Ich komme bei einigen Fragen einfach nicht weiter und dachte stelle sie
mal hier rein,bestimmt kann mir geholfen werden.
Frage 1:
Wenn ein Wechsel ausgestellt wird,um eine Bücherlieferung zu bezahlen,ist dann die
Mehrwertsteuer auf den Diskont auch ermässigt oder soll für diese Leistung 19 % gelten?
Frage 2:
Laut Littkemann-Lehrbuch werden Anlagegüter nicht vollständig auf 0 gebucht,sondern
verbleiben mit einem Erinnerungswert von 1.Soll man das bei diversen Aufgaben,z.B.
beim Anlagespiegel berücksichtigen oder einfach auf 0 buchen,obwohl der Vermögens-
gegenstand noch im Betrieb verbleibt(also kein Abgang vorliegt)?
Frage 3:
In der Klausur vom 16.März 2005 Buchnummer 120 wird ausgesagt,dass für drohende Kosten
aus einem Prozess eine Rückstellung gebildet werden darf.Das Lehrbuch von Littkemann
spricht aber von einem Rückstellungsgebot,Seite 223(..muss eine Prozessrückstellung
gebildet werden). Besteht ein Wahlrecht oder ein Gebot?
Frage 4:
In der Klausur vom März 2005 Aufgabe 1g(BuNr 200) soll die Lösung das Umbuchen von
Konto 140 auf Konto 141 sein,also 141/140.
Warum ist aber nicht auch eine Abschreibung 233/140 möglich bzw geboten?Laut
Formulierung „wahrscheinlich vollständig ausfallen wird“ ist die Voraussetzung für
eine Abschreibung gegeben.Das Littkemann-Lehrbuch sagt das auch:siehe Seite 232.
Eine Abschreibung direkt von Konto 140 ist doch nicht grundsätzlich verboten?
Frage 5:
Im Falle einen drohenden Verlustes aus einem schwebenden Geschäft muss eine Rückstellung
gebildet werden.Warum wird in Klausur März 2005 Aufgabe 4e aber eine Rückstellung
gebildet?Es liegt doch kein schwebendes Geschäft vor,da die Ware schon im alten Jahr
bezahlt worden ist.Kann man nicht statt dessen die geleistete Vorauszahlung (Konto 150) im Wert korrigieren?
Frage 6:
Zur Selbstkontrollarbeit SS 2008 Aufgabe 4.Warum ergibt sich im 6.Jahr bei Maschine C
eine planmässige Abschreibung von 10? Der Buchwert ist doch 85 bei 9 Jahren der Restnutzung.Klammert man steuerliche Sonderabschreibungen im Gegensatz zu
ausserplanmässigen Abschreibungen bei der Berechnung des Abschreibungsbetrages aus?
Frage 7:
In den Klausuren September 2006 (Aufgabe 5g) und März 2008 (Aufgabe 4b) soll der
Forderungsbestand bewertet werden.Man macht eine Einzelabschreibung und eine Pauschal-
wertberichtigung.Warum wird hier die Mehrwertsteuer weder bei der Einzelabschreibung
noch bei der PWB berücksichtigt,also vorher herausgerechnet?
mal hier rein,bestimmt kann mir geholfen werden.
Frage 1:
Wenn ein Wechsel ausgestellt wird,um eine Bücherlieferung zu bezahlen,ist dann die
Mehrwertsteuer auf den Diskont auch ermässigt oder soll für diese Leistung 19 % gelten?
Frage 2:
Laut Littkemann-Lehrbuch werden Anlagegüter nicht vollständig auf 0 gebucht,sondern
verbleiben mit einem Erinnerungswert von 1.Soll man das bei diversen Aufgaben,z.B.
beim Anlagespiegel berücksichtigen oder einfach auf 0 buchen,obwohl der Vermögens-
gegenstand noch im Betrieb verbleibt(also kein Abgang vorliegt)?
Frage 3:
In der Klausur vom 16.März 2005 Buchnummer 120 wird ausgesagt,dass für drohende Kosten
aus einem Prozess eine Rückstellung gebildet werden darf.Das Lehrbuch von Littkemann
spricht aber von einem Rückstellungsgebot,Seite 223(..muss eine Prozessrückstellung
gebildet werden). Besteht ein Wahlrecht oder ein Gebot?
Frage 4:
In der Klausur vom März 2005 Aufgabe 1g(BuNr 200) soll die Lösung das Umbuchen von
Konto 140 auf Konto 141 sein,also 141/140.
Warum ist aber nicht auch eine Abschreibung 233/140 möglich bzw geboten?Laut
Formulierung „wahrscheinlich vollständig ausfallen wird“ ist die Voraussetzung für
eine Abschreibung gegeben.Das Littkemann-Lehrbuch sagt das auch:siehe Seite 232.
Eine Abschreibung direkt von Konto 140 ist doch nicht grundsätzlich verboten?
Frage 5:
Im Falle einen drohenden Verlustes aus einem schwebenden Geschäft muss eine Rückstellung
gebildet werden.Warum wird in Klausur März 2005 Aufgabe 4e aber eine Rückstellung
gebildet?Es liegt doch kein schwebendes Geschäft vor,da die Ware schon im alten Jahr
bezahlt worden ist.Kann man nicht statt dessen die geleistete Vorauszahlung (Konto 150) im Wert korrigieren?
Frage 6:
Zur Selbstkontrollarbeit SS 2008 Aufgabe 4.Warum ergibt sich im 6.Jahr bei Maschine C
eine planmässige Abschreibung von 10? Der Buchwert ist doch 85 bei 9 Jahren der Restnutzung.Klammert man steuerliche Sonderabschreibungen im Gegensatz zu
ausserplanmässigen Abschreibungen bei der Berechnung des Abschreibungsbetrages aus?
Frage 7:
In den Klausuren September 2006 (Aufgabe 5g) und März 2008 (Aufgabe 4b) soll der
Forderungsbestand bewertet werden.Man macht eine Einzelabschreibung und eine Pauschal-
wertberichtigung.Warum wird hier die Mehrwertsteuer weder bei der Einzelabschreibung
noch bei der PWB berücksichtigt,also vorher herausgerechnet?