VWL DII

Dr Franke Ghostwriter
- ich brauche mal Eure Erfahrung:

ABWL ist mein letztes Fach (übrigens blöder Tipp von Herrn Hoffmann damals, ABWL ganz zum Schluss zu schreiben, aber sei's drum...).

Ich habe bisher alle Klausuren bestanden und kann mit meinem Wahlfach Philo (1,0) was ausgleichen.

So: Ich brauche unbedingt im September den Titel. Das heißt, ich lerne auf 25%+. § 25 Abs. 6 der PO gilt ja nur für das 'Bestehen' der ABWL-Klausur. Richtig?

Das heißt doch, dass ich die notwendigen 60 Punkte (=25% von 240 Punkten) auch in einem einzigen Fach holen könnte, während ich in den beiden anderen Fächern des Tripekl 0 Punkte habe, oder?

Nächste Frage: Wenn ich mit mehr als 25% nicht bestehe und mir dann mein Diplomzeugnis ausstellen lasse, kann ich dann im März noch den Freiversuch machen und bei Notenverbesserung eine Zeugnisänderung beantragen? Oder ist mit Ausstellung des Diploms der Zug abgefahren?

Wie gesagt, ich brauche dringend den Titel. Zur Notenkosmetik will ich den Freiversuch nutzen.
 
Nein, das geht nicht. Du brauchst pro Fach im Tripel mindestens 25%! Das wurde vor Jahren mal geändert.

Das mit der Zeugnisänderung kann ich mir nicht vorstellen - aber frag da am besten beim PA nach.
 
Nein, das geht nicht. Du brauchst pro Fach im Tripel mindestens 25%! Das wurde vor Jahren mal geändert.

Wo steht das? In § 25 Abs. 6 stehen die 25% als Mindestvoraussetzung zum Bestehen - mir geht es aber um das Nicht-Bestehen mit 25% von den Gesamtpunkten.

Ich habe übrigens mein Vordiplomzeugnis auch einmal ändern lassen, nachdem eine Nachkorrektur ein besseres Ergebnis ergab.
 
Das steht in der Prüfungsinfo (?) drin, in der auch immer die zugelassenen Hilfsmittel zu den einzelnen Klausuren drin stehen.

Ich denke, Nachkorrekturen sind "Fehler" der Fernuni und Du hast ein Anrecht darauf, dass das Zeugnis dann geändert wird. Bei einem "Fehler" von Dir (zu "früh" Zeugnis beantragt) hast Du kein Anrecht darauf, aber das Prüfungsamt ist ja grundsätzlich schon mal sehr kulant...frag da einfach nach.
 
Okay, ich muss korrigieren: es geht ja ums Nichtbestehen und die 25% in jedem Tripel sind ja fürs Bestehen wichtig.
Dann kann ich auch hier nur aufs PA verweisen
 
Dann kann ich auch hier nur aufs PA verweisen 😀
Ich habe gerade Dr. Hoffmann angerufen:

Für die 25%-Regel reichen 60 Punkte in toto - egal woher diese Pünktchen kommen.

Nach Ausstellung des Diplomzeugnisses kann man nicht mehr Verbessern. Ich kann mir aber ohne das Zeugnis eine Bescheinigung ausstellen lassen, nach der alle Prüfungen für das Diplom geschafft sind, aber der Freiversuch noch genutzt werden soll.

In dieser Zeit darf ich schon den Titel Dipl-Volkswirt führen.

Na Bestens - genau so wollte ich es haben!!
 
Was es doch alles gibt? Eine Bescheinigung???

Dann bin ich ja auch schon Dipl. Vw, obwohl mein Zeugnis wohl noch im Verwaltungsgang ist... :rolleyes
 
Ich habe gerade Dr. Hoffmann angerufen:

Für die 25%-Regel reichen 60 Punkte in toto - egal woher diese Pünktchen kommen.

Hm... Achtung das gilt für VWLer, die nicht bestehen (und ausgleichen) wollen und können, denn BWLer müssen ABWL bestehen und bestehen geht nur mit min. 25 % pro Fach im Tripel, siehe irgendwo im Info 3!

Nach Ausstellung des Diplomzeugnisses kann man nicht mehr Verbessern.

Ja, das ist so. Du musst dir also vorher überlegen, ob du "fertig" bist oder noch nicht, wenn du noch den Freiversuch wagen möchtest 😉.

Ich kann mir aber ohne das Zeugnis eine Bescheinigung ausstellen lassen, nach der alle Prüfungen für das Diplom geschafft sind, aber der Freiversuch noch genutzt werden soll.

Ja, so eine Bescheinigung kann man sich ausstellen lassen, habe ich auch für Bewerbungszwecke machen lassen, als meine DA noch zur Korrektur war, sogar mit dem Vermerk, dass ich vorausgesetzt die DA wird mit 4.0 oder besser bewertet, mich Dipl-Kauffrau schimpfen darf. Die hat damals noch nicht mal was gekostet (womit ich gerechnet hätte...).

In dieser Zeit darf ich schon den Titel Dipl-Volkswirt führen.

Na Bestens - genau so wollte ich es haben!!

Was es doch alles gibt? Eine Bescheinigung???

Dann bin ich ja auch schon Dipl. Vw, obwohl mein Zeugnis wohl noch im Verwaltungsgang ist... 🙄

Wahrscheinlich darf man den Titel schon führen, wenn man die Voraussetzungen dafür alle erfüllt und nicht erst, wenn man die Urkunde hat.

Klingt eigenlich logisch, weil die Voraussetzungen ja erfüllt sind. Ich hab mir allerdings noch nie Gedanken darüber gemacht, ob man den Titel dann schon verwenden darf, und wüsste auch nicht, welchen Vorteil es haben sollte??? Schon mal Visitenkarten drucken 😕:rolleyes
 
Und in Marketing wird plötzlich nach ein paar Elastizitäten gefragt und der geneigte Volkswirt bekommt 30 Punkte geschenkt...
 
Okay, okay. Ich wollte nur gutes tun🙄.

das rechne ich Dir hoch an 🙂

Übrigens habe ich heute festgestellt, dass ich mit dem oberflächlichen Lesen bis zur Hälfte des Kurses PET auch die EA machen konnte - gesagt, getan, 50 Punkte müsste ich dort haben.

CPM ist ja eigentlich kinderleicht - was man von dieser Simplex.Geschichte wohl nicht sagen kann :eek
 
Der Simplex ist auch nicht schwer, wenn man das einmal geblickt hat... Dann kann man sich allerdings immer noch beliebig oft verrechnen... 🙄
 
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