachfrage beim Finanzamt wurde mir auch bestätigt das es nicht so einfach ein wahlrecht gibt, denn:

Aufwendungen für die EigeneBerufsausbildung:
Aufwendungen für die eigene ERSTMALIGE Berufsausbildung oder ein Erststudiuem werden bis zu einem Höchstbetrag von 4000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt.
Entstehen die Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten zum Zuge.

Laut Finanzamt war es so das man.. sobald man irgendeine abgeschlossene Ausbildung hat ( egal ob Job oder Studium )... nur die Möglichkeit über die Werbungskosten hat.

Was habt ihr da für erfahrungen mit gemacht? Ich hätte meins eh über die werbungskosten laufen lassen... aber es interessiert mich jetzt doch mal ob das auslegungssache der jewaligen Finanzbehörde ist ( obwohl es so wie oben geschrieben in den allgemeinen Steuerunterlagen steht ).
 
Es gibt halt den Streitfall. Stell dir vor du hast das Diplom I und willst II machen ... dürfte Wohl eine Weiterbildung sein. Vom Diplom VWA zum Uni-Diplom wohl auch, Fachwirt zum Diplomkaufmann? Einzelhandelskaufmann zum Diplom? Verkäufer zum Diplom? Vom Künstler zu nem Diplomkaufmann?

Es ist halt die Frage, wo die Grenze von einer Weiterbildung zu einer neuen Ausbildung ist ... und wo sie die Finanzämter ziehen und da gab es schon immer unterschiedliche Auslegungen.
 
Ich habe mein Erststudium letztes Jahr als Sonderausgaben abgesetzt. Eine Ausbildung habe ich bereits hinter mir.

Aber ich habe gelesen, so wie man sich einmal entschieden hat, muss man das nächste Mal weitermachen. Also kann ich jetzt das Studium immer nur als Sonderausgaben absetzen.
 
Amber-Ann schrieb:
Aber ich habe gelesen, so wie man sich einmal entschieden hat, muss man das nächste Mal weitermachen. Also kann ich jetzt das Studium immer nur als Sonderausgaben absetzen.

Stimmt, wenn Du Dich einmal entschieden hast, wie das Studium "abgesetzt" werden soll, muss es die ganzen Jahre so bleiben. Ein Wechsel wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
 
Tiia schrieb:
Bisher dachte ich ja immer es wäre egal ob ich die Unisachen nun bei den Werbungskosten oder bei den Sonderausgaben ansetze ( zumindest wenn man die Pauschale bei den Werbungskosten überschreitet ) aber bei der Steuererklärung bin ich über einen Punkt gestollpert und bei nachfrage beim Finanzamt wurde mir auch bestätigt das es nicht so einfach ein wahlrecht gibt, denn:

Aufwendungen für die EigeneBerufsausbildung:
Aufwendungen für die eigene ERSTMALIGE Berufsausbildung oder ein Erststudiuem werden bis zu einem Höchstbetrag von 4000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt.
Entstehen die Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten zum Zuge.

Laut Finanzamt war es so das man.. sobald man irgendeine abgeschlossene Ausbildung hat ( egal ob Job oder Studium )... nur die Möglichkeit über die Werbungskosten hat.

Was habt ihr da für erfahrungen mit gemacht? Ich hätte meins eh über die werbungskosten laufen lassen... aber es interessiert mich jetzt doch mal ob das auslegungssache der jewaligen Finanzbehörde ist ( obwohl es so wie oben geschrieben in den allgemeinen Steuerunterlagen steht ).

