Meine Frage ist die folgende:
Warum ist §311 b Abs.1.S.1 keine Anspruchsgrundlage?Und warum ist §280 eine Anspruchsgrundlage?
Warum ist §397 Abs.1 BGB keine rechtsvernichtende Einrede?
Ich hoffe jemand weiss da weiter..und meine Behauptungen stimmen doch oder?
Hat jemand ev. noch weitere Übungsfragen zufällig?
Danke
Gruss
Melanie35
Warum ist §311 b Abs.1.S.1 keine Anspruchsgrundlage?Und warum ist §280 eine Anspruchsgrundlage?
Warum ist §397 Abs.1 BGB keine rechtsvernichtende Einrede?
Ich hoffe jemand weiss da weiter..und meine Behauptungen stimmen doch oder?
Hat jemand ev. noch weitere Übungsfragen zufällig?
Danke
Gruss
Melanie35