Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Na ob dann der Verkaufserlös des Alten nicht noch wieder gegengerechnet wirdIch würde das alte an eine(n) Freund(in) "verkaufen".
Dann gibt es das Problem mit der Nutzung für die Uni nicht mehr.
Ziemlich klare Aussage, oder? Es kann ja auch sein, dass du zwei Notebooks benötigst.Du kannst jedes Notebook absetzen - egal ob das erste ganz ist oder nicht.
Sogar noch ein Vorteil für dich. Wenn das erste kaputt ist, kannst du ihn gleich voll abschreiben. Also den kompletten Restbuchwert ansetzten.Ist das erst kapput - kannst du es sogar auf einmal ganz abschreiben.
Das Übliche. Das FA wird solche Konstellationen natürlich immer genau prüfen, da die auch kein Geld zu verschenken haben.Das FA wird zwei Notebooks nur sehr ungerne sofort anerkennen. Es gibt keine Vorschrift/Paragrafen der dieses verbietet, eher die Engstirnigkeit von FA-Mitarbeitern.
Hallo Rüdiger,Das FA verschenkt hier nichts, denn das Geld das man verdient hat, gehört nicht dem FA! Was ist denn das nur für eine merkwürdige Einstellung.
Es geht darum das zu versteuernde Einkommen festzusetzen. Und vom Einkommen wird abgezogen was man für die Erwerbstätigkeit benötigt, (das nennt man Werbungskosten, bei Selbständigen sind es Betriebsausgaben), Und von dem was übrigbleibt zahlt man Steuern.