Anspruchsgrundlagen?

Dr Franke Ghostwriter
Anspruchsgrundlagen???

Hallo zusammen,
hat einer von euch einen Tip, wo es eine hilfreiche Übersicht der existierenden Anspruchsgrundlagen im BGB finden kann?

Für Tips wäre ich euch sehr dankbar.
Lg Sabrina
 
Sabsi,

erstmal zu unseren Post-its: im Lehrstuhl steht nur, dass diese Post-its KEINE Markierungen, Eintragungen oder Hinweise enthalten dürfen. D.h. wir können so farbig schalten und walten wie uns ist 😱) !!!

2. Hast du die Klausur vom März 2007 zufällig?! Die würde ich mir gerne noch anschauen 😱( und finde hier nix 😱(

Gruß Kalisto
 
Hallo,

sagt mal, habe ich irgendetwas verpasst? Die Recht I-Klausur ist doch wieder in MC gestellt, oder nicht?

Über die alte März 2007-Klausur würde ich mich auch freuen! 😉

Viele Grüße und Erfolg für morgen, Ben


Ja ist sie, aber es kann immer mal gerne nach den Anspruchsgrundlagen gefragt werden... In einer Klausur, ich glaub es war im Sep. 06, wurde nämlich gefragt welche der nachfolgenden §§ eine komplette und richtige Anspruchsgrundlage bilden
 
Ja, im Gesetz. 😀

tja das ist ja mal ne selten dumme Antwort 😉

es gibt auch ungeschriebene Voraussetzungen, daher hilft dir der blick ins gesetz nicht uneingeschränkt weiter....

versuchs mal hier: hemmer/wüst Verlag | www.hemmer-shop.de& die Übersichtskarteikarten zu BGB Teil I, II beinhalten alle wichtigen Anspruchsgrundlagen aus den Zivilgesetzen...

desweiteren gibt es diverse Übersichten auf den Seiten anderer Juristischer Repetitorien bzw. der Lehrstühle, empfohlen sei hier: Prof. Dr. Stephan Lorenz oder auch vom Canaris: Downloads - Ludwig-Maximilians-Universität München
 
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