GoB und HGB

Dr Franke Ghostwriter
sagt mal habt ihr euch die GoB im HGB markiert? Schön wäre es ja §243 Abs. 2 zu markieren. Der sagt "Er (der Jahresabschluss) muss klar und übersichtlich sein."

Darf ich da das "klar und übersichtlich" unterstreichen, damit ich weiß "ah ja das ist der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit"? Oder ist das zu auffällig?

😕 Danke schonmal
Jasmin
 
Also meines Wissens darf man Unterstreichungen bzw.Textmakierungen im HGB etc. vornehmen. Wenn man das nicht darf hab ich am Mittwoch ein Problem, mein HGB ist sehr voll getextmakert 🙂
Auf den Prüfungen steht jedenfalls immer drauf das das erlaubt ist.

Grüße Anja
 
#?t=11112

und hier.....
eines ist klar, niemand weiss ganz genau was und wie man etwas markieren darf. Ich habe mir ein neues HBG gekauft, aus lauter Angst, dass mein "Lern"-HGB nicht erlaubt sein dürft. Will nicht aus der Prüfung fliegen, wegen versuchter Täuschung. (habe mein ursprüngliches HGB voller farbiger Markierungen und farbigen Post-its).

Gruss
bjhg
 
Hm,

ist es denn nun ein Täuschungsversuch wenn ich mir "klar und übersichtlich" markiere? Denn das ist doch unweigerlich ein Hinweis auf den GoB - meiner Meinung nach jedenfalls. Ein ganz jungfräuliches HGB hab ich auch... also könnte ich es eigentlich mal anmalen... hm mal sehen, ist noch ein Tag Zeit.
 
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