Als Sozialrechtsdozent, der Hartz-IV-Sachbearbeiter ausbildet, sag ich dazu: Es interessiert nur, ob jemand
1. BaföG-berechtigt ist,
2. dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht, und
3. welche Qualifikation er hat.
Daher: TZ-studium ist Freizeit und uninteressant für die SGB II-Leistung. Und da es für die Leistung uninteressant ist, braucht man es auch nicht anzugeben (was nicht heißt, dass sich die Sachbearbeiter nicht unter Umständen dafür interessieren).
TZ-Studium an der FeU hat folglich SGB II-mäßig weder Vor- noch Nachteile.
Hallo OekonomieIstAlles,
ich wuerde mich sehr freuen, wenn du folgende kleine Frage beantworten koenntest. Du schreibst:
"Als Sozialrechtsdozent, der Hartz-IV-Sachbearbeiter ausbildet, sag ich dazu: Es interessiert nur, ob jemand
1. BaföG-berechtigt ist,
2. dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht, und
3. welche Qualifikation er hat.
Daher: TZ-studium ist Freizeit und uninteressant für die SGB II-Leistung. Und da es für die Leistung uninteressant ist, braucht man es auch nicht anzugeben (was nicht heißt, dass sich die Sachbearbeiter nicht unter Umständen dafür interessieren).
TZ-Studium an der FeU hat folglich SGB II-mäßig weder Vor- noch Nachteile."
Nun meine Frage an dich: Dies gilt doch auch fuer Praesenzstudiengaenge in Teilzeit (und nicht nur fuer Fernstudiengaenge)?
In meinem Fall habe ich ein abgeschlossenes Diplom in Politikwissenschaften und wuerde nun noch einmal gerne einen weiterbildenden Masterstudiengang in Public Health in Teilzeit machen. Habe ich dann auch ein Anrecht auf ALGII-Leistungen? Ich meine, du schreibst, dass man dem Arbeitsmarkt uneingeschraenkt zur Verfuegung stehen muss. Heisst das, dass ich mind. 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss. Oder 15?
Und wie sieht es in folgendem Fall aus: Angenommen, ich studiere 20 H (Teilzeit) und arbeite angenommen 5 Stunden bei einem Verein, der mich anstellt und bezahlt. Haette ich dann auch ein Anrecht auf aufstockendes Arbeitslosengeld?
Herzlichen Dank fuer deine Hilfe, ich versuche schon sehr lange, diese Infos ausfindig zu machen, habe aber keine kompetente Hilfe finden koennen.
Freundliche Gruesse wuenscht dir R.M.