Hallo,
kann mir jemand die Aufgabe 3a der EA erklären? Habe das mit den Abschreibungen der Forderungen überhaupt nicht verstanden:-(
Liebe Grüße
Patricia
Hallo Patricia,
Also wir haben im Vorjahr (2005 die Aufgabe ist wohl auch aus dem Vorjahr also stell dir vor wir hätten jetzt 2006!) der Firma Müller etwas verkauft, das mit MwSt. 5940 EUR gekostet hat.
Die Firma ist inzwischen pleite. Das heist vereinfacht die noch vebliebenen Vermögenswerte werden nun anteilig an die Gläubiger (z.B. uns) verteilt.
Im Bespiel bedeutet das daß wir 50% von den 5940 EUR in den Wind schießen können. Dieser Vorgang heist im Buchhalterdeutsch "abschreiben".
Nun zu den Buchungen:
Die Firma Müller zahlt ja die Hälte. Ich denke hierbei ist alles klar.
Die zweite Hälfte steht jetzt immer noch auf dem Forderungskonto und muß da jetzt weg, da die Forderung uneinbringlich geworden ist. Jetzt käme die Abschreibung, wenn wir nicht auf Konto 159 Rücklagen für diesen Fall gebildet hätten. Diese müssen erst einmal mit den verbleibenden Forderungen verrechnet werden. Allerings nur mit den Nettoanteil !!! d.h. ohne MwSt. Bleibt jetzt vom Nettoanteil der Restforderung noch etwas übrig muß es von den Forderungen auf das entsprechende Abschreibungskonto verbucht werden. Hier wird es nun noch einmal etwas verwirrend. Während es für das Anlagevermögen spezielle Konten gibt, ist das hiebei nicht der Fall. Die Abschreibung erfolgt hierbei quasi als Umkehrbuchung zur Entstehungbuchung dieser Forderung. Das heißt, daß die Forderung mit 140 an 850 ; 5000EUR (die 950 sind ja MwSt.) entstanden sein muß. Die Abschreibungbuchung geht nun halt in die entgegengesetzte Richtung. Die Mehrwertsteuer der Restforderung wird mit dem MwSt-Konto verrechnet.
Wir haben nun vier Buchungsvorgänge
Kunde zahlt halbe Forderung incl. MwSt
Rückstellung wird mit der Nettorestforderung verrechnet
Die verbleibende Nettorestforderung wird als Erfolgskorrektur abgeschrieben
Die MwST der Restforderung wird korrigiert.
Zusatzinfo
in 2005 hat der Verkauf über 5000 EUR dazu geführt, daß der Unternehmenserfolg, wie wir heute Wissen, mit 2500 EUR zu hoch ausgewiesen wurde. Dies wurde über die Rückstellung von 1740 EUR zum Jahresabschluß bereits teilweise korrigiert. Die Restdifferenz korrigiert man in dem der diesjährige Erfolg entsprechend reduziert wird, deshalb 850.
Ich hoffe jetzt ist es etwas klarer.
Gruß
Ritschi