• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Zweitstudium FU

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cureggia

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hat jemand Erfahrung mit einem Zweitstudium in Hagen? Wie sieht es da mit den Zweitstudiengebühren des Landes NRW aus? Ich studiere im 7. Semester in Berlin und möchte nun nebenbei etwas anderes auf Bachelor in Hagen machen. Die Damen im Studiensekretariat konnten mir darüber keine Auskunft geben....



Danke,

Jessica
 
Jessica,

meinst du mit Zweitstudium ein zweites Studium, d.h. du hättest schon eines abgeschlossen, oder eins, das parallel zu einem Hauptstudium läuft?

Die Studiengebühren für ein zweites Studium und für Langzeitstudenten belaufen sich zur Zeit auf 650 Euro für VollzeitFuzzies und 325 Euro für TeilzeitFuzzies.
Wie's mit allgemeinen Studiengebühren aussieht, wird die nächste Landtagswahl im Mai entscheiden... :rolleyes
 
Eines dass parallel zu einem anderen Hauptstudium läuft meinte ich... sorry, wenn das unklar war.
 
also soweit ich weiß geht das gar nicht. du kannst nich 2 studiengänge an 2 hochschulen parallel studieren. du kannst dich höchstens an der fu als akademiestudentin einschreiben, und evtl. die erbrachten prüfungsleistungen dir danach anrechnen lassen, wenn du dich an der Fernuni regulär immatrikulierst.

gruß
 
das parallele Studieren von 2 Studiengängen ist auf jeden Fall möglich. Ich studiere in Erlangen an einer Präsenzuniversität Elektrotechnik und an der FU BWL. Mit dieser, oder einer ähnlichen Kombination bin ich hier in Erlangen auch nicht der einzige.
Man muss dabei nur auf sein Studienzeitkonto achten: dieses wird gestartet mit dem 1,5-Fachen der Regelstudienzeit des Erststudiums. Abgezogen werden alle zeitlich bereits absolvierten Semester. Also, wenn man in einem Semester durchgefallen ist, interessiert das das Studienzeitkonto nicht; das Semester wird trotzdem abgezogen.
Ich selbst bin bis zum Ende meines Erststudiums als Studiengangszweithörer an der FU eingeschrieben. Hierzu muss man immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an die FU schicken, um den Status des Zweithörers weiterhin einnehmen zu können. Sobald mein Studienzeitkonto aufgebraucht ist, muss man selbstverständlich Studiengebühren bezahlen. Dies passiert im Falle eines Zweitstudiums leider viel früher, als wenn du noch nicht studiert hast. Also, "einfach" als Studiengangszweithörer in Teilzeit (=> du hast doppelt so viele Semester auf dem Konto gut im Vergleich zum Vollzeitstudium) einschreiben und schneller studieren, dann wirst du vielleicht nicht oder nur für kurze Zeit Studiengebühren zahlen müssen.😉
Vielleicht kannst du dir auch noch einige Fächer aus deinem Erststudium anrechnen lassen... bei mir ging das mit der kompletten Mathematik😀

Grüße aus Erlangen
Matthias
 
Studiengangszweithörer

Hallo cureggia,

ich studiere in Flensburg (Schleswig-Holstein) Schiffsbetriebstechnik und als Studiengangszweithörer Informatik mit NF Elektrotechnik an der FU.

Soweit ich weiß gilt in einem solchen Fall nur die Gebührenordnung des Erststudiums. Und da es in Schleswig-Holstein zur Zeit noch keine Studiengebühren gibt, bezahle ich auch an der FU nix. Solange ich also an einer Hochschule in Schleswig-Holstein immatrikuliert bin, bezahle ich auch keine Gebühren in Hagen, egal wie lange ich dort studiere.

Erst wenn ich mit meinem Erststudium fertig bin, dann muss ich mich als Voll- oder Teilzeitstudent einschreiben. Dann wird es ernst für mich.

Aber meine Hand will ich für diese Informationen nicht ins Feuer legen.

Gruß
Argonavis
 
Mmmm...


