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Tatbestand einer Norm

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in der letzten Klausur kam die Frage nach Vereinbarung einer Bedingung im Sinne des § 158 im Zusammenhang mit dem Tatbestand einer Norm.


Kann mir mal jemand erklären was mit dem Tatbestand einer Norm gemeint ist?

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch

Danke Tyff
 
Benutze mal die Suche-Funktion😉 , darüber wurde schon einige Male gesprochen:

Hier ein Beispiel

Bei Wikipedia wird der Tatbestand einer Norm wie folgt beschrieben:

Eine Norm ist

Allgemein: eine als verbindlich anerkannte Regel bzw. Richtschnur.

Recht: Der Begriff Rechtsnorm bezeichnet allgemein eine gesetzliche Vorschrift (Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Satzung)

Unter Tatbestand (Fakt) versteht man in der Rechtswissenschaft einen abstrakten oder konkreten Lebenssachverhalt. Der Begriff erklärt sich selbst als "Bestandsaufnahme" einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns.


Asi
 
Dr Franke Ghostwriter
Hmmm danke 🙂 Gerstern hab ich das in Wikipedia versucht zu finden und hab leider garnix gefunden...

Vllt sollte man so spät abends nix mehr lernen
 
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