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Planspiel in den Sand gesetzt.....führt das zur Exmatrikulationß
der Freund meiner Tochter studiert an der Uni Siegen Wirtschaftsrecht und fürchtet, dass er ein Planspiel in den Sand gesetzte hat. Alle Klausuren hat er bisher super bestanden.
Nun meint er, dass das versiebte Planspiel zur Exmatrikulation führen wird.
Kennt sich da jemand aus?
Sehr unwahrscheinlich. Wegen einer vergeigten Leistung wird niemand exmatrikuliert, und schon gar nicht wegen eines Planspiels. Da müsste man schon einen extremen Täuschungsversuch unternommen haben... oder es war bereits der dritte Versuch o.ä.
Also ich gehe mal davon aus, dass er Bachelor Wirtschaftsrecht studiert. Dann gilt:
"https://www.uni-siegen.de/fb5/pruefungsamt/downloads/pruefungsordnungen/?lang=de
§ 26 Wiederholung von Prüfungs- und Studienleistungen
(1) 1Wird eine der in § 17 genannten Prüfungen oder die Bachelorarbeit insgesamt mit
nicht ausreichend bewertet, kann sie einmal wiederholt werden; die Teilnahme an der Nachschreibeklausur
gilt nicht als Wiederholung. Die Abschlussprüfung in den Modulen 4, 5 und 6
kann nur insgesamt wiederholt werden. Die Wiederholung der Teilprüfungen in den Modulen
7 und 8 ist nur wegen eines nicht bestandenen Prüfungsteiles möglich."
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."