Hallo Tiia,

wie ich schon geschrieben habe - bei mir hat es das FA genau anders herum ausgelegt. Ich wollte (als Industriekauffrau und -fachwirtin) zu Beginn das Studium als Werbungskosten ansetzen, weil ich ähnliches gelesen hatte. Aber mein FA meinte, es wäre nicht möglich und hat damals "nur" Sonderausgaben anerkannt, und die lagen zunächst bei max. 1800 DM und dann dem entsprechenden Euro-Betrag. Nachdem ich aber bald die Pauschale nicht mehr überschritten habe, weil ich ganz nah an der Arbeit gewohnt habe und mittlerweile nicht mehr berufstätig bin (Kinder), und die Grenze jetzt auf sagenhafte 4000 Euro gestiegen ist, fahre ich so wahrscheinlich besser - FA sei Dank 😀.
Aber warum die was entscheiden, das verstehe mal einer :confused
 
Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers für ein Teilzeitstudium?

Falls ja, nur im Rahmen des Höchstbetrags oder in Höhe der vollen Kosten?
 
ich häng auch gerade über meiner steuererklärung - und natürlich auch über der Frage ob werbungskosten oder sonderausgaben.
ich hab schon eine "erstausbildung" hinter mir (kaufm. beruf), und studier jetzt wiwi.
problem ist bei mir folgendes: ich muss die heut noch wegschicken (elster) weil ich die nächsten wochen nicht im lande bin. ...und heut erreich ich natürlich meinen sachbearbeiter im finanzamt nicht.

wenn ich das hier richtig gelesen hab wären´s bei mir werbungskosten, oder?
 
Placebo schrieb:
problem ist bei mir folgendes: ich muss die heut noch wegschicken (elster) weil ich die nächsten wochen nicht im lande bin. ...und heut erreich ich natürlich meinen sachbearbeiter im finanzamt nicht.
🙂
Heute ist Sonntag. Kein Wunder. Da probierst du es ja richtig früh.
Ich würde das nehmen, was für dich am besten ist. Wenn das FA es dann nicht anerkennt, machst du es eben andersrum.

Wir können nicht für dein FA entscheiden. Hängt eben auch viel vom Sachbearbeiter anscheinend ab.
 
Gestern lst-karte in der post, ...vor 2 stunden vom chef gesagt bekommen das ich morgen um halb 7 im flieger sitzen muss ...ja ...ich weiss das is kurzfristig ...aber wenigstens ne gute ausrede 🙂

ich werd´s mal als werbungskosten reinnehmen ...und dann schau´n mer mal
trotzdem
 
Werbungskosten lohnen sich nur dann wenn du schon aufgrund von fahrtkosten etc. ÜBER den pauschalbetrag kommst. solltest du aber nur werbungskosten in höhe von z.B. 200 euro haben.. dann setzt bei den werbungskosten den pauschbetrag ein und lass die uni über die sonderausgaben laufen
 
Hab da mal ne Frage, die hier glaube ich noch nicht gefragt worden ist (wenn doch bitte ich um entschuldigung!) Hocke grad an meiner Steuererklärung und habe die Feruni bereits als Werbungskosten angegeben. Bei meinen Besuchen im SZ und bei der Klausur habe ich aber noch die Bestätigung bekommen, daß ich anwesend war, heißt das ich bis ins SZ nochmal jeweils 10km / Besuch gefahren bin und bis zur Klausur nochmal 20km. Kann ich die zustätzlich zu den Gebühren absetzen und wenn ja, wo trage ich das ein 😕 Haber über das Onlineformular nichts gefunden, was dazu passen könnte.
 
Sunny26 schrieb:
Hab da mal ne Frage, die hier glaube ich noch nicht gefragt worden ist (wenn doch bitte ich um entschuldigung!) Hocke grad an meiner Steuererklärung und habe die Feruni bereits als Werbungskosten angegeben. Bei meinen Besuchen im SZ und bei der Klausur habe ich aber noch die Bestätigung bekommen, daß ich anwesend war, heißt das ich bis ins SZ nochmal jeweils 10km / Besuch gefahren bin und bis zur Klausur nochmal 20km. Kann ich die zustätzlich zu den Gebühren absetzen und wenn ja, wo trage ich das ein 😕 Haber über das Onlineformular nichts gefunden, was dazu passen könnte.

