Kurseinheit 1 Skript Seite 88f - Betriebsvereinbarung

Dr Franke Ghostwriter
KE 1 Skript Seite 88f - Betriebsvereinbarung

Hallo alle zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zu Skript (KE 1) S.88 f.

Auf S. 88 unten steht:
... kann die Betriebsvereinbarung vom BR auch durch schlüssiges Verhalten gebilligt und dadurch wirksam werden
Auf S. 89 oben hingegen steht:
AG und BR müssen die Betriebsvereinbarung eigenhändig ... unterzeichnen.
... sonst ist sie ...
... gem. § 125 S. 1 BGB nichtig
Wie habe ich das zu verstehen? Einerseits kann sie konkludent geschlossen und wirksam werden, aber andererseits braucht sie zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Für mich ist das irgendwie ein Widerspruch. Oder übersehe ich da etwas wesentliches?

by heinereiner
 
Hmmm. Ich überlege gerade, ob das wichtige Stichwort beim Wirksam werden durch schlüssiges Verhalten der "fehlende wirksame Beschluss" ist. Also z.B. es waren bei der betreffenden Beschlussfassung nicht die erforderlichen Mitglieder des BR anwesend, z.B. weil während Urlaubszeit die Vertreter nicht unter Berücksichtigung der richtigen Anzahl Männlein und Weiblein geladen wurden. Das passiert in der Praxis gar nicht so selten. Dann könnte es eine zwar in Schriftform niedergelegte BV geben, die aber ohne wirksamen Beschluss zustande gekommen ist und deshalb nun aufgrund des schlüssigen Verhaltens (Unterschrift, entsprechendes Handeln) dennoch wirksam ist.

Aber ich denke noch mal weiter drauf rum...
 
ja, das wäre zumindest mal ein Ansatz. Aber wir wollen mal hoffen, dass sowas ausgefallenes nicht unbedingt relevant wird. Ist mir halt aufgefallen. Wären mehrere Seiten dazwischen gewesen hätte es mich vielleicht auch nicht interessiert oder es wäre mir gar nicht aufgefallen.

by heinereiner
 
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