Nochmal ich, geh gerade die Scripte nochmal nach Fragen durch, dabei bin ich in KE 2 auf S. 46 hängen geblieben.
Im Bsp zu §309 Nr 8.b) geht es um eine nach 10 Monaten defekte Stereoanlange. Dann darum, dass eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist per AGB auf ein Jahr möglich ist.
Meine Frage ist jetzt zu § 475, "kann durch Rechtsgeschäft nicht erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist von weniger als 2 Jahren führt"?
Ein Jahr ist weniger als zwei Jahre? Wo denk ich falsch?
Im Bsp zu §309 Nr 8.b) geht es um eine nach 10 Monaten defekte Stereoanlange. Dann darum, dass eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist per AGB auf ein Jahr möglich ist.
Meine Frage ist jetzt zu § 475, "kann durch Rechtsgeschäft nicht erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist von weniger als 2 Jahren führt"?
Ein Jahr ist weniger als zwei Jahre? Wo denk ich falsch?