Hallo Sunny26,

Du kannst das einfach auf einem Zusatzblatt angeben und dann bei den Werbungskosten auf dieses Blatt verweisen. Ich mache immer eine Aufstellung über alle Studienkosten (Gebühren, Beiträge, Fahrten zur Bib, zu Klausuren, Bücher, etc)- füllt 'ne ganze DinA4 Seite - addiere den Spaß auf und füll das dann ins Steuerformular ein. Allerdings setze ich es auch als Ausbildungskosten ab, da ist nur eine Zeile frei 😀

Die Fahrten kannst Du übrigens je gefahrenen Kilometer absetzen, nicht nur je Kilometer Wegstrecke, wie das beim Weg zur Arbeit der Fall ist.

Gruß,
Olli
 
Kerstin schrieb:
Hallo Tiia,

wie ich schon geschrieben habe - bei mir hat es das FA genau anders herum ausgelegt. Ich wollte (als Industriekauffrau und -fachwirtin) zu Beginn das Studium als Werbungskosten ansetzen, weil ich ähnliches gelesen hatte. Aber mein FA meinte, es wäre nicht möglich und hat damals "nur" Sonderausgaben anerkannt, und die lagen zunächst bei max. 1800 DM und dann dem entsprechenden Euro-Betrag. Nachdem ich aber bald die Pauschale nicht mehr überschritten habe, weil ich ganz nah an der Arbeit gewohnt habe und mittlerweile nicht mehr berufstätig bin (Kinder), und die Grenze jetzt auf sagenhafte 4000 Euro gestiegen ist, fahre ich so wahrscheinlich besser - FA sei Dank 😀.
Aber warum die was entscheiden, das verstehe mal einer 😕

hallo kerstin, ich bin auch nicht mehr berufstätig, hab bis vor drei jahren gearbeitet, dann abendgymnasium und nun fuh-studium. kann ich denn trotzdem das studium absetzen? mein mann sagt immer, das ginge nur, wenn ich auch etwas einnehme. so ist er aber der verdiener, wir machen eine gemeinsame steuererklärung, aber meine sachen könnte ich nicht absetzen. hab das jetzt hier gelesen, mich allerdings noch nicht anderweitig schlau gemacht, da ich eben immer dachte, okay, gilt für mich sowieso nicht ?!?
 
@Anna
Sonderausgaben (wie Kerstin sie beschreibt) sind nicht den Gehaltseinnahmen zuzuordnen , können also abgesetzt werden.
man gibt dann an, auf wen die Sonderausgaben angerechnet werden sollen.
Nur bei Werbungskosten muß das entsprechende Einkommen dagegen vorhanden sein.
 
Anna,

was Eliza sagt, stimmt. Du kannst Deine Kosten fürs Studium als Sonderausgaben für die eigene Ausbildung absetzen - so mache ich es auch, bei uns verdient auch "nur" mein Mann, d. h. wir machen gemeinsame Steuererklärung, aber ich habe keine Einnahmen.
 
ihr zwei, vielen vielen dank für die info, das ist ja eine super nachricht 🙂) dann hab ich gleich noch eine frage: fahrten zu den lerngemeinschaften, brauch man da eine unterschrift von demjenigen, zu dem man fährt? oder einfach nur als aufstellung, soundsoviel kilometer einfach? sorry, falls die Frage schon vorher gestellt wurde und ich sie nur mal wieder übersehen hab. hab versucht, mich durch sämtliche threads durchzuwühlen, aber bei der flut schwirrt mir der schädel 😱
 
Soweit ich das weiß...und so hab ich`s bisher auch immer gemacht...benötigst du die unterschrift von demjenigen zu dem du fährst...aber das sollte ja normalerweise kein problem sein, oder? 😱
 
Danke 🙂 nee, ist kein problem, und ich denke, ist auf jeden fall besser, ne 🙂
bin als inf dipl 1 eingeschrieben, habe aber mit erschrecken festgestellt, dass mir das so gar nicht liegt und mache nun, nach absprache mit dem stz. die scheine für wiwi, damit ich mich, wenn ich dann 5 scheine habe und es den studiengang gibt, für wiwi bachelor einschreiben kann. kann ich das dann immer noch ganz normal absetzen oder wird das bei studiengangwechsel anders gehandhabt, bzw. macht das fa dann probleme? hat da jemand erfahrung mit?
 
