Arbeitslos und Fernstudium!?

Dr Franke Ghostwriter
kann das Arbeitsamt mir Steine in den Weg legen, wenn ich ein Fernstudium mache???
Stehe dem Arbeitsmarkt bis max. 30 Stunden zur Verfügung, da allein erziehend mit kleinem Kind.

Danke euch für Auskünfte.

Viele Grüße
Bianca
 
Feuerfee,

war fast in der gleichen Situation. Zwar nicht alleinerziehend (fast, mein Mann war auf Projektarbeit in anderen Bundesländern mit einem Umkreis von ca 400-500 km), aber ich war unter der Woche allein auf weiter Flur. Ich musste dem Arbeitsamt nur glaubhaft versichern, dass mein Kind im Falle einer Arbeitsaufnahme über ca 30 Stunden versorgt, bzw. untergebracht war (Kiga, Tagesmutter, Oma...) ansonsten verlief alles problemlos.
Mein Teilzeitstudium - ich durfte aus diesen Gründen nur teilzeit studieren- habe ich jedoch angeben müssen. Arbeitslosengeld habe ich damals erhalten. Dies liegt jedoch jetzt 7 Jahre zurück. Wie die heutige Gesetzeslage aussieht weiss ich natürlich nicht.

Viel Erfolg
Schnexe
 
Mir geht es auch ähnlich, habe zwar kein Kind aber bin auch arbeitssuchend, aber da ich "nur" Akademiestudium mache und auch noch Teilzeit denke ich nicht, das einem da Steine in den Weg geworfen werden. Ich habe aber nächste Woche einen Termin und werde da mal genauer nachfragen, ich geb dir dann Bescheid!
 
Lt. Amt ist ein Fernstudium "berufsbegleitend" kein Problem, allerdings weiß ich nicht, ob die dir da einen Strick draus drehen können, wenn du nur 30 Stunden arbeiten kannst...
 
also wenn du dich als teilzeitstudentin immatrikuliert hast dürftest kein problem mit der arbeitsagentur haben. das wurde mir zumindest von einer mitarbeiterin der Fernuni hagen gesagt.
 
Bianca,
bin in einer ähnlichen Situation (alleinerziehend, 3 Kinder). Wenn ich die Fallmanagerin richtig verstanden habe, dürfte ein Teilzeitstudium kein Problem sein. Die Voraussetzung ALG 1 oder 2 zu bekommen ist, dass du mindestens 15h pro Woche zur Verfügung stehst.
Ich habe mich Vollzeit eingeschrieben, um BAföG zu bekommen und weil ich mir Kinder, Job UND Studium nicht wirklich vorstellen kann. Das ist dann ein Ausschlußkriterium für ALG 2.
Und mit der Einstellung der Zahlungen waren sie dann auch sehr schnell... nun warte ich sehnsüchtig auf den BAföG Bescheid. Sonst wird der April echt knapp.
Viel Glück, vielleicht "treffen" wir uns dann in moodle. Mach BiWi 1a/b...
 
Hm.
ich habe damals vor Beginn meines FU-Studiums bei der Arbeitsagentur nachgefragt, hab (nach ausführlichen Erklärungen was die Fernuni Hagen eigentlich ist) ne gedruckste Antwort erhalten:
Wir können Ihnen aber keine Höherqualifizierung bezahlen. Das war denen am wichtigsten 🙂.
Und sofern man innerhalb der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann (trotz Studium) wäre es kein Problem. Mir wurde gesagt (denn ich studiere VZ!), dass ich ja dann wohl am meisten am Wochenende studieren würde und max. eine Std. am Wochentag. Und solange man wirklich noch keinen Job hat UND regelmäßige Bewerbungen nachweist...
-kurz: bei mir gabs keine Probleme und ich hab mein ALG II bekommen.
 
meine Situation:

Ich arbeite teilezit und erhalte aufstocken/ergänzend ALG2
Ich muß dem Arbeitsmarkt auch weiterhin zur Verfügung stehen, falls sich eine Stelle findet, mit der ich mehr Stunden arbeiten kann.

Das Akademiestudium tangiert den Bezug von ALG2 nicht.
Das Teilzeitstdudium meines Wissens auch nicht. Teilzeitstudien sind nicht bafögförderungsfähig, daher muß weiterhin ALG 2 gezahlt werden.
Das Teilzeitstudium gilt als berufsbegleitendes Studium und darf eben die Arbeitssuche nicht beieinträchtigem sprich man muß weiterhin nachweisen auf Arbeitssuche zu sein. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß man sowieso.