Nach den Beiträgen bin ich ein wenig verunsichert. 😕 Ich studiere an einer Berufsakademie und parallel dazu in Teilzeit an der FU. Sollte ich etwa einen falschen Hörerstatus belegt haben? Kennt sich mit diesen Formalitäten jemand genauer aus? 😕
Vielen Dank Ursl
 
nochmal.

Es kommt darauf an, ob die Berufsakademie als Hochschule (Universität, TU, FH) gilt. Wenn ja, dann darf man sich nämlich gar nicht an einer anderen Hochschule (also FU) als Voll- oder Teilzeitstudent einschreiben. In diesem Fall muss man entweder Kurszweithörer (ich glaub den Status gibt es gar nicht mehr) oder Studiengangszweithörer an der FU werden. Dies hat dann aber natürlich den Vorteil, dass man ein vollwärtiges Studium macht und vollkommen aus der Gebührenordnung von NRW rausfällt.

Gruß
Argonavis
 
Ne, Berufsakademie ist eben auch eine solche und keine Uni oder Fachhochschule. Also dann doch auch keine Studiengebühren. Wunderbar - oder? Du bist dann auch kein Studiengangszweithörer, weil Du eben "nicht" an einer anderen Uni oder Fachhochschule eingeschrieben bist.
 
Also, wenn eine Berufsakademie nicht als Hochschule gilt, dann musst Du Dich ganz normal als Voll- oder Teilzeitstudent einschreiben und bezahlst dann keine Studiengebüren, solange Dein Studienkonto nicht aufgebraucht ist. Danach jedoch schon.

Ich bin an einer FH eingeschrieben, sodass ich an der FU Studiengangszweithörer bin. Auch ich bezahl nix, da ich unter die Gebührenordnung von Schleswig-Holstein falle, wo es jedoch noch keine Studiengebüren gibt. Solange dass so ist, bezahl ich an der FU keine Gebühren. Egal wie lange ich studiere.

Gruß
Argonavis
 
Danke für den schnellen Rat!

Jetzt kann ich mich ja wieder beruhigen. Habe schon gedacht, dass ich evtl. Ärger wegen dem Hörerstatus bekommen könnte.

Aber ist ja alles in bester Ordnung!

Ciao Ursl😀 😀
 
Ist es für mich also besser mich als Akademiestudent einzuschreiben? Ich habe ein abgeschlossenes Erststudium der Biologie mit DIplom bestanden und schreibe an meiner Doktorarbeit. An der Uni Köln habe ich den Status "Promotionsstudent". Das wäre echt super, da ich die 325Tocen sparen könnte. Wie sieht das mit den anerkannten leistungen aus?
 
Nochmal eine Frage dazu. Wenn ich vor einigen Jahren 6 Semester an einer FH studiert habe und mich dann exmatrikulierte, werden diese Semester dann dennoch auf das Fernstudium an der Fernuni Hagen verrechnet? Sprich 6 "Freisemester" werden direkt abgezogen vom Guthabenkonto? Das wäre scheisse für mich... 🙁

Rocco
 
Rocco schrieb:
Nochmal eine Frage dazu. Wenn ich vor einigen Jahren 6 Semester an einer FH studiert habe und mich dann exmatrikulierte, werden diese Semester dann dennoch auf das Fernstudium an der Fernuni Hagen verrechnet? Sprich 6 "Freisemester" werden direkt abgezogen vom Guthabenkonto? Das wäre scheisse für mich... 🙁

Rocco

Ja, leider.
Das Konto wird für Dich eingerichtet mit 1,5 * Regelstudienzeit abzüglich 6 Semester Erststudium. Zumindest hab' ich das so verstanden. Müßte auch auf der Seite 3 des Imma-Antrages draufstehen.

Beispiel: 7 Semester Regelstudienzeit Diplom 1 * 1,5 = 10,5 Semester frei abzüglich 6 Semester Erststudium = 4,5 Semester Rest
Bei Einschreibung als Teilzeitstudent Verbrauch in 9 Semestern.
 
