Abschreibungen

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MatthiasKr

Dr Franke Ghostwriter
Darf die degressive Abschreibung nun max. 2x oder max. 3x so hoch sein wie die lineare Abschreibung?

Björn
 
Wenn Du die Wichtigen Steuergesetze aus NWB-Textausgabe haben solltest, dann hast Du 54. Auflage, die nicht die aktuellste Auflage. Aber dann müsstest Du so einen kleinen gelben Einleger dabei haben, mit den Änderungen vom 26.04.2006. Siehe Punkt 4. des Einlegers.

In der 55. Auflage sind bereits die 30 % enthalten
 
Also wenn das Wirtschaftsgut vor dem 01.01.2006 angeschafft wurde, sind nur die 20 % bzw. das 2fache anzuwenden. (auch im Jahr 2007 und 2008).

Alle danach angeschafften 30 % bzw. das dreifache. Lt. Prof Schneeloch soll die degressive Abschreibung wohl danach ganz wegfallen.
 
ich habe nochmal eine Frage zum Thema Abschreibungen:

beim nicht-abnutzbaren AV habe ich ja handelsrechtlich ein abschreibungsgebot (dauerhafte Wertminderung) und steuerlich ein Abschreibungswahlrecht, aber es greift ja der Maßgeblichkeitsgrundsatz

Ausnahmen sind ja finanzanlagen, da habe ich ja ein abschreibungswahlrecht auch handelsrechtlich, wie verhält sich dies steuerlich, dann besteht da auch das wahlrech, denke ich, oder?

bei vor. vorübergehender wertminderung habe ich steuerlich in jedem fall ein abschreibungsverbot

bzgl. umlaufvermögen - vorübergehende wertminderung: da habe ich sowohl bei Kapitalgesellschaften wie auch bei personengesellschaften ein abschreibungsgebot gemäß § 253 III HGB?
 
Wenn Du die Wichtigen Steuergesetze aus NWB-Textausgabe haben solltest, dann hast Du 54. Auflage, die nicht die aktuellste Auflage. Aber dann müsstest Du so einen kleinen gelben Einleger dabei haben, mit den Änderungen vom 26.04.2006. Siehe Punkt 4. des Einlegers.

In der 55. Auflage sind bereits die 30 % enthalten


Ich habe auch die 54. Auflage - bei mir war so ein gelber Einleger aber nicht dabei - und nun? Wo bekomme ich den auf die Schnelle noch her?
Wieviele Änderungen stehen denn darauf, die für unsere Klausur relevant sein könnten? Die Änderungen des § 7 EStG kann ich mir zur Not auch so merken.
Und wie sieht es aus mit den wichtigesten Wirschaftsgesetzen? Da habe ich die 19. Auflage bzw. HGB Beck 44. Auflage - sind die aktuell genug?

Gruß lataga
 
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