Alle Studienformen muß man in jedem Fall angeben.

Das ist jedenfalls mein Wissen dazu.

Gruß
Anae
 
da ich keine Bafög-Berechtigung habe ( habe nach 4 semestern Jura von Präsenz-Uni gewechselt), bin ich zum AA gegangen, habe denen meine Situation geschildert. Mir wurde ALG-2 verweigert, weil ich als Vollzeit-Studentin ja Bafög berechtigt bin, ob ich Bafög bekomme oder nicht interessiert die vom Amt nicht.
Also Viel Glück!
 
da ich keine Bafög-Berechtigung habe ( habe nach 4 semestern Jura von Präsenz-Uni gewechselt)

wieso erlicht damit deine Bafögberechtigung?

Es ist tatsächlich einerlei ob du Bafög bekommst oder nicht, sobald du Vollzeit immatrikuliert bist, erhälst du kein ALG2, weil du als Vollzeitstudent dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, das ist Grundvoraussetzung für ALG2.

Warum schreibst du dich nicht Teilzeit ein? Was bzw. wieviel du dann belegst bleibt dir ja überlassen. Sprich, du kannst ja trotzdem Vollzit belegen. Wichtig ist die Angabe Teilzeit, also berufsbegleitendes Studium und die Bereitschaft zu arbeiten.

Studenten "draussen" haben grundsätzlich auch keine Berechtigung auf ALG2. Sie müssen neben dem Studium arbeiten, wenn sie kein Bafög erhalten. Ein Studium wird nunmal nicht vom Staat finanziert, das muß man selbst finanzieren (ohne Wertung)

Gruß
Jeanette
 
Ich bekomme z.Z. ALG 2 und die ARGE hat das mit der Rechtstelle abgeklärt, dass ein Teilzeitstudium kein Problem ist , da es nicht BAFÖG gefördert wird und ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe
 
Was mich mal interessieren würde ist wieviel Semesterwochenstunden man maximal belegen darf wenn man Alg2 bezieht. Hat da jemand Erfahrung?
 
Die Fernuni gibt ja in ihren Broschüren für die jeweiligen Studiengänge extra Belegempfehlungen für Teilzeit. Wenn da die höchste Belegung in einem Semester z. B. 14 SWS ist, müsste die ARGE das eigentlich akzeptieren oder?
 
Meines Wissens gibt es beimi Teilzeitstudium keine allgemeingueltige Handhabe seitens des Arbeitsamtes.
Ich kenne Faelle, wo die Sachbearbeiter penibel auf die 14 SWS als Obergrenze achten und auch solche, wo es keine Begrenzungen gibt, da man als TZ ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht. Um Aerger zu vermeiden, solltest Du bei Deinem zustaendigen Sachbearbeiter nachfragen.
 
Es gibt ja z.B. auch die Möglichkeit, nur die Kursteile offiziell an der FU zu belegen, die du für das erforderliche Quotum an EA´s benötigst und dann den Rest dann gebraucht erwirbst.
 
Ich fange am Montag ein Trainee-Projekt vom Arbeitsamt an, bestehend aus 7 Monaten Theorie und 4 Monaten Praxis, das ganztags von Montags bis Freitags läuft und insgesamt also elf Monate laufen wird. Ich bekomme derzeit ALG II und habe vor den Master in Wirtschaftswissenschaft zu belegen. Daher meine Frage, Teilzeitstudium und ALG II wird ja akzeptiert, aber wie sieht es aus wenn ich schon in einer Maßnahme stecke? Ich könnte natürlich auch aufhören und Vollzeit studieren, aber ich würde gerne die Maßnahme plus Studium laufen lassen, und mich nach dem Projekt als Vollzeitstudent umschreiben lassen. Aber irgendwie steh ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, aber ich stecke ja auch in einer Maßnahme.
 
