Virtuelle Unternehmen

Dr Franke Ghostwriter
im Skript werden insgesamt sechs Komponenten von virtuellen Unternehmen aufgezählt. Dabei werden jedoch nur drei Komponenten im Rahmen der Definition aufgezählt. Bedeutet dies, dass die anderen Komponenten "unwesentlich" sind?

Hintergrund der Frage ist, dass einige Klausurfragen darauf abzielen, ob bestimmte Komponenten zu den "wesentlichen" Komponenten virtueller Unternehmen zählen (siehe z.B. Klausur Sept. 2007).

Weiss hier jemand mehr? Gibt es überhaupt eine Unterscheidung zwischen unwesentlichen und wesentlichen Komponenten?

Grüße
 
Die 6 Komponenten stehen "gleichwertig" nebeneinander. D.h. alle 6 sind "wesentlich". Was das Vorkommen in der Definition angeht, würde ich interpretieren, dass es mehr oder minder Zufall ist, dass eben die drei Komponenten technologische, prozessuale und kontextuelle in der Definition direkt eingeordnet werden können.
In jedem Falle gibt es keine "Dominanzbeziehungen" der Komponenten untereinander.
Ist vielleicht etwas unglücklich in der KE dargestellt.
 
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