Zeitdruck/wie schnell muss ich fertig sein?

Dr Franke Ghostwriter
Mich würde mal interessieren,ob Ihr Euch ein Limit gesetzt habt,bis wann Ihr fertig sein wollt oder ob es irgendein Limit,eine Vorgabe von der Uni aus gibt. Studiere bereits im fünften Semester (Master Wiwi),habe bereits einige EAs bestanden,aber noch keine dazugehörige Klausur geschrieben:-(Es hat bisher beruflich und familiär (habe zwei kleine Kinder und bin voll berufstätig).Bin aber nun zeitlich eher in der Lage und möchte den Abschluss auf jeden Fall machen.Könnte es sein,dass die Uni einen irgendwann 'drängelt',weil man ein paar Semester ge'trödelt' hat?
Liebe Grüße aus Berlin
 
Biene,
da bisher hier noch keine Antwort kam, solltest Du Dich vielleicht doch mal ans Prüfungsamt wenden: es gibt lt. Prüfungsordnung einen sog. Prüfungsanspruch, der durch Fristablauf verloren geht, und dann kann Du keinen Abschluss machen; aber wann und wie hier irgendwelche Fristen ablaufen, weiß ich nicht.
 
Also ich hab noch von keiner Frist gehört, und einem geht dadurch auch kein Prüfungsanspruch verloren. Die Uni gibt einem keine Vorgabe wie lange man brauchen darf. Die verbindlichste Auskunft erhältst du für solche Fragen aber tatsächlich immer im Prüfungsamt.
 
Das Einzige was ich als problematisch sehe ist, dass sich Module ändern (bis zum Wegfall) - darauß ergibt sich sicher ein Zeitdruck. Zudem hab ich dumpf etwas in Erinnerung, dass die Klausurberechtigung durch Einsendearbeiten nur eine gewisse Zeitdauer gegeben ist - das kann aber auch im Zusammenhang mit einem Modulwegfall (in meinem Fall Staatswirtschaft) zu tun gehabt haben.

Ansonsten kann ich mich den Vorschreibern nur anschließen - Prüfungsamt bzw. Studienberatung kann verbindlich weiterhelfen.
 
Die Klausurberechtigung ist solange gültig, wie das Modul angeboten wird. Ein Problem kann allenfalls darin bestehen, dass sich, wenn die EA lange zurückliegt, sich gravierende Veränderungen innerhalb des Moduls ergeben haben können und die ursprünglichen Kursunterlagen nicht mehr aktuell sind.
Dass der Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren geht, kann dir an einigen deutschen Universitäten dadurch passieren, dass du die dortigen Höchststudiendauer überschritten hast und du deshalb exmatrikuliert wurdest. In diesem Fall kannst du an der Fernuni nicht mehr im gleichen Studiengang einschreiben. An der Fernuni gibt es keine Höchststudiendauer. Ausnahme ist natürlich, wenn der Studiengang abgeschafft wird.
Es gibt eine Regelung, nach der du zunächst nur unter Vorbehalt eingeschrieben wirst und innerhalb von zwei Studienjahren (bei Teilzeitstudium) ein volkswirtschaftlich/quantitatives und ein betriebswirtschaftliches Modul abgeschliessen werden musst. Diese Regelung der befristeten Einschreibung (§4/§5 PO) wird aber seit November 2008 nicht mehr angewendet.
 
Ich habe mir kein festes Zeitlimit gesetzt, weil mein WiWi Studium nur mein Zweitstudium ist und ich es nicht zwingend für meinen beruflichen Werdegang benötige. Da ich das Studium aber unbedingt abschließen will, habe ich mir vorgenommen jedes Semester mindestens eine Klausur zu schreiben, was bislang meistens auch gelungen ist.
 
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