Ich fange am Montag ein Trainee-Projekt vom Arbeitsamt an, bestehend aus 7 Monaten Theorie und 4 Monaten Praxis, das ganztags von Montags bis Freitags läuft und insgesamt also elf Monate laufen wird. Ich bekomme derzeit ALG II und habe vor den Master in Wirtschaftswissenschaft zu belegen. Daher meine Frage, Teilzeitstudium und ALG II wird ja akzeptiert, aber wie sieht es aus wenn ich schon in einer Maßnahme stecke? Ich könnte natürlich auch aufhören und Vollzeit studieren, aber ich würde gerne die Maßnahme plus Studium laufen lassen, und mich nach dem Projekt als Vollzeitstudent umschreiben lassen. Aber irgendwie steh ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, aber ich stecke ja auch in einer Maßnahme.

Hallo Econ,

wenn es von der ARGE + Agentur kein Problem gibt, dass du dich als TZ-STudent einschreiben darfst und du es zeitlich nach der Maßnahme/Trainee-Programm noch lernen kannst, warum nicht!?
Mal eine andere Frage, wenn du dich nach der Maßnahme Vollzeit einschreiben lässt, bekommst du da noch ALG II u./o. AlGI? Stehst du dann da noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder bekommst du BAFÖG oder hast du gar einen Job?

HG
Katja
 
Also wenn ich mich Vollzeit einschreiben lasse bin ich auf jeden Fall BAFÖG-Berechtigt. Wird das Teilzeitstudium zur Hälfte angerechnet auf das BAFÖG? wie ist das denn wenn ich ein halbes Jahr nur Teilzeit studiere und dann BAFÖG beantrage, bekomm ich dann ein viertel Jahr weniger BAFÖG???
 
Econ,

Ich würde erstmal bei der entsprechenden Stelle (Studentenwerk, Stadt/Gemeinde, etc) informieren, ob du vorher TZ eingeschrieben sein darfst, um nachher bei VZ noch BAFÖG zu erhalten und wie es angerechnet wird. 😉

HG
Katja
 
Teilzeit-BAFÖG gibt es nicht. Als Teilzeitstudent bekommt man kein BAFÖG bzw. nur in Einzelfälle (nach Ermessen des Studentenwerkes). Nur in den Semestern, wo Du Vollzeit eingeschrieben bist, kannst Du welches bekommen. Wenn Du Dich also jetzt als TZ enschreibst und zum SS '08 als VZ umschreibst, erhälst Du erst ab April BAFÖG.
 
Die Frage ist nur ob das Teilzeitstudium das ich vorher wahrgenommen habe mein BAFÖG-Bezugsadauer beeinflusst. Besonders weil ich vorher BAFÖG erhalten könnte, aber noch Teilzeitstudent bleibe und ALG II bekomme. Naja, ich frag am besten mal am Studentenwerk nach, safety first
 
Muss mich nun auch mit der Arbeitsagentur so langsam auseinandersetzen. Nach nun fast 2 Jahren Ausland komme ich im Februar nach Deutschland zurueck und wollte mich nun eigentlich auch arbeitssuchend melden. Anspruch haette ich auf ALG 1. Weiss jemand was aktuelles, ob Teilzeit-Studium und ALG 1 noch parallel gehen? Danke fuer Tipps, aus den USA ist es immer ein Krampf jemanden beim Amt zu erreichen! Danke und allen schon einmal eine schoene Vorweihnachtszeit!

Gruss Snowman
 
Kein Problem!

Hallo Snowman,

das ist kein Problem, ALGI und TZ-STudium. Bisher keine Änderung.

Du kannst dich aber auch telefonisch Arbeitssuchend melden!
Dann musst du nur jemanden aus dem Service-Center erreichen.
 
Danke fuer die schnelle Antwort. Ich muss mich aber erst einmal wieder in Deutschland melden. Bin zurzeit naemlich heimatlos! Und um mich arbeitslos zu melden, brauch ich einen Wohnsitz im Inland, den habe ich aber noch nicht. Aber das geht dann ja fix.

Gruss Snowman
 
Habe heute im Sprachrohr einen Artikel zum Thread gelesen.

" Ein Studium, insbesondere ein Teilzeitstudium an der FernUni, und Arbeitslosengeld II schließen sich nicht grundsätzlich aus......z.B. bei Alleinerziehenden."

Ich denke das ist schlecht recherchiert. Das gilt für alle Teilzeitstudenten, weil man dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFOEG hat.
 
Ich habe mir zu dem Thema Fachliteratur besorgt. Im Buch "Leitfaden für Arbeitslose: Der Rechtsratgeber zum SGB III" vom Fachhochschulverlag auf Seiten 106 bis109 wird ausführlich zum Thema Student und ALG Stellung genommen.
 
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