sagt mal habt ihr euch die GoB im HGB markiert? Schön wäre es ja §243 Abs. 2 zu markieren. Der sagt "Er (der Jahresabschluss) muss klar und übersichtlich sein."
Darf ich da das "klar und übersichtlich" unterstreichen, damit ich weiß "ah ja das ist der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit"? Oder ist das zu auffällig?
😕 Danke schonmal
Jasmin
Darf ich da das "klar und übersichtlich" unterstreichen, damit ich weiß "ah ja das ist der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit"? Oder ist das zu auffällig?
😕 Danke schonmal
Jasmin