Hatte zwar kein Problem damit das man mir alle Kosten die mit der Uni zusammen hängen angerechnet ( und inzwischen auch erstattet ) wurden. Aber vielleicht könnte für den ein oder anderen eine Begründung des Finanzamtes ja interessant sein.

Ich hatte die Kosten für die FU in meine Werbungskosten gesetzt und bakm folgende Erläuterung:

Die Kosten für Ihr Studium wurden auf Grund der ab 2004 geltenden Rechtslage nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern als Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz berücksichtigt.

Es scheint da also nichtmehr wirkich ne Wahlmöglichkeit zu geben.
 
Seit Kurzem gibt es eine Klatrstellung durch die Finanzbehörde bzgl. der Abgrenznung eines Studiums oder einer Berufsausbildung/Fortbildung o.ä. (BMF-Schreiben AZ IV C 8-S2227-5/05, BStBl 2005 Teil I, S.955).
Demnach sind sämtliche Kosten für berufliche Fort-und Weiterbildung zu 100% Werbungskosten (bei Selbständigen Betriebsausgaben), für die ja bereits ein Freibetrag von 920€ besteht. Das hat den Vorteil, daß hier auch ein Gewinnvor- oder Rücktrag möglich ist.
Bis zu max. 4000€ Sonderausgaben sind nur bei einem Erststudium bzw. sofern noch kein Hochschulabschluß besteht, bei der Erstausbildung oder einer nachgeholten Berufsausbildung wie Abitur oder mittlere Reife ansetzbar. Diese sind aber nur im Jahr der Entstehung anwendbar, ein Vor- oder Rücktrag ist nicht möglich.
Zu den ansetzbaren Kosten gehören Gebühren und Honorare für Lehrgänge, Seminare, Bibliotheken, Prüfungen, Nachhilfe in voller Höhe nebst den Fahrten zur Bildungsstätte, nicht ersetzte Kosten bei Unfällen auf den Weg zur Bildungsstätte, Verpflegung im Rahmen der reisekostenpauschale (!), Übernachtungen, Arbeitsmittel etc.
 
Olli schrieb:
Hallo Sunny26,

Du kannst das einfach auf einem Zusatzblatt angeben und dann bei den Werbungskosten auf dieses Blatt verweisen. Ich mache immer eine Aufstellung über alle Studienkosten (Gebühren, Beiträge, Fahrten zur Bib, zu Klausuren, Bücher, etc)- füllt 'ne ganze DinA4 Seite - addiere den Spaß auf und füll das dann ins Steuerformular ein. Allerdings setze ich es auch als Ausbildungskosten ab, da ist nur eine Zeile frei 😀

Die Fahrten kannst Du übrigens je gefahrenen Kilometer absetzen, nicht nur je Kilometer Wegstrecke, wie das beim Weg zur Arbeit der Fall ist.

Gruß,
Olli

Hallo,
ich hab eine Frage zum Thema Absetzbarkeit der Fahrten zum Studienzentrum:
Warum darf man in den Werbungskosten Fahrten zur Arbeit nur einmal pro Wegstrecke ansetzen, aber Fahrten zum Studienzentrum pro Kilometer?
Gruss
Carsten
 
Weil das eine deine arbeit ist und anderes gewertet wird wie so sach wie fortbildung und weiterbildung.

sie es als deine eigenleistung an. sonst würde doch jeder 100 km von daheim weg sich nen job suchen... die ganzen fahrtkosten ansetzen und nie steuern zahlen müssen weil du die ja dann zu 99% immer komplett wiederbekommst.
 