Wieviel Sinn macht es eigentlich, sich als Vollzeitstudent einzuschreiben, wenn ich dafür 650 EUR Studiengebühr zahlen muss? Ich könnte mich doch als Vollzeitstudierer auch als Teilzeitstudent anmelden und so die Hälfte der Studiengebühren umgehen oder seh ich das falsch?
 
jasper schrieb:
Wieviel Sinn macht es eigentlich, sich als Vollzeitstudent einzuschreiben, wenn ich dafür 650 EUR Studiengebühr zahlen muss? Ich könnte mich doch als Vollzeitstudierer auch als Teilzeitstudent anmelden und so die Hälfte der Studiengebühren umgehen oder seh ich das falsch?

Das kannst du ohne Probleme machen. Als TZ wie VZ kann man so viele Kurse belegen wie man will.
 
Für alle die keine staatlichen Leistungen aus dem Studium (BAFÖG, Ermäßigung der Studiengebühren usw) in Anspruch nehmen möchten, ist ein Teilzeitstudium oftmals besser, weil dort die Semester nur zur Hälfte gezählt werden, und man auch nur die Hälfte der Studiengebühren, also 325 € statt 650 € zahlen muss.
 
Berechnungsschema Studiengebühren

Nehmen wir an, du hast 6 Semester in einem FH-Studiengang mit 8 Semestern Regelstudienzeit studiert (vorausgesetzt, du hast noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss!).
Dein Studienkonto wird zu Anfang mit dem Wert 200 "aufgeladen". Für jedes bereits studierte Semester wird dann eine Regelabbuchung vorgenommen wie folgt:

Wert einer Regelabbuchung = 200 / (8 * 1,5) = 16,67
d.h. gesamte Abbuchung für die bereits studierten Semester = 6 * 16,67 = 100,02
Dein Studienkonto weist also ein Guthaben über 200 - 100,02 = 99,98 auf.

Nehmen wir nun an, du willst BWL Diplom I studieren. Die Regelabbuchung dafür beträgt pro Semester = 200 / (7 * 1,5) = 19,05

D.h. du hast noch 99,98 / 19,05 = 5,25 Freisemester (das 6. Semester bezahlst du zu 3/4).


Gruß
Julian
 
julian schrieb:
Nehmen wir an, du hast 6 Semester in einem FH-Studiengang mit 8 Semestern Regelstudienzeit studiert (vorausgesetzt, du hast noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss!).
Dein Studienkonto wird zu Anfang mit dem Wert 200 "aufgeladen". Für jedes bereits studierte Semester wird dann eine Regelabbuchung vorgenommen wie folgt:

Wert einer Regelabbuchung = 200 / (8 * 1,5) = 16,67
d.h. gesamte Abbuchung für die bereits studierten Semester = 6 * 16,67 = 100,02
Dein Studienkonto weist also ein Guthaben über 200 - 100,02 = 99,98 auf.

Nehmen wir nun an, du willst BWL Diplom I studieren. Die Regelabbuchung dafür beträgt pro Semester = 200 / (7 * 1,5) = 19,05

D.h. du hast noch 99,98 / 19,05 = 5,25 Freisemester (das 6. Semester bezahlst du zu 3/4).


Gruß
Julian

Hi Julian,

woher kommt denn dieses Berechnungsschema?
 
Dr Franke Ghostwriter
Berechnungsschema

https://www.mwf.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/GesetzStudienkonten.html

1) Für jedes Semester, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben ist, werden von dem nach § 4 eingerichteten Studienkonto Abbuchungen vorgenommen, die in der 1,5fachen Regelstudienzeit zum vollständigen Verbrauch des Studienguthabens führen (Regelabbuchungen). Eine Regelabbuchung erfolgt auch für jedes Semester vor dem Sommersemester 2004, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben war. [...]


(2) Die Höhe einer Regelabbuchung ergibt sich aus der Division des Studienguthabens nach § 4 Abs. 2 Satz 1 durch das 1,5fache der Regelstudienzeit. [...]


Gruß
Julian
 
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