In Deutschland ist die Sitztheorie nach h.M. vorherrschend, der EuGH vertritt allerdings die Gründungstheorie. Ich würde daher meine Argumente (Contra Gründungstheorie: Begünstigung von Briefkastenfirmen / Pro Gründungstheorie: Vermeidung von „hinkenden“ Gesellschaften) anführen und mich dann wahrscheinlich dem EuGH anschließen...
Gruß
Steffi