Aufgabendiskussion II

Ab 1.7.2004 läuft die Verjährungsfrist am 31.12. 2007 ab, also nach drei Jahren
S zahlt jedoch am 1.3.2005 noch einen Aschlag, die Verjährungsfrist läuft dann am 28.02.2008 ab (§212 Abs. 1 S.1)
Da die Verjährung durch das Mahnverfahren gehemmt wird, wird die Zeit sozusagen für sechs Monate angehalten (§ 204 Abs. 2 S.1)
also 28.02.2008 + 6 Monate und 4 Tage (Zeitraum zwischen 30.4. 2006- Mahnbescheid und 03.05.2006- Widerruf)= 4.9.2008 --> D
 
Oben