Eine Nachfrage hab ich noch:
Setzt Ihr Internetkosten auch ab, oder ist der Nachweis, dass die Kosten im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, zu mühsam?
 
Welcher nachweis??? ich hab auf meine aufstellung einfach nen pauschalbetrag p.a. drauf geschrieben und den hats finanzamt auch ohne meckern und murren angerechnet.
 
Warum? 30 euro für internet und telefon ist weder ungewöhnlich noch unrealistisch. die Fernuni läüuft nunmal eher nicht über die persönlichen kontakte.
 
Hätte auch gedacht, dass dieser Betrag etwas zu hoch ist.
Ich habe 60 % meiner tatsächlichen Telefon- und Internetkosten angegeben, obwohl ich mein Festnetz eigentlich nur hab freischalten lassen wg. der Uni...
 
Meine monatlichen telefon und internetkosten sind deutlich höcher als 30 euro. ich habe 40% meiner rechnungshöhe eingereicht.

vor allem könnte ich denen aufgrund meiner dienstzeiten sehr gut erklären warum ich auf den pc angewiesen bin wenns darum geht ea's etc durchzusprechen. da bietet nämlich kein SZ auch nur noch irgendeine veranstaltung an *g*
 
Bei uns haben sie die Telefonkosten auf 20 Eur/Monat gekürzt (ich glaub sogar mit Bezug auf ein Urteil). Aber nun ja, besser als nichts.
 
Telefon und Internet. Hab noch mal nachgelesen, er schreibt wörtlich:

"Telefonkosten und sonstige Telekommunikationskosten können ohne Einzelnachweis nur bis zu 20% des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 20 Eur monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. Sie wurden daher in Höhe von 240 Eur berücksichtigt."

also, Urteil war da keins zu dabei. wir haben pauschal einen höheren %-Satz und Betrag von den Rechnungen angesetzt (glaub 30%), und ich hab nu wirklich keine Lust, auf den (vorhandenen, aber dem FA nicht mitgelieferten) Einzelverbindungsnachweisen jetzt nach einzelnen Tel-Nrn. zu suchen... und dann haben wir noch den Internet-Zugang verändert... nein, 240 Eur ist ja deutlich besser als nix 😉.
 
Ich denke das ist die freiheit die die ämte rbzw sogar die bearbeiter haben. so wurden mir die studienkosten nicht als werbekosten angerechnet sondenr in die sonderausgaben verschoben ( sogar unter angabe eines gesetzes ) und andere setzten die dinger immer noch über werbungskosten ab.

wenn das finanzamt ähnlich viele freiheiten hat wie ein versicherungskaufmann bei der schadenregulierung in haftpflicht.. dann kann man eh nur auf nen guten tag hoffen
 
Sinnvoll ist es auf alle Fälle, einen höheren Betrag mit beiliegender Begründung anzusetzen.
Streichen können sie dann immer noch.
Bisweilen werden die Erklärungen gerade einmal überflogen, dann hat man den höheren Betrag bewilligt. Für den Fall, daß der Beamte monieren sollte, kann er ruhig noch etwas wegstreichen, hat sein Erfolgserlebnis und man selber kann damit leben.
Streicht er zuviel weg, dann ruhig noch einmal Widerspruch einlegen.
 
Weiter- vs. Fortbildung

Entscheidend ist, ob man das Studium als Weiterbildung oder als Fortbildung geltend macht (was davon abhängt, welchen Abschluß bzw. Berufsausbildung man schon hat); danach regelt sich, wie Telefon- & Internetkosten gedeckelt und wo sie eingeordnet werden (bei Werbungskosten oder Sonderausgaben).
 
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