Moin!
Nur für KG:
Bilanzierungshilfen §§ 269 248 Abs 1 274 HGB
Bei Abschreibung einschränkend für KGs $279 Abs 2 HGB
Zuschreibungsgebot=Beibehaltungsverbot §280 Abs 1 HGB
(Zuschreibungswahlrecht=Beibehaltungswahlrecht §280 Abs 2 HGB hat seit dem Steuerentlastungsgesetz von 1999 faktisch keine Bedeutung mehr)
gemildertes Niederstwertprinzip nach § 279 Abs 1 nur noch für eine vorübergehende Wertminderung im FinanzAV
Nur für Personengesellschaften
Abschreibungen nach §253 Abs 4 HGB
Zuschreibungswahlrecht nach §§253 Abs5 u. 254 S.2 HGB
Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es sollte aber die meisten Unterschiede erfassen .