Studium pausieren ohne Exmatrikulation

Dr Franke Ghostwriter
kurz und knapp, ich hab mich seit letztem Sem an der FU Hagen eingeschrieben, um meinen Master zu machen und im Anschluss dann in eine Promotion einzutreten.
Jetzt hab ich ein Semester bezahlt und meine Uni hier vor Ort hat mir vor ein paar Tagen eine Möglichkeit angeboten, die Promotion zu machen, ohne den Master vorher überhaupt zu benötigen - dieser Abschluss ist also demnach nach jetzigem Stand der Dinge nicht mehr notwendig.

Wie kann ich nun meinen Status an der FU Hagen aufrecht erhalten, ohne dafür besonders hohe Gebühren bezahlen zu müssen? Evtl. entscheide ich mich in einem Jahr, doch noch einen Kurs parallel zu machen, vlt. muss ich die Promotion auch abbrechen, dann wäre ich natürlich wieder gerne im Masterstudium mit dabei.

Genügt die einfache Rückmeldung OHNE Bezug von neuem (teuerem) Kursmaterial oder wie gehe ich nun am besten vor?
Lasse ich mich exmatrikulieren, wird eine eventuelle erneute Einschreibung später sicherlich nicht mehr möglich sein, oder?
 
Du kannst Dich auch nach Exmatrikulation später wieder einschreiben. Oder aber Du meldest Dich ohne Belegung zurück. Dann zahlst Du nur die 11 EUR Studierendenbeitrag (zumindest so lange es keine Studiengebühren gibt). Du kannst evtl. auch ein Urlaubssemester beantragen, da müsstest Du aber mal schauen, ob die Voraussetzungen dafür auch Dich zutreffen (findet man auf der HP der FU). Die zweite Variante halte ich persönlich für die flexibelste. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
 
Kurse zu belegen ist ja keine Verpflichtung, also könntest du genauso gut eingeschrieben bleiben, dich jedes Semester rechtzeitig zurückmelden und das war's.

Zur Beurlaubung:
Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich:

  • berufliche Gründe
  • Schwangerschaft oder Betreuung des Kindes,
  • Erkrankung, die ein Studium unmöglich macht,
  • Pflege des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades,
  • sonstige Gründe von gleicher Bedeutung
Die Beurlaubung ist nur für Voll-, Teilzeitstudierende und Studiengangszweithörende ab dem 2. Semester (nach der Einschreibung in einen Studiengang) möglich und wird nur für ein Semester ausgesprochen
 
Danke für Antworten. Mh, bei einem "Aufwand" von nur 11 Euro kann ich schon einfach nur mal ein "Rückmeldesemester" machen, so wild ist das nicht...
Die Kurse, die ich nun dieses Sem belegt habe, habe ich dieses Sem auch nicht als Prüfung angetreten... Gesetzt den Fall ich wollte/müsste sie (z.B. weil das mit der Promotion nicht klappt) im kommenden oder z.B. übernächsten Semester dann doch mal als Prüfung schreiben, wie muss ich dann verfahren? Mich als Kurswiederholer eintragen? Ginge das auch, dass ich im dritten Semester, d.h. in einem Jahr, mich als WIEDERHOLER von Kursen eintrage, die ich jetzt im 1. Semester zwar belegt, aber nicht geschrieben habe?

Danke mal wieder im Voraus..
 
Man kann Kurse nur in Folge als Wiederholer belegen, nicht wenn man ein paar Semester ausgesetzt hat.

Wenn du im 3. Semester die Prüfung schreiben willst, musst du dann die Kurse noch einmal belegen und die EAs bearbeiten (wenn du das noch nicht vorher gemacht hast).
 
Mh, doch, die EA's hab ich bearbeitet...erwarte die Rückantwort demnächst...

Na gut, mach auch Sinn so... anyway... hoff ich einfach mal, dass ich den Master dann zu dem Zeitpunkt nicht mehr brauche...
Semester 1 verbuche ich dann mal als "Lehrgeld"...oder "Leergeld"? 😉

Danke Euch...
 
Wenn du die Prüfungsberechtigung jetzt erlangst, kannst du die Klausur später auch ohne Belegung schreiben. Für die Klausurteilnahme ist keine Belegung erforderlich. Du müsstest allerdings schauen, ob das Studienmaterial grundlegend geändert wurde und du neues Material zur Klausurvorbereitung benötigst.
Aber selbst das könntest du dir woanders besorgen (Kommilitonen etc.)
 
Man kann Kurse nur in Folge als Wiederholer belegen, nicht wenn man ein paar Semester ausgesetzt hat.
Heisst das tatsächlich, wenn man in einem Semester einen Kurs belegt, aber aus welchen Gründen auch immer nicht zum Bearbeiten kommt, dass man ihn dann im übernächsten Semester nicht als Wiederholer belegen kann (falls man das im nächsten nicht macht?)
Das habe ich ja so noch gar nicht gehört.
Und das lässt sich weder aus
Wiederholerkennzeichen - Wegweiser - Studium - FernUniversität in Hagen
noch aus
Kurswiederholung - Allgemeine Informationen - Studium - FernUniversität in Hagen
ableiten.
 
@sangrick

Ich habe mich gerade noch einmal erkundigt. Meine Auskunft war falsch. Man kann einen Kurs zu jeder Zeit als Wiederholer belegen, auch wenn man den Kurs im Semester davor nicht belegt hatte.
Hatte das irgendwie anders im Kopf.
 
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