Ausgleichsmöglichkeiten

Dr Franke Ghostwriter
Folgende Frage: ich habe ja im BOL zwei Ausgleichsmöglichkeiten: einmal Wiwi, einmal Jura ....ich habe meine zwei Wahlmodule Jura alle bestanden. Jetzt bleibt noch das dritte Wahlmodul, Wiwi. Wird dieses Modul mit der Wiwi Ausgleichsmöglichkeit ausgeglichen oder mit der Juristischen? Heisst, muss ich mit der Jura Ausgleichsmöglichkeit auch das Wiwi Modul im Wahlbereich ausgleichen?
 
Nein, rewi, wiwi und Wahlmodule werden alle getrennt behandelt. In der Prüfugsordnung kann man es ganz gut nachlesen.

In deinem Fall bedeutet das, du kannst das dritte Wahlmodul durch eins der anderen Wahlmodule ausgleichen.
 
Heisst, ich hätte eigentlich drei Ausgleichsmöglichkeiten? Einmal Jura Pflicht, dann Wahlmodule + Wiwi Pflicht? Ich habe meine zwei Wahlmodule bestanden ...heißt das, dass automatisch auch das dritte Wahlmodul als "ausgeglichen gilt? Habe gedacht, wenn ich ein Wahlmodul ausgleiche, dann ist die Ausgleichsmöglichkeit für Rewi Pflicht weg ...
 
schau mal in § 14 IV der Studienordnung. Da steht entweder im Rewi oder im Wahlbereich kann man ausgleichen plus Ausgleich im Wiwi Bereich= 2 Ausgleichsmöglichkeiten
 
kurze Frage, zumindest indirekt, zu den Ausgleichsmöglichkeiten. Ich habe in den WiWi-Modulen drei bestanden und die vierte schon geschrieben, aber qualifiziert nicht bestanden, kann also ausgleichen. Will die Klausur natürlich nochmal schreiben. Welches Ergebnis zählt, im Falle eines erneuten Nicht-Bestehens? Das bessere, oder? Weiß jemand, wo etwas dazu steht?
 
Hey
ich weiß nur, dass du auf jeden Fall nochmal schreiben musst. Die Ausgleichsregelung gilt nämlich nur nach Ausschöpfung aller Prüfungsversuche. Welches Ergebnis dann zählt weiß ich allerdings auch nicht. Würde mal vermuten das Letzte.
 
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