2. Notebook auch absetzbar?

Dr Franke Ghostwriter
mein erstes notebook von der steuer abgesetzt und 3. jahre abgeschrieben! jetzt würde ich mir gern ein neues geiles samsung kaufen! extra flach und kostet ordentlich was. aber kann es ja wieder von der steuer absetzen und 3 jahre abschreiben oder?
 
Ja - nach 3 Jahren ist es komplett abgeschrieben und Du "darfst" Dir rechtlich ein neues kaufen - allerdings "darfst" Du das alte dann nicht mehr für die Uni verwenden
 
das alte ist so gut wie futsch, das ist wirklich tot! es war ein hp und ich kauf nie wieder ein hp 😀
das schenken ich denen freiwillig! das neue ist wirklich ein super schnickes teil, wenn ich es kaufe! verdammt teuer, aber für was geht man arbeiten
 
Du kannst als Werbungskosten dir jedes Jahr ein Notebook kaufen, wenn du meinst du bräuchtest es.

Da Finanzamt, daß die entstandenen Kosten prüfen, aber nicht ob es sinnvoll ist oder nicht.
 
Wenn man das erste Notebook über zwei Jahre abschreibt, dann fragen die nach einem Jahr bei dem neuen Notebook schon nach, wofür man das braucht.
 
Fragen können die vieles. Es kann ja sein, daß das Alte einen Wasserschadeng hast, nicht mehr deinen Anforderugen vollständig genügt, weil du jetzt auf einmal in OR Simulationen machen mußte, ....
Wie gesagt, das FA darf nicht den Preis und die Sinnhaltigkeit prüfen, sondern nur ob es möglich ist.
 
Ich wollte eigentlich zu dem Thema nicht mehr antworten.
Du kannst jedes Notebook absetzen - egal ob das erste ganz ist oder nicht.
Ist das erst kapput - kannst du es sogar auf einmal ganz abschreiben.
Das FA wird zwei Notebooks nur sehr ungerne sofort anerkennen. Es gibt keine Vorschrift/Paragrafen der dieses verbietet, eher die Engstirnigkeit von FA-Mitarbeitern.
 
Ich habe mal eine Frage:
Kann ich eigentlich auch zwei Laptops absetzen? Ich hatte leider das Unglück, dass mein großer Laptop, den ich für die UNI nutze, kaputt gegangen ist und eine Neuanschaffung vonnöten war und der kleine Laptop, den mein Mann für seine Weiterbildung und Arbeit nutzt auch defekt war. Wie wäre hier die Schlussfolgerung? Nur ein Laptop absetzbar oder beide?

Dankeschön.
 
Naja, nicht wirklich. Hier war es ja so, dass das Laptop gekauft wurde, obwohl der erste Laptop noch abgeschrieben wurde.
 
Du kannst jedes Notebook absetzen - egal ob das erste ganz ist oder nicht.
Ziemlich klare Aussage, oder? Es kann ja auch sein, dass du zwei Notebooks benötigst.

Ist das erst kapput - kannst du es sogar auf einmal ganz abschreiben.
Sogar noch ein Vorteil für dich. Wenn das erste kaputt ist, kannst du ihn gleich voll abschreiben. Also den kompletten Restbuchwert ansetzten.

Das FA wird zwei Notebooks nur sehr ungerne sofort anerkennen. Es gibt keine Vorschrift/Paragrafen der dieses verbietet, eher die Engstirnigkeit von FA-Mitarbeitern.
Das Übliche. Das FA wird solche Konstellationen natürlich immer genau prüfen, da die auch kein Geld zu verschenken haben.
 
Das FA verschenkt hier nichts, denn das Geld das man verdient hat, gehört nicht dem FA! Was ist denn das nur für eine merkwürdige Einstellung.
Es geht darum das zu versteuernde Einkommen festzusetzen. Und vom Einkommen wird abgezogen was man für die Erwerbstätigkeit benötigt, (das nennt man Werbungskosten, bei Selbständigen sind es Betriebsausgaben), Und von dem was übrigbleibt zahlt man Steuern.
 
Das FA verschenkt hier nichts, denn das Geld das man verdient hat, gehört nicht dem FA! Was ist denn das nur für eine merkwürdige Einstellung.
Es geht darum das zu versteuernde Einkommen festzusetzen. Und vom Einkommen wird abgezogen was man für die Erwerbstätigkeit benötigt, (das nennt man Werbungskosten, bei Selbständigen sind es Betriebsausgaben), Und von dem was übrigbleibt zahlt man Steuern.
Hallo Rüdiger,

da gebe ich dir natürlich vollkommen recht!

Ich wollte damit nur ausdrücken, dass die meisten FA (auch nicht jedes) solche Konstellationen hinterfragen wird, weil vielen dort auch die Weitsicht fehlt. Solange man keine Falschangaben macht, ist man da ja auf der sicheren Seite.

[OffTopic]
Aber zum Thema Finanzämter und Geld verschenken: Ich glaube in Griechenland haben die wirklich Geld verschenkt 😉
[/OffTopic]

Viele Grüße
Jochen
 
Jochen,
damit hast Du schon recht, nur muß man das dann anders ausdrücken. 😉 Und es auch ganz richtig, daß gerade bei solchen "Doppelausgaben" es ganz wesentlich auf die Begründung oder Darstellung ankommt. Weitsicht ist, glaube ich, keine Einstellungsvoraussetzung für den Finanzdienst, kann aber trotzdem mal vorkommen.
 
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