Teilzeitstudium und Einkommens-Steuererklärungen, Werbungskosten

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ich habe heute meine Steuerklärungen für 2008, 2009 und 2010 eingereicht, Gott sei Dank habe ich mich endlich aufgerafft. Dabei habe ich auch die Gebühren für die Vorlesungen, den Internetzugang und Reisekosten nach Hagen (wegen mündl. Prüfungen und Studientagen) geltent gemacht. Es wurde von dem Sachbearbeiter beim Finanzamt angedeutet, dass diese Kosten eventuell nicht anerkannt werden können, er wird dies prüfen müssen. Hat jemand Erfahrungen in dieser Angelegenheit?
Gutes Neues Jahr und viele Grüße
Hornblower
 
Grundsätzlich sollten diese Kosten steuerlich absetzbar sein.

Allerdings kommt es auch immer darauf an, was du wie und wo angesetzt hast.... Dafür ist aber dein Post zu allgemein.
Warte einfach mal den Bescheid ab. Dann kannst du ggf. Widerspruch einlegen.

Wie kannst du deine Steuererklärung für 2010 schon machen? Hast du schon deine Jahressteuerbescheinigung erhalten?
 
Danke Jochem, hier meine Infos:

- Wie kannst du deine Steuererklärung für 2010 schon machen? Hast du schon deine Jahressteuerbescheinigung erhalten?
Ich hatte in 2010 zwei Arbeiststellen und muss noch die derzeitige abwarten, dennoch konnte ich schon einreichen, wird aber noch nicht bearbeitet.

. Grundsätzlich sollten diese Kosten steuerlich absetzbar sein.
Kurzfasssung: Diplom Informatiker (FH), jetzt Teilzeitstudium Fernuni Hagen zum M.SC. Informatik und parallel Haupt-Erwerb Vollzeitarbeit.

Problem des Finanzamtes scheint zu sein: Ich bin Dipl. Inform (FH), es ist wohl nicht einsehbar zu sein, warum ich zum Master of Science Informatik studiere. Es sieht also nach einer Lust-Veranstaltung aus.

Weiterhin benötige ich einen Internet-Anschluss und einen PC, den man auch privat nutzen kann.
Viele Grüße
Hornblower
 
Kurzfasssung: Diplom Informatiker (FH), jetzt Teilzeitstudium Fernuni Hagen zum M.SC. Informatik und parallel Haupt-Erwerb Vollzeitarbeit.

Problem des Finanzamtes scheint zu sein: Ich bin Dipl. Inform (FH), es ist wohl nicht einsehbar zu sein, warum ich zum Master of Science Informatik studiere. Es sieht also nach einer Lust-Veranstaltung aus.
Ich würde dem FA gegenüber argumentieren, dass es sich um eine Weiterbildung handelt. Diese ist dann als Werbekosten absetzbar. Alles andere sollte die normalerweise nicht interessieren.

Weiterhin benötige ich einen Internet-Anschluss und einen PC, den man auch privat nutzen kann.
Ich setzte bei den Telefon- und Internetkosten eigentlich immer 50 % meiner tatsächlichen Kosten an. Das hat das FA auch immer akzeptiert. Wenn du mehr ansetzen möchtest solltest du dir schon mal Nachweise bereitlegen.
 
Kurzfasssung: Diplom Informatiker (FH), jetzt Teilzeitstudium Fernuni Hagen zum M.SC. Informatik und parallel Haupt-Erwerb Vollzeitarbeit.

Problem des Finanzamtes scheint zu sein: Ich bin Dipl. Inform (FH), es ist wohl nicht einsehbar zu sein, warum ich zum Master of Science Informatik studiere. Es sieht also nach einer Lust-Veranstaltung aus.

Ein Dipl.-Inf. (FH) ist nicht mal für den höheren Dienst geeignet und der/die Herr/Frau Beamte bei deinem Finanzamt meint, dass ein Uni-Master, der für den höheren Dienst qualifiziert, deshalb ein privat motivierter Spaß ist? Es ist wirklich dreist welche Frechheiten sich manche Sachbearbeiter bei den Finanzämtern erlauben!

Aber warte erst mal den Bescheid ab.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ein Dipl.-Inf. (FH) ist nicht mal für den höheren Dienst geeignet und der/die Herr/Frau Beamte bei deinem Finanzamt meint, dass ein Uni-Master, der für den höheren Dienst qualifiziert, deshalb ein privat motivierter Spaß ist? Es ist wirklich dreist welche Frechheiten sich manche Sachbearbeiter bei den Finanzämtern erlauben!

Aber warte erst mal den Bescheid ab.

Die Kosten für das Studium sind als Werbungskosten anzuerkennen.
Mit den Telefonkosten ist das so eine kann Sache. Kommt auf den Bearbeiter